Zum Inhalt springen
VINQO Rechtsanwälte

Onlineakte

Werde ich benachrichtigt, wenn etwas Neues da ist?

Ja — Sie werden per E-Mail informiert, wenn ein neues Dokument in Ihrer Akte liegt oder eine Rückfrage ansteht. Nachsehen müssen Sie nicht.

Kurz gesagt

Ja. Über die hinterlegte E-Mail-Adresse informieren wir Sie, wenn ein neues Dokument in Ihrer Akte liegt oder wir eine Rückmeldung von Ihnen brauchen. Die Onlineakte müssen Sie also nicht regelmäßig von sich aus kontrollieren — wenn eine Entscheidung ansteht, melden wir uns.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Die häufigste Sorge bei digitaler Akteneinsicht: Man befürchtet, etwas zu verpassen, weil man über die Onlineakte alles selbst nachsehen kann.

Der Grundsatz

Sie müssen nichts überwachen. Die Fristenkontrolle liegt bei der Kanzlei — das ist Kern der anwaltlichen Pflicht und nicht delegierbar. Die Onlineakte ist ein Einsichtsrecht, keine Mitverantwortung.

Wenn eine Entscheidung ansteht — ein Vergleichsvorschlag, eine Klageentscheidung, eine Rückfrage, die nur Sie beantworten können —, melden wir uns aktiv über die hinterlegte E-Mail-Adresse oder telefonisch.

Warum Stille meist normal ist

Ein Verfahren besteht zu großen Teilen aus Wartezeit: eine gesetzte Zahlungsfrist muss ablaufen, eine gerichtliche Stellungnahmefrist beträgt regelmäßig zwei bis vier Wochen, ein Sachverständiger braucht Monate. In diesen Phasen passiert nichts Sichtbares, ohne dass etwas fehlt.

Die realistische Erwartung: Wie lange dauert mein Mandat insgesamt?

Wenn Sie doch nachfragen möchten

Das ist ausdrücklich in Ordnung. Jedes Fachdezernat hat eine eigene Durchwahl, die auch bei Urlaub oder Gerichtstermin erreichbar ist — siehe Dezernat erreichen.

Kurz beantwortet

Nein. In Verfahren liegen regelmäßig mehrere Wochen zwischen zwei Schritten, weil Fristen laufen. Wenn Sie unsicher sind, genügt ein Anruf beim Dezernat — nachfragen ist immer in Ordnung.

Sagen Sie uns, wie Sie informiert werden möchten. Wer lieber telefoniert oder Post bekommt, bekommt Post — die Onlineakte ist ein Angebot, keine Voraussetzung.

Nur, wenn Sie das ausdrücklich veranlassen. Standardmäßig geht die Benachrichtigung ausschließlich an Sie — siehe die Frage zu den Zugriffsrechten.

Weitere Fragen aus Onlineakte

Alle Fragen zu Onlineakte

Passend dazu

Schlagworte

  • Onlineakte
  • Benachrichtigung
  • Kommunikation

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung