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VINQO Rechtsanwälte

Klageverfahren

Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Urteil, das ergeht, weil eine Seite nicht reagiert oder im Termin fehlt — angreifbar mit dem Einspruch binnen zwei Wochen.

Kurz gesagt

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei im Termin nicht erscheint oder im schriftlichen Vorverfahren nicht rechtzeitig reagiert; das Gericht entscheidet dann ohne Sachprüfung nach dem Vortrag der anderen Seite. Dagegen ist binnen zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch möglich, der das Verfahren fortsetzt.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Zustellungstag feststellen — der gelbe Umschlag mit dem Zustellungsvermerk ist der Beweis. Nicht wegwerfen.
  2. 2Zwei Wochen ab Zustellung im Kalender markieren; innerhalb dieser Frist muss der Einspruch beim Gericht sein.
  3. 3Sofort anrufen statt zu schreiben. Neben dem Einspruch ist meist ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nötig.
Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ein Versäumnisurteil ist kein Urteil über Ihren Fall, sondern über Ihr Schweigen. Genau deshalb ist es reparabel — aber nur schnell.

Wie es entsteht

Im schriftlichen Vorverfahren: Der Beklagte zeigt die Verteidigungsabsicht nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung an. Dann kann das Gericht auf Antrag ohne Verhandlung entscheiden (§ 331 Abs. 3 ZPO).

Im Termin: Eine Partei erscheint nicht oder ist nicht ordnungsgemäß vertreten. Auch der Kläger kann ein Versäumnisurteil gegen sich erhalten — dann wird seine Klage (vorläufig) abgewiesen.

Das Gericht prüft dabei nicht, ob der Anspruch besteht; es unterstellt den Vortrag der erschienenen Seite als zugestanden, soweit er schlüssig ist.

Der Einspruch

  • Frist: zwei Wochen ab Zustellung (§ 339 ZPO). Sie beginnt mit dem Einwurf in den Briefkasten, nicht mit dem Lesen.
  • Der Einspruch versetzt das Verfahren in den Stand vor der Versäumung zurück — es wird normal weiterverhandelt.
  • Die Kosten der Versäumung tragen Sie unabhängig vom Ausgang (§ 344 ZPO).

Warum es eilt

Ein Versäumnisurteil ist sofort vollstreckbar. Bis über den Einspruch entschieden ist, kann die Gegenseite pfänden. Neben dem Einspruch ist deshalb regelmäßig ein Antrag auf Einstellung der Vollstreckung zu stellen.

Wenn Sie ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid in der Post hatten: melden Sie den Fall sofort und halten Sie den Umschlag bereit — er beweist den Zustellungstag.

Kurz beantwortet

Zwei Wochen ab Zustellung (§ 339 ZPO). Die Frist ist kurz und wird nicht verlängert; melden Sie sich sofort und halten Sie den Umschlag mit dem Zustellungsdatum bereit.

Gerichtsgebühren fallen dafür nicht zusätzlich an, wohl aber Anwaltsgebühren. Vor allem tragen Sie nach § 344 ZPO die Kosten, die durch Ihre Versäumung entstanden sind — auch wenn Sie am Ende gewinnen.

Ja, es ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Deshalb ist neben dem Einspruch oft ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nötig.

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Schlagworte

  • Versäumnisurteil
  • Einspruch
  • Fristen

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