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Verjährungsrechner: Wann läuft meine Frist ab?

Art des Anspruchs und Stichtag eingeben — der Rechner nennt den Tag der Verjährung und die verbleibenden Tage.

Kurz gesagt

Wählen Sie die Art des Anspruchs und tragen Sie den Stichtag ein. Der Rechner nennt den Tag, an dem die Verjährung eintritt, und wie viele Tage bis dahin bleiben. Berücksichtigt sind der Jahresende-Beginn der Regelverjährung, die Höchstfristen von zehn und dreißig Jahren und die Verschiebung nach § 193 BGB, wenn das Fristende auf ein Wochenende fällt.

Stand
Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Fachlich zuständig
Martin HermannRechtsanwalt

Verjährungsrechner: Wann läuft Ihre Frist ab?

Art des Anspruchs und Stichtag eingeben — der Rechner nennt den Tag, an dem die Verjährung eintritt, und wie viele Tage bis dahin bleiben.

Rechner

Wann verjährt mein Anspruch?

Die Regelverjährung beginnt nicht am Tag des Ereignisses, sondern erst am Ende des Jahres, in dem Sie davon erfahren haben. Das verschiebt das Fristende um bis zu zehn Monate.

Der Rechner zeigt die Regelfrist. Er berücksichtigt nicht, ob die Frist gehemmt ist — durch Verhandlungen, Klage oder Mahnbescheid — und nicht, wann die Kenntnis rechtlich eingetreten ist. Beides entscheidet den Einzelfall. Wenn Ihr Ereignis mehr als zwei Jahre zurückliegt, lassen Sie es prüfen, statt zu rechnen.

Die Frist läuft weiter, während Sie überlegen.

Nur Klage, Mahnbescheid oder laufende Verhandlungen halten sie an — ein Anspruchsschreiben genügt nicht. Wenn weniger als sechs Monate bleiben, melden Sie sich besser heute als nächste Woche.

Verjährung ist der Grund, aus dem berechtigte Ansprüche am häufigsten scheitern — nicht weil sie unbegründet wären, sondern weil zu lange gewartet wurde.

Was der Rechner leistet

Er rechnet die Regelfrist für die gewählte Anspruchsart aus und nennt den konkreten Tag. Er berücksichtigt, dass die Regelverjährung erst am Jahresende beginnt, dass daneben kenntnisunabhängige Höchstfristen laufen und dass ein Fristende am Wochenende sich auf den nächsten Werktag verschiebt.

Was er nicht leistet

Er bildet nicht ab, was die Frist hemmt. Das ist Absicht: Hemmung hängt am Einzelfall, und ein Werkzeug, das hier Sicherheit suggeriert, wäre eine Fehlerquelle. Wenn Ihr Ereignis länger zurückliegt, lassen Sie es prüfen, statt sich auf eine Zahl zu verlassen.

Kurz beantwortet

Weil die Regelverjährung nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben. Das verschiebt das Fristende um bis zu zehn Monate nach hinten.

Klage, Mahnbescheid, Streitverkündung und laufende Verhandlungen über den Anspruch. Ein unbeantwortetes Anspruchsschreiben hemmt nicht. Der Rechner bildet Hemmung bewusst nicht ab — sie hängt zu sehr am Einzelfall.

Dann lohnt trotzdem eine Prüfung: Ob die Frist überhaupt zu laufen begann, hängt an Ihrer Kenntnis, und Verhandlungen können sie rückwirkend gehemmt haben. Bei Straftaten gelten längere Fristen.

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  • Verjährung
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