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VINQO Rechtsanwälte

Externe Rechtsabteilung

Ersetzt das eine eigene Rechtsabteilung?

Für viele Unternehmen ja, für andere eine Ergänzung — wir übernehmen typischerweise, was Kapazität bindet, ohne strategisch zu sein: Inkasso, Standardprüfungen, Reklamationen.

Kurz gesagt

Für viele Unternehmen ja, für andere ergänzt das Modell eine bestehende Rechtsabteilung. Wo bereits eine Rechtsabteilung besteht, übernehmen wir typischerweise das, was dort Kapazität bindet, ohne strategischen Erkenntnisgewinn zu bringen — Inkasso, Standardprüfungen, Reklamationen. Was strategisch ist, bleibt bei Ihnen.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Die Antwort hängt davon ab, ob in Ihrem Unternehmen bereits jemand ausschließlich für Recht zuständig ist.

Ohne eigene Rechtsabteilung

Für die meisten mittelständischen Unternehmen ersetzt das Modell tatsächlich eine eigene Stelle — mit dem Unterschied, dass sieben Rechtsgebiete statt einer einzelnen Spezialisierung abgedeckt sind, ohne Ausfallzeiten durch Urlaub oder Krankheit.

Mit eigener Rechtsabteilung

Hier funktioniert das Modell als Ergänzung: Wir übernehmen die Aufgaben, die zwar rechtlich sind, aber keine tiefe Kenntnis Ihres Unternehmens voraussetzen und deshalb Kapazität binden, ohne strategischen Mehrwert zu schaffen — Inkasso, wiederkehrende Standardprüfungen, die Abwehr von Kundenreklamationen. Was strategisch ist — etwa Vertragsgestaltung mit langfristiger Bedeutung oder eine Entscheidung mit Auswirkung auf die Unternehmensausrichtung — bleibt bei Ihrer eigenen Rechtsabteilung.

Die Abgrenzung im Vorgespräch

Damit nicht zwei Stellen an denselben Themen arbeiten, wird die Aufgabenteilung bereits im Erfassungsbogen zu Vertragsbeginn festgehalten — abgestimmt auf das, was Ihre Rechtsabteilung bereits gut abdeckt.

Kurz beantwortet

Typischerweise die wiederkehrenden, standardisierbaren Aufgaben — Inkasso unbestrittener Forderungen, wiederkehrende Vertragsprüfungen, die Abwehr von Reklamationen. Das entlastet die vorhandene Rechtsabteilung für Themen, bei denen ihre Kenntnis Ihres Unternehmens tatsächlich den Unterschied macht.

Nein. Im Erfassungsbogen wird die Abgrenzung festgelegt, damit von Anfang an klar ist, welche Themen bei uns und welche bei Ihrer eigenen Rechtsabteilung laufen.

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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