Rechtsschutzversicherung
Meine Versicherung lehnt die Deckung ab — was tun?
Eine Ablehnung ist keine Entscheidung über Ihren Anspruch. Es gibt drei Wege dagegen — Widerspruch, Stichentscheid und Deckungsklage.
Kurz gesagt
Eine Ablehnung ist eine Bewertung des Versicherers, kein Urteil. Dagegen gibt es drei Wege: eine begründete Gegenvorstellung mit Rechtsprechungsnachweis, den Stichentscheid durch einen unabhängigen Rechtsanwalt und die Deckungsklage gegen den Versicherer. Ablehnungen mit der Begründung „mangelnde Erfolgsaussicht" sind häufig angreifbar.
Was jetzt zu tun ist
- 1Ablehnungsschreiben vollständig lesen: Welcher Grund wird genannt — Erfolgsaussicht, Vorvertraglichkeit, Wartezeit oder fehlender Baustein?
- 2Die im Schreiben genannte Frist für den Stichentscheid notieren; sie beträgt oft nur einen Monat.
- 3Laufende Verjährungs- oder Klagefristen sichern, ohne die Deckungsentscheidung abzuwarten.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
- § 128 VVG
- § 3a ARB
- § 17 ARB
Weg der Deckungsanfrage
1 · Deckungsanfrage
Wir schildern Sachverhalt und Erfolgsaussicht und beantragen Kostenschutz — Sie müssen nicht selbst schreiben.
2a · Deckungszusage
Wir rechnen die gesetzlichen Gebühren direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nur einen etwaigen Selbstbehalt.
2b · Ablehnung
Wir prüfen die Begründung, widersprechen und leiten — wo vorgesehen — den Stichentscheid ein.
Eine Deckungsablehnung fühlt sich wie eine zweite Niederlage an. Sie ist aber nur die Einschätzung eines Sachbearbeiters über Ihre Erfolgsaussicht — und diese Meinung ist überprüfbar.
Zuerst: den Grund lesen
Die häufigsten Ablehnungsgründe und was jeweils dagegen spricht:
| Grund | Ansatzpunkt |
|---|---|
| Mangelnde Erfolgsaussicht | Maßstab ist hinreichende, nicht überwiegende Aussicht — Rechtsprechung beibringen |
| Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn | Zeitpunkt des Verstoßes genau bestimmen, nicht den der Schadensentstehung |
| Wartezeit nicht abgelaufen | Wartezeiten gelten nicht für alle Bausteine gleich |
| Kein versicherter Baustein | Versicherungsschein prüfen, nicht nur die Bedingungen |
| Mutwilligkeit | selten tragfähig, wenn ein wirtschaftlich vernünftiger Grund dargelegt wird |
Die drei Wege
1. Begründete Gegenvorstellung. Der schnellste und häufig erfolgreichste: dieselbe Anfrage, aber mit Norm, Rechtsprechung und Subsumtion.
2. Stichentscheid. In vielen Bedingungswerken vorgesehen: Ein unabhängiger Rechtsanwalt entscheidet über die Erfolgsaussicht, und die Entscheidung bindet den Versicherer, sofern sie nicht offenbar von der Sach- und Rechtslage abweicht — siehe Stichentscheid.
3. Deckungsklage. Klage gegen den Versicherer auf Feststellung der Deckungspflicht. Der Aufwand lohnt vor allem bei größeren Streitwerten.
Was Sie jetzt nicht tun sollten
Die Frist verstreichen lassen. Eine laufende Verjährungs- oder Klagefrist wartet nicht auf eine Deckungsentscheidung. Fristsicherung geht vor — und die Kosten dafür sind bei erfolgreicher Deckungsdurchsetzung mit umfasst.
Kurz beantwortet
Dazu gibt es keine belastbare Statistik. Erfahrungsgemäß werden aber Ablehnungen zurückgenommen, wenn die Erfolgsaussicht mit Rechtsprechung belegt wird.
Der Maßstab ist derselbe wie bei der Prozesskostenhilfe: hinreichende, nicht überwiegende Erfolgsaussicht. Eine offene oder streitige Rechtsfrage genügt — der Versicherer darf nicht verlangen, dass der Prozess sicher gewonnen wird.
Das kommt vor — etwa wenn er die Anfrage falsch begründet oder eine sinkende Erfolgsaussicht nicht mitgeteilt hat. Dann kann ein Regressanspruch gegen ihn bestehen; der BGH verlangt eine Warnung bei sinkenden Erfolgsaussichten.
Weitere Fragen aus Rechtsschutzversicherung
- Wer stellt die Deckungsanfrage bei meiner Versicherung?
- Was ist ein Selbstbehalt?
- Was deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht?
- Was ist ein Stichentscheid?
- Was bedeuten Wartezeit und Vorvertraglichkeit?
Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Der Versicherer bleibt auch nach dem Stichentscheid bei der Ablehnung
- Dann ist der Versicherungsombudsmann der nächste Schritt: Das Verfahren ist für Sie kostenlos, und Entscheidungen bis 10.000 Euro binden den Versicherer, während Sie frei bleiben. Versicherungsombudsmann e. V.
- Es besteht gar keine Rechtsschutzversicherung
- Dann entscheidet die wirtschaftliche Rechnung. Prüfen Sie Prozesskostenhilfe und lassen Sie sich das Kostenrisiko vorab beziffern — der Rechner unter Kostenrisiko zeigt es für Ihren Streitwert. Was kostet ein Anwalt
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