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VINQO Rechtsanwälte

Onlineakte

Wie lange bleibt meine Akte einsehbar?

Nach Mandatsende bleibt die Akte für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mindestens zwei Jahre weiter zugänglich — Sie müssen den Schriftverkehr nicht selbst archivieren.

Kurz gesagt

Nach Abschluss des Mandats bleibt Ihre Onlineakte für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einsehbar; anwaltliche Handakten sind sechs Jahre nach Mandatsende aufzubewahren, steuerlich relevante Unterlagen länger. Sie müssen den Schriftverkehr also nicht selbst archivieren. Der Zugang zur Onlineakte bleibt Ihnen nach Mandatsende mindestens zwei Jahre erhalten.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ein abgeschlossenes Mandat heißt nicht, dass der Zugang endet.

Die Fristen

Anwaltliche Handakte: sechs Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde (§ 50 BRAO).

Steuerlich relevante Unterlagen: je nach Art bis zu zehn Jahre (§ 147 AO) — betrifft vor allem Rechnungen und Zahlungsvorgänge.

Länger, wo Ansprüche länger leben: Bei Personenschäden können Spätfolgen erst nach Jahren auftreten. Wo ein Feststellungsurteil oder ein Vorbehalt in einem Vergleich fortwirkt, ist eine längere Aufbewahrung sachlich geboten.

Warum das nützlich ist

Sie brauchen die Akte oft später noch: gegenüber dem Finanzamt, bei einer neuen Versicherung, bei einem Spätschaden, in einem Folgeverfahren. Der Zugang bleibt bestehen, ohne dass Sie sich um Archivierung kümmern müssen.

Und danach

Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht. Ein früherer Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO greift zumeist nicht, solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht — was dieser Anspruch sonst kann, steht unter Löschung durchsetzen.

Kurz beantwortet

Nur eingeschränkt. Solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, geht sie dem Löschungsanspruch vor (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Nach Ablauf der Fristen wird gelöscht.

Dann ist die Akte noch da — genau dafür sind die Fristen gedacht. Bei Personenschäden ist das der praktisch häufigste Fall; ein neues Mandat kann auf der alten Akte aufsetzen.

Bei zentralen Dokumenten — Urteil, Vergleich, Abfindungserklärung, Schlussabrechnung — ist eine eigene Kopie sinnvoll. Nicht als Misstrauen, sondern weil man sie später oft an anderer Stelle braucht, etwa gegenüber Finanzamt oder Versicherung.

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Schlagworte

  • Onlineakte
  • Aufbewahrung
  • Mandatsende

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Jan Schlingmann

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