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Mietrechtliche Fragen
Mieterhöhung prüfen, Miete bei Mängeln mindern, Eigenbedarfskündigung, Kaution zurückfordern und Betriebskosten kontrollieren.
Kurz gesagt
Die drei häufigsten Streitpunkte im Mietverhältnis sind Miethöhe, Mängel und Beendigung. In allen drei Fällen gilt: eine Erklärung des Vermieters ist nur wirksam, wenn sie formell korrekt und ausreichend begründet ist — ein erheblicher Teil der Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Eigenbedarfskündigungen hält dieser Prüfung nicht stand.
- Stand
- Verantwortlich
Gökalp ArtasRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Im Mietrecht entscheidet häufig die Form. Eine inhaltlich vielleicht berechtigte Mieterhöhung ist unwirksam, wenn die Begründung fehlt; eine Betriebskostenabrechnung ist angreifbar, wenn Umlageschlüssel oder Frist nicht stimmen.
Prüfen, nicht einfach zahlen
Eine Mieterhöhung braucht eine Begründung — Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten — und die Kappungsgrenze muss eingehalten sein. Eine Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Mängeln: erst anzeigen, dann mindern
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein (§ 536 BGB), setzt aber praktisch eine Mängelanzeige voraus. Wer eigenmächtig kürzt, ohne den Mangel angezeigt und dokumentiert zu haben, riskiert eine Kündigung wegen Mietrückstands.
Alle Fragen in diesem Bereich
Ist meine Mieterhöhung zulässig?
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur wirksam, wenn sie in Textform erklärt, mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet ist, die letzte Erhöhung mindestens fünfzehn Monate zurückliegt und die Kappungsgrenze von zwanzig — in angespannten Märkten fünfzehn — Prozent in drei Jahren eingehalten ist.
Wann darf ich die Miete mindern?
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt (§ 536 BGB). Voraussetzung in der Praxis ist eine Mängelanzeige an den Vermieter mit Dokumentation. Wer eigenmächtig und zu hoch kürzt, riskiert Mietrückstände und eine Kündigung.
Wie wirksam ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn im Kündigungsschreiben die begünstigte Person namentlich benannt und der Nutzungswunsch konkret und nachvollziehbar begründet ist. Gegen die Kündigung können Sie Härtegründe nach § 574 BGB geltend machen; vorgeschobener Eigenbedarf löst Schadensersatzansprüche aus.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kaution ist nach Auszug zurückzuzahlen, sobald der Vermieter seine Ansprüche abgerechnet hat. Ihm steht dafür eine angemessene Prüffrist zu, in der Regel bis zu sechs Monate; ein Teilbetrag darf nur für offene Betriebskostennachzahlungen länger zurückbehalten werden. Zinsen stehen Ihnen zu.
Wie prüfe ich meine Betriebskostenabrechnung?
Prüfen Sie fünf Punkte: Ist die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen, sind nur umlagefähige Kosten enthalten, stimmt der Umlageschlüssel mit dem Mietvertrag, ist das Rechenwerk nachvollziehbar, und wurden Ihre Vorauszahlungen richtig angesetzt. Sie haben Anspruch auf Belegeinsicht.
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Schlagworte
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