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VINQO Rechtsanwälte

Verkehrsunfall

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Beides möglich, für denselben Zeitraum aber nicht nebeneinander — der Mietwagen ersetzt die konkreten Kosten, der Nutzungsausfall pauschaliert den entgangenen Gebrauch. Nacheinander ist die Kombination zulässig.

Kurz gesagt

Sie haben die Wahl: einen Mietwagen der gleichen oder einer niedrigeren Fahrzeugklasse, dessen Kosten ersetzt werden, oder eine Nutzungsausfallentschädigung als Tagespauschale, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Für denselben Zeitraum gibt es nur eines von beiden — nacheinander lässt sich die Ausfallzeit aber aufteilen, etwa Mietwagen für die ersten Tage und danach Nutzungsausfall. Maßgeblich ist die im Gutachten festgestellte Ausfalldauer.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Der Fahrzeugausfall ist ein eigener Schadensposten neben der Reparatur. Wie er ersetzt wird, entscheiden Sie.

Die zwei Wege

Mietwagen. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten für ein Fahrzeug gleicher oder niedrigerer Klasse. Wer eine Klasse tiefer mietet, vermeidet den üblichen Abzug für ersparte Eigenkosten.

Nutzungsausfall. Eine Tagespauschale nach Tabelle, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Für viele Geschädigte wirtschaftlich attraktiver, weil das Geld nicht in eine Mietwagenrechnung fließt.

Beides zusammen für denselben Zeitraum ist nicht möglich.

Die Dauer

Bei Reparaturschaden: die im Gutachten angegebene Reparaturdauer. Wurde tatsächlich repariert und dauerte es länger, gilt der längere Zeitraum — sofern die Verzögerung nicht auf Ihr eigenes Zögern zurückgeht.

Bei Totalschaden: die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer, zuzüglich zwei bis drei Tagen Überlegungsfrist. In der Praxis werden dafür typischerweise 10 bis 13 Tage zugestanden.

Hier wird am häufigsten gekürzt: Die Versicherung setzt die reine Werkstattzeit an und ignoriert Wartezeiten auf Ersatzteile oder auf die Freigabe. Das ist mit der Werkstattbestätigung korrigierbar — siehe Mietwagendauer nach Verkehrsunfall.

Größenordnungen Nutzungsausfall

Fahrzeugklasse (Beispiel) Tagessatz grob
Kleinwagen 23 – 35 €
Kompaktklasse 38 – 50 €
Mittelklasse 50 – 65 €
Oberklasse 79 – 175 €
Alltagsfahrrad 8 – 11 €

Bei Fahrzeugen über fünf bzw. zehn Jahren erfolgt regelmäßig eine Herabstufung. Liegt ein Gutachten vor, ist der dort genannte Tagessatz maßgeblich; ohne Gutachten wird er anhand der einschlägigen Tabellenwerke bestimmt.

Beim Fahrrad setzt der Anspruch voraus, dass es ein Alltagsrad ist — genutzt für den Weg zur Arbeit, Einkäufe oder Termine. Ein reines Sport- oder Freizeitrad genügt nicht.

Zwei Voraussetzungen, die häufig übersehen werden

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Sie müssen das Fahrzeug in dieser Zeit auch nutzen wollen und können. Wer im Krankenhaus liegt oder im Urlaub ist, hat für diesen Zeitraum keinen Nutzungsausfall.

Kein gleichwertiger Ersatz verfügbar. Steht ein zweites, gleichwertiges Fahrzeug ohne Weiteres zur Verfügung, entfällt der Anspruch regelmäßig. Die Einzelheiten sind streitig — deshalb sollte diese Frage früh geklärt werden.

Bei fiktiver Abrechnung wird der Nutzungsausfall häufig bestritten, weil ohne Reparatur oder nachgewiesene Ersatzbeschaffung der Nutzungswille nicht belegt sei. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, mit einer Tendenz gegen den Anspruch. Wenn Nutzungsausfall für Sie wirtschaftlich wichtig ist, gehört das in die Entscheidung über die Abrechnungsart.

Ihre Schadensminderungspflicht

§ 254 Abs. 2 BGB: Sie dürfen nicht beliebig teuer mieten. Praktisch heißt das: zwei bis drei Angebote kurz vergleichen und die Anfragen dokumentieren. Damit ist der Vorwurf des überhöhten Unfallersatztarifs vom Tisch, bevor er erhoben wird.

Kurz beantwortet

Sie richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter, üblich sind Tabellenwerte von etwa 23 bis 175 Euro pro Tag. Bei älteren Fahrzeugen erfolgt regelmäßig eine Herabstufung um eine oder zwei Gruppen.

Ein erhöhter Mietwagentarif für Unfallgeschädigte. Er ist nur ersatzfähig, soweit er erforderlich war — sonst wird auf den Normaltarif gekürzt. Deshalb lohnt vorher ein kurzer Preisvergleich, den Sie dokumentieren.

Nutzungsausfall setzt voraus, dass Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten. Steht ein gleichwertiger Zweitwagen zur Verfügung, entfällt der Anspruch regelmäßig.

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  • Mietwagen
  • Nutzungsausfall
  • Schadensersatz

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