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Mietrechtliche Fragen

Mieterhöhung prüfen, Miete bei Mängeln mindern, Eigenbedarfskündigung, Kaution zurückfordern und Betriebskosten kontrollieren.

Kurz gesagt

Die drei häufigsten Streitpunkte im Mietverhältnis sind Miethöhe, Mängel und Beendigung. In allen drei Fällen gilt: eine Erklärung des Vermieters ist nur wirksam, wenn sie formell korrekt und ausreichend begründet ist — ein erheblicher Teil der Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Eigenbedarfskündigungen hält dieser Prüfung nicht stand.

Stand
Verantwortlich
Gökalp ArtasRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Im Mietrecht entscheidet häufig die Form. Eine inhaltlich vielleicht berechtigte Mieterhöhung ist unwirksam, wenn die Begründung fehlt; eine Betriebskostenabrechnung ist angreifbar, wenn Umlageschlüssel oder Frist nicht stimmen.

Prüfen, nicht einfach zahlen

Eine Mieterhöhung braucht eine Begründung — Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten — und die Kappungsgrenze muss eingehalten sein. Eine Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Mängeln: erst anzeigen, dann mindern

Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein (§ 536 BGB), setzt aber praktisch eine Mängelanzeige voraus. Wer eigenmächtig kürzt, ohne den Mangel angezeigt und dokumentiert zu haben, riskiert eine Kündigung wegen Mietrückstands.

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Schlagworte

  • Mietrecht
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Eigenbedarf

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