Klageverfahren
Wie läuft ein Klageverfahren ab?
Klageschrift, Gerichtskostenvorschuss, Klageerwiderung, mündliche Verhandlung, gegebenenfalls Beweisaufnahme, Urteil mit Kostenausspruch — die Stationen im Überblick.
Kurz gesagt
Die Klage geht mit einem Gerichtskostenvorschuss ein, wird der Gegenseite zugestellt und von ihr binnen Frist erwidert. Danach terminiert das Gericht eine mündliche Verhandlung, in der fast immer ein Vergleich erörtert wird. Bleibt streitig, was bewiesen werden muss, folgt eine Beweisaufnahme, danach das Urteil mit Kostenausspruch.
- Stand
- Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Stationen eines Klageverfahrens
- 1Anspruchsschreibenvorher
Frist zur Zahlung, außergerichtlich
- 2Klageschrift1. Instanz
Einreichung, Gerichtskostenvorschuss
- 3Klageerwiderung1. Instanz
Gegenseite antwortet, Fristen laufen
- 4Termin1. Instanz
Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag
- 5Beweisaufnahmeoptional
Zeugen, Sachverständigengutachten
- 6Urteil1. Instanz
Entscheidung mit Kostenausspruch
- 7Berufungoptional
Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer
- 8Vollstreckungdanach
Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird
Ein Zivilprozess folgt einem festen Muster. Wer es kennt, kann einschätzen, wo sein Verfahren steht.
1. Klageschrift und Vorschuss
Die Klage enthält Antrag, Sachverhalt und Beweisangebote (§ 253 ZPO). Mit Einreichung fordert das Gericht den Gerichtskostenvorschuss an — drei Gebühren nach dem GKG, gestaffelt nach Streitwert. Erst nach Zahlung wird zugestellt.
2. Zustellung und Klageerwiderung
Die Gegenseite muss die Verteidigungsabsicht anzeigen und erhält dann eine Frist zur Erwiderung, regelmäßig zwei bis vier Wochen — oft verlängert. Bleibt eine Reaktion vollständig aus, kommt ein Versäumnisurteil in Betracht.
3. Mündliche Verhandlung
Das Gericht terminiert. Es ist gesetzlich verpflichtet, auf eine gütliche Beilegung hinzuwirken (§ 278 ZPO) — praktisch heißt das: In fast jedem Termin liegt ein Vergleichsvorschlag auf dem Tisch. Häufig erfahren Sie hier zum ersten Mal, wie das Gericht die Sache sieht.
4. Beweisaufnahme, wenn nötig
Bleibt eine entscheidungserhebliche Tatsache streitig, wird Beweis erhoben: Zeugen, Urkunden, Sachverständigengutachten. Diese Phase ist die zeitaufwendigste des ganzen Verfahrens.
5. Urteil
Das Urteil entscheidet über den Antrag und über die Kosten (§ 91 ZPO). Danach beginnt die Berufungsfrist von einem Monat.
Was Sie in dieser Zeit tun
Wenig. Sie erhalten die Schriftsätze in Ihrer Onlineakte und werden gefragt, wenn eine Entscheidung ansteht — insbesondere beim Vergleich.
Kurz beantwortet
Das Gericht stellt die Klage erst nach Eingang des Vorschusses zu (§ 12 GKG). Ohne Zahlung ruht das Verfahren faktisch — bei drohender Verjährung ist die schnelle Einzahlung deshalb entscheidend.
Das Gericht kann statt eines schriftlichen Vorverfahrens sofort terminieren (§ 275 ZPO). Beim Arbeitsgericht ist der frühe Gütetermin sogar der Regelfall — deshalb sind Arbeitsgerichtsverfahren häufig schneller.
Ja, durch Klageerweiterung oder -änderung — etwa wenn im Verfahren weitere Schadenspositionen bekannt werden. Das kann den Streitwert und damit die Kosten verändern.
Weitere Fragen aus Klageverfahren
- Wann wird geklagt — und wann nicht?
- Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?
- Welches Gericht ist für meinen Fall zuständig?
- Muss ich zur Gerichtsverhandlung erscheinen?
- Was ist ein Vergleich — und sollte ich zustimmen?
- Wer muss im Prozess was beweisen?
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Schlagworte
- Klage
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- Ablauf
