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VINQO Rechtsanwälte

FAQ-Bereich

Fragen nach einem Verkehrsunfall

Gutachten oder Kostenvoranschlag, freie Werkstattwahl, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung und Haftungsquote — die Standardfragen nach einem Unfall.

Kurz gesagt

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Gutachter, Werkstatt und Anwalt selbst wählen — die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen davon vorschreiben. Ersatzfähig sind Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten und eine Unfallpauschale.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Wie eine Quote wirkt

Volle Haftung der Gegenseite

Quote
100 %
Schaden
10.000 €
Ersatz
10.000 €

30 % Mitverschulden angerechnet

Quote
70 %
Schaden
10.000 €
Ersatz
7.000 €

Die Quote wirkt auf jede Schadensposition — auch auf das Schmerzensgeld und die Rechtsverfolgungskosten.

Die Unfallregulierung ist der Bereich, in dem Geschädigte am häufigsten Geld verlieren, ohne es zu merken.

Ihre Wahlrechte

Bei unverschuldetem Unfall gilt: Sie wählen. Gutachter, Werkstatt, Anwalt. Die gegnerische Versicherung ist Schuldnerin, nicht Auftraggeberin — ihre Empfehlungen sind unverbindlich, und wer ihnen folgt, gibt Positionen auf.

Wenn die Versicherung kürzt

Ein gekürzter Betrag ist ein Angebot, kein Ergebnis. Die üblichen Kürzungsgründe — Stundenverrechnungssätze, „unangemessene“ Gutachterkosten, Nutzungsausfalldauer, Restwertangebote — sind jeweils angreifbar.

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Passend dazu

Schlagworte

  • Verkehrsunfall
  • Gutachten
  • Nutzungsausfall
  • Haftungsquote

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Laura Hover

Ihr Ansprechpartner

Laura Hover

Rechtsanwältin

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