Verkehrsunfall
Die Versicherung will nur einen Teil zahlen — was heißt Quote?
Eine Haftungsquote teilt den Schaden zwischen den Beteiligten — sie wirkt auf jede Position und ist häufig verhandelbar.
Kurz gesagt
Eine Haftungsquote verteilt den Schaden zwischen den Unfallbeteiligten: Bei 70 zu 30 erhalten Sie 70 Prozent jeder Schadensposition. Grundlage ist die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 StVG, einschließlich der Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs. Eine von der Versicherung genannte Quote ist ein Angebot, keine Feststellung.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Wie eine Quote wirkt
Volle Haftung der Gegenseite
- Quote
- 100 %
- Schaden
- 10.000 €
- Ersatz
- 10.000 €
30 % Mitverschulden angerechnet
- Quote
- 70 %
- Schaden
- 10.000 €
- Ersatz
- 7.000 €
Die Quote wirkt auf jede Schadensposition — auch auf das Schmerzensgeld und die Rechtsverfolgungskosten.
Quotenrechner: Was bleibt bei Mithaftung?
Geben Sie Ihre Schadenspositionen und die Haftungsquote ein. Der Rechner zeigt, was die Gegenseite zahlt, was die Kasko übernimmt — und wie weit Sie dank des Quotenvorrechts mit Ihren eigenen bevorrechtigten Positionen bis zur Quote auffüllen können.
Rechner
Was bleibt bei einer Haftungsquote?
Tragen Sie Ihre Schadenspositionen ein. Der Rechner zeigt, was die Gegenseite zahlt, was die Kasko übernimmt — und wie sich beides mit dem Quotenvorrecht verschiebt.
Orientierungsrechnung, keine Prüfung Ihres Falls. Ob eine Position bevorrechtigt ist und ob der Rückstufungsschaden vorrangig geltend gemacht werden kann, hängt vom Einzelfall und von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Eine Quote ist eine Behauptung, kein Urteil.
Versicherer setzen Quoten regelmäßig zu niedrig an und begründen sie knapp. Wir prüfen kostenfrei, ob die angesetzte Quote trägt — und ob das Quotenvorrecht richtig angewendet wurde.
„Wir regulieren auf Basis 50 zu 50“ ist einer der häufigsten Sätze in der Unfallregulierung — und einer der am seltensten begründeten.
Wie eine Quote entsteht
Bei Beteiligung zweier Kraftfahrzeuge werden nach § 17 StVG die Verursachungsbeiträge abgewogen. Einbezogen werden:
- Verkehrsverstöße beider Seiten und ihr Gewicht
- die Betriebsgefahr jedes Fahrzeugs — auch ohne Fahrfehler
- die Vermeidbarkeit des Unfalls
Ein grober Verstoß der Gegenseite kann Ihre Betriebsgefahr vollständig zurücktreten lassen; dann haftet die Gegenseite zu 100 Prozent.
Was sie kostet
Bei 10.000 Euro Gesamtschaden und einer Quote von 70:30 fehlen Ihnen 3.000 Euro — verteilt über Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten und, bei Verletzung, Schmerzensgeld. Die Quote wirkt auf alles, auch auf die erstattungsfähigen Anwaltskosten.
Typische Konstellationen
| Situation | Übliche Richtung |
|---|---|
| Auffahrunfall | Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, häufig 100 % |
| Spurwechsel | überwiegend zulasten des Wechselnden |
| Rückwärtsfahren / Ausparken im Straßenverkehr | überwiegend zulasten des Rückwärtsfahrenden |
| Unfall auf einem Parkplatz | sehr häufig 50 zu 50 |
| Vorfahrtverstoß | überwiegend zulasten des Wartepflichtigen |
| Rad gegen Kfz | Kfz-Betriebsgefahr wirkt zulasten des Kfz |
| Türöffnen | überwiegend zulasten des Öffnenden |
Das sind Tendenzen, keine Ergebnisse — jede lässt sich durch die konkreten Umstände verschieben.
Eine Ausnahme bildet der Parkplatzunfall: Dort greifen die Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrsordnung nicht unmittelbar, beide Seiten treffen erhöhte Sorgfaltspflichten, und der Ablauf lässt sich selten beweisen. Es bleibt deshalb sehr häufig bei einer Verteilung von 50 zu 50 — auch wenn sich das ungerecht anfühlt. Genau in dieser Konstellation lohnt die Überlegung, die eigene Vollkasko einzuschalten.
Warum Widerspruch sich lohnt
Die Erstregulierung erfolgt schematisch, auf Basis einer knappen Schadenanzeige. Mit Fotos der Endstellung, Zeugenangaben und gegebenenfalls einer Unfallanalyse verschieben sich Quoten in der Praxis regelmäßig — und jede verschobene Zehntelquote ist Geld in jeder Position.
Kurz beantwortet
Die Gefahr, die allein vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgeht — sie führt auch ohne eigenen Fahrfehler zu einer Mithaftung, typischerweise 20 bis 25 Prozent. Bei einem unabwendbaren Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG) entfällt sie.
Nein. Fahrrad und Fußgänger unterliegen nicht der Kfz-Haftung; ihnen kann nur eigenes Verschulden entgegengehalten werden (§ 254 BGB). Das verbessert die Position von Radfahrern erheblich.
Ja. Sie ergibt sich aus einer Abwägung, nicht aus einer Tabelle. Mit Fotos, Zeugen, Unfallanalyse oder einem Sachverständigengutachten bewegen sich Quoten in der Praxis regelmäßig.
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Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Die Gegenseite trifft überhaupt kein Verschulden
- Bei einem Kfz bleibt oft trotzdem die Betriebsgefahr, die zu einer Quote von 20 bis 25 Prozent führen kann. Nur bei einem unabwendbaren Ereignis oder höherer Gewalt entfällt sie ganz — das lohnt die Prüfung, bevor Sie den Fall abschreiben.
- Sie haften allein und wurden selbst verletzt
- Dann kommen eigene Versicherungen in Betracht: Kasko für das Fahrzeug, Unfall- oder Krankentagegeldversicherung für die Folgen, bei einem Wegeunfall die Berufsgenossenschaft. Wegeunfall
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Schlagworte
- Haftungsquote
- Mitverschulden
- Betriebsgefahr
