Zum Inhalt springen
VINQO Rechtsanwälte

Klageverfahren

Wie läuft ein Klageverfahren ab?

Klageschrift, Gerichtskostenvorschuss, Klageerwiderung, mündliche Verhandlung, gegebenenfalls Beweisaufnahme, Urteil mit Kostenausspruch — die Stationen im Überblick.

Kurz gesagt

Die Klage geht mit einem Gerichtskostenvorschuss ein, wird der Gegenseite zugestellt und von ihr binnen Frist erwidert. Danach terminiert das Gericht eine mündliche Verhandlung, in der fast immer ein Vergleich erörtert wird. Bleibt streitig, was bewiesen werden muss, folgt eine Beweisaufnahme, danach das Urteil mit Kostenausspruch.

Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Stationen eines Klageverfahrens

  1. 1
    Anspruchsschreibenvorher

    Frist zur Zahlung, außergerichtlich

  2. 2
    Klageschrift1. Instanz

    Einreichung, Gerichtskostenvorschuss

  3. 3
    Klageerwiderung1. Instanz

    Gegenseite antwortet, Fristen laufen

  4. 4
    Termin1. Instanz

    Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag

  5. 5
    Beweisaufnahmeoptional

    Zeugen, Sachverständigengutachten

  6. 6
    Urteil1. Instanz

    Entscheidung mit Kostenausspruch

  7. 7
    Berufungoptional

    Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer

  8. 8
    Vollstreckungdanach

    Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird

Ein Zivilprozess folgt einem festen Muster. Wer es kennt, kann einschätzen, wo sein Verfahren steht.

1. Klageschrift und Vorschuss

Die Klage enthält Antrag, Sachverhalt und Beweisangebote (§ 253 ZPO). Mit Einreichung fordert das Gericht den Gerichtskostenvorschuss an — drei Gebühren nach dem GKG, gestaffelt nach Streitwert. Erst nach Zahlung wird zugestellt.

2. Zustellung und Klageerwiderung

Die Gegenseite muss die Verteidigungsabsicht anzeigen und erhält dann eine Frist zur Erwiderung, regelmäßig zwei bis vier Wochen — oft verlängert. Bleibt eine Reaktion vollständig aus, kommt ein Versäumnisurteil in Betracht.

3. Mündliche Verhandlung

Das Gericht terminiert. Es ist gesetzlich verpflichtet, auf eine gütliche Beilegung hinzuwirken (§ 278 ZPO) — praktisch heißt das: In fast jedem Termin liegt ein Vergleichsvorschlag auf dem Tisch. Häufig erfahren Sie hier zum ersten Mal, wie das Gericht die Sache sieht.

4. Beweisaufnahme, wenn nötig

Bleibt eine entscheidungserhebliche Tatsache streitig, wird Beweis erhoben: Zeugen, Urkunden, Sachverständigengutachten. Diese Phase ist die zeitaufwendigste des ganzen Verfahrens.

5. Urteil

Das Urteil entscheidet über den Antrag und über die Kosten (§ 91 ZPO). Danach beginnt die Berufungsfrist von einem Monat.

Was Sie in dieser Zeit tun

Wenig. Sie erhalten die Schriftsätze in Ihrer Onlineakte und werden gefragt, wenn eine Entscheidung ansteht — insbesondere beim Vergleich.

Kurz beantwortet

Das Gericht stellt die Klage erst nach Eingang des Vorschusses zu (§ 12 GKG). Ohne Zahlung ruht das Verfahren faktisch — bei drohender Verjährung ist die schnelle Einzahlung deshalb entscheidend.

Das Gericht kann statt eines schriftlichen Vorverfahrens sofort terminieren (§ 275 ZPO). Beim Arbeitsgericht ist der frühe Gütetermin sogar der Regelfall — deshalb sind Arbeitsgerichtsverfahren häufig schneller.

Ja, durch Klageerweiterung oder -änderung — etwa wenn im Verfahren weitere Schadenspositionen bekannt werden. Das kann den Streitwert und damit die Kosten verändern.

Weitere Fragen aus Klageverfahren

Alle Fragen zu Klageverfahren

Passend dazu

Schlagworte

  • Klage
  • Zivilprozess
  • Ablauf

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung