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Fragen nach einem Verkehrsunfall
Gutachten oder Kostenvoranschlag, freie Werkstattwahl, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung und Haftungsquote — die Standardfragen nach einem Unfall.
Kurz gesagt
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Gutachter, Werkstatt und Anwalt selbst wählen — die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen davon vorschreiben. Ersatzfähig sind Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten und eine Unfallpauschale.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Wie eine Quote wirkt
Volle Haftung der Gegenseite
- Quote
- 100 %
- Schaden
- 10.000 €
- Ersatz
- 10.000 €
30 % Mitverschulden angerechnet
- Quote
- 70 %
- Schaden
- 10.000 €
- Ersatz
- 7.000 €
Die Quote wirkt auf jede Schadensposition — auch auf das Schmerzensgeld und die Rechtsverfolgungskosten.
Die Unfallregulierung ist der Bereich, in dem Geschädigte am häufigsten Geld verlieren, ohne es zu merken.
Ihre Wahlrechte
Bei unverschuldetem Unfall gilt: Sie wählen. Gutachter, Werkstatt, Anwalt. Die gegnerische Versicherung ist Schuldnerin, nicht Auftraggeberin — ihre Empfehlungen sind unverbindlich, und wer ihnen folgt, gibt Positionen auf.
Wenn die Versicherung kürzt
Ein gekürzter Betrag ist ein Angebot, kein Ergebnis. Die üblichen Kürzungsgründe — Stundenverrechnungssätze, „unangemessene“ Gutachterkosten, Nutzungsausfalldauer, Restwertangebote — sind jeweils angreifbar.
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Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, bei Personenschaden oder unklarer Lage Polizei rufen, Fotos aus mehreren Winkeln machen, Personalien und Versicherungsdaten austauschen, Zeugen notieren — und kein Schuldanerkenntnis abgeben, auch nicht mündlich. Was Sie in den ersten Minuten nicht dokumentieren, ist später nicht mehr beweisbar.
Wer entscheidet, wie mein Schaden behoben wird?
Sie entscheiden, ob und wie Ihr Schaden behoben wird. Die Rechtsprechung nennt das „Herr des Restitutionsverfahrens": Sie wählen Werkstatt, Gutachter und Zeitpunkt, und Sie müssen nicht einmal reparieren. Die Grenze ist die Schadenminderungspflicht — ersetzt wird der Betrag, der zur günstigsten geeigneten Behebung erforderlich ist, nicht mehr.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro genügt ein Kostenvoranschlag; darüber ist ein Schadensgutachten der richtige Weg. Nur das Gutachten erfasst Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Reparatur- und Ausfalldauer — und seine Kosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung.
Darf ich die Werkstatt frei wählen?
Ja. Bei unverschuldetem Unfall bestimmen Sie, wo Ihr Fahrzeug repariert wird — auch in einer markengebundenen Fachwerkstatt zu deren Stundenverrechnungssätzen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Partnerwerkstatt vorschreiben; Verweise auf günstigere Betriebe sind nur unter engen Voraussetzungen zumutbar.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen — also den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ersetzt wird dann nur dieser Wiederbeschaffungsaufwand, nicht die Reparatur. Das Fahrzeug muss nicht kaputt sein: Der Totalschaden ist eine Rechnung, kein Zustand.
Was ist die 130-Prozent-Regel?
Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie die vollen Reparaturkosten verlangen, obwohl rechnerisch ein Totalschaden vorliegt — Voraussetzung ist, dass Sie fachgerecht reparieren lassen und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen. Fiktiv abrechnen geht in diesem Bereich nicht.
Mein Auto ist geleast oder finanziert — was ändert das?
Bei Leasing gehört das Fahrzeug dem Leasinggeber, bei Finanzierung steht es im Sicherungseigentum der Bank. Vor Reparatur oder Abrechnung ist deshalb eine Freigabe des Eigentümers einzuholen; bei Totalschaden und im 130-Prozent-Bereich entscheidet er sogar allein. Eine Begutachtung ist dagegen schon vorher möglich.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sie haben die Wahl: einen Mietwagen der gleichen oder einer niedrigeren Fahrzeugklasse, dessen Kosten ersetzt werden, oder eine Nutzungsausfallentschädigung als Tagespauschale, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Für denselben Zeitraum gibt es nur eines von beiden — nacheinander lässt sich die Ausfallzeit aber aufteilen, etwa Mietwagen für die ersten Tage und danach Nutzungsausfall. Maßgeblich ist die im Gutachten festgestellte Ausfalldauer.
Was ist eine Wertminderung?
Die Wertminderung ist der Betrag, den Ihr Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur weniger wert ist, weil es als Unfallfahrzeug offenbarungspflichtig bleibt. Sie ist ein eigener Schadensposten neben den Reparaturkosten, wird im Gutachten festgestellt und fällt vor allem bei jüngeren und hochwertigen Fahrzeugen ins Gewicht.
Die Versicherung will nur einen Teil zahlen — was heißt Quote?
Eine Haftungsquote verteilt den Schaden zwischen den Unfallbeteiligten: Bei 70 zu 30 erhalten Sie 70 Prozent jeder Schadensposition. Grundlage ist die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 StVG, einschließlich der Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs. Eine von der Versicherung genannte Quote ist ein Angebot, keine Feststellung.
Soll ich bei einer Haftungsquote meine Vollkasko einschalten?
Bei einer Haftungsquote ist die eigene Vollkasko häufig der schnellste Weg zum Geld: Sie zahlt den Fahrzeugschaden unabhängig von der Quote. Der Selbstbehalt wird anschließend in voller Höhe von der Gegenseite zurückgefordert, der Rückstufungsschaden in Höhe der Quote. Eine Teilkasko genügt dafür nicht.
Mein Fahrzeug hatte schon einen Vorschaden — ist das ein Problem?
Ein Vorschaden schließt Ihren Anspruch nicht aus, verlangt aber eine klare Abgrenzung: Sie müssen darlegen, welcher Schaden neu ist und dass der alte fachgerecht behoben wurde. Verschweigen Sie ihn, kann der gesamte Fahrzeugschaden entfallen — nennen Sie ihn deshalb von Anfang an, auch wenn er kleiner war.
Die Versicherung will nachbesichtigen — muss ich das zulassen?
Eine Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung ist kein Recht, das sie ohne Weiteres durchsetzen kann — sie braucht Ihre Mitwirkung. Sinnvoll ist sie, wenn Ihre Beweislage gut ist und Sie damit Einwände ausräumen. Nachteilig ist sie, wenn das Fahrzeug schon repariert wurde oder Vorschäden im Raum stehen.
Ich habe einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten — was tun?
Prüfen Sie zuerst, in welcher Rolle Sie angeschrieben werden. Als Zeuge sind Sie zur Angabe von Personalien verpflichtet und sollten zur Sache aussagen. Als Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen — nur die Personalien sind anzugeben. Eine Aussage im Anhörungsbogen kann die Haftungsquote in der Unfallregulierung unmittelbar verschlechtern.
Ich kenne die Versicherung des Gegners nicht — wie finde ich sie?
Bei Kraftfahrzeugen genügt das Kennzeichen: Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich die Haftpflichtversicherung ermitteln, das übernehmen wir. Bei Hundehaltern, Fußgängern oder Radfahrern gibt es kein solches Register — dort brauchen wir Name und Anschrift des Gegners und fordern die Versicherung bei ihm an.
Mein Fahrrad ist beschädigt — wie wird der Schaden ermittelt?
Der Weg richtet sich nach Wert und Bauart: Bei alten, günstigen Rädern wird der Zeitwert über vergleichbare Gebrauchtangebote geschätzt, bei Alltagsrädern von etwa 400 bis 2.000 Euro braucht es einen Kostenvoranschlag, ab einem Zeitwert von rund 3.500 Euro ist ein Sachverständigengutachten angemessen. Carbonrahmen sind ein Sonderfall und führen fast immer zum Totalschaden.
Welche Mithaftung droht mir als Radfahrer?
Als Radfahrer haften Sie mit, wenn Sie sich selbst verkehrswidrig verhalten haben: Fahren gegen die Fahrtrichtung oder Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radwegs führen typischerweise zu 30 bis 50 Prozent Mithaftung, fehlende Beleuchtung bei Dunkelheit zu etwa 50 Prozent. Beim Überfahren einer roten Ampel oder eines Zebrastreifens kommt Alleinhaftung in Betracht.
Wie wird der Wert beschädigter Sachen berechnet?
Maßgeblich ist der Zeitwert: Anschaffungspreis und Datum ergeben zusammen mit der üblichen Lebensdauer einen kalkulierten Wert, der am tatsächlichen Gebrauchtmarkt überprüft wird. Gibt es keinen Gebrauchtmarkt, wird der Neupreis mit einem Abzug für den Nutzungsvorteil angesetzt. Bei geringwertigen Sachen wird der Schaden geschätzt.
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- Verkehrsunfall
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- Nutzungsausfall
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