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VINQO Rechtsanwälte

Rechtsschutzversicherung

Was bedeuten Wartezeit und Vorvertraglichkeit?

Die Wartezeit ist eine Sperrfrist nach Vertragsbeginn; Vorvertraglichkeit meint Fälle, deren Ursache vor dem Vertrag liegt — beide sind häufige Ablehnungsgründe.

Kurz gesagt

Die Wartezeit ist eine Sperrfrist von meist drei Monaten nach Vertragsbeginn, in der für bestimmte Bausteine kein Rechtsschutz besteht. Vorvertraglichkeit meint, dass der Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Pflichtverstoßes — nicht der, an dem Sie den Schaden bemerkt haben.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Rechtsgrundlagen

  • § 4 ARB
  • § 14 ARB 2021

Zwei Begriffe, die sich ähneln und unterschiedliche Dinge meinen — und die zusammen die häufigste Ablehnungsbegründung neben der Erfolgsaussicht bilden.

Wartezeit

Eine Sperrfrist nach Vertragsbeginn, üblich drei Monate. Sie verhindert, dass jemand eine Versicherung abschließt, weil er weiß, dass ein Streit ansteht.

Sie gilt nicht für alle Bausteine gleich:

Baustein Wartezeit üblich
Verkehrsrechtsschutz meist keine
Schadensersatzrechtsschutz meist keine
Arbeitsrechtsschutz ja, meist 3 Monate
Miet- und Wohnungsrechtsschutz ja, meist 3 Monate
Vertrags- und Sachenrecht ja, meist 3 Monate

Vorvertraglichkeit

Der Rechtsschutzfall muss während der Vertragslaufzeit eingetreten sein. Und hier liegt der eigentliche Streitpunkt: Wann ist er eingetreten?

Maßgeblich ist regelmäßig der erste Pflichtverstoß, auf den sich der Streit stützt — nicht der Zeitpunkt, an dem Sie den Schaden entdeckt haben, und nicht der der Klage.

Beispiele:

  • Mieterhöhung: die Erklärung des Vermieters, nicht der Mietvertragsschluss.
  • Kündigung: ihr Zugang, nicht die Vorgeschichte im Betrieb.
  • Mangelhafte Ware: die Lieferung des Mangels, nicht die späte Reklamation.
  • Anwaltsfehler: die pflichtwidrige Handlung im Altmandat — und die liegt oft Jahre zurück.

Warum die genaue Bestimmung lohnt

Weil sie oft zugunsten des Versicherten ausgeht, wenn sie sauber begründet wird. Versicherer setzen den Zeitpunkt in der Erstprüfung gerne früh — das lässt sich mit dem konkreten Ablauf widerlegen. Deshalb sind Daten in Ihrer Fallschilderung so wichtig; siehe Deckungsanfrage.

Kurz beantwortet

Nein. Im Verkehrsrechtsschutz und im Schadensersatzrechtsschutz entfällt sie meist, weil ein Unfall kein planbares Ereignis ist. Für Arbeits-, Miet- und Vertragsrechtsschutz gilt sie regelmäßig.

Hier wird oft gestritten. Maßgeblich ist der erste Verstoß, der den Streit ausgelöst hat — bei einer Mieterhöhung also deren Erklärung, nicht der Vertragsschluss vor Jahren.

Nein, im Gegenteil. Eine verspätete Meldung kann eine eigene Obliegenheitsverletzung sein. Der maßgebliche Zeitpunkt ist ohnehin der des Verstoßes, nicht der der Meldung.

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Schlagworte

  • Wartezeit
  • Vorvertraglichkeit
  • Rechtsschutzversicherung

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