Klageverfahren
Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?
Erste Instanz meist neun bis achtzehn Monate, mit Sachverständigengutachten länger; Arbeitsgerichte sind durch den Gütetermin deutlich schneller.
Kurz gesagt
Für die erste Instanz sind neun bis achtzehn Monate ein realistischer Rahmen. Beim Amtsgericht geht es oft schneller, beim Arbeitsgericht durch den frühen Gütetermin deutlich schneller. Ein Sachverständigengutachten verlängert das Verfahren typischerweise um sechs bis zwölf Monate, eine Berufung um weitere neun bis vierundzwanzig.
- Stand
- Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Stationen eines Klageverfahrens
- 1Anspruchsschreibenvorher
Frist zur Zahlung, außergerichtlich
- 2Klageschrift1. Instanz
Einreichung, Gerichtskostenvorschuss
- 3Klageerwiderung1. Instanz
Gegenseite antwortet, Fristen laufen
- 4Termin1. Instanz
Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag
- 5Beweisaufnahmeoptional
Zeugen, Sachverständigengutachten
- 6Urteil1. Instanz
Entscheidung mit Kostenausspruch
- 7Berufungoptional
Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer
- 8Vollstreckungdanach
Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird
Die Verfahrensdauer ist die Größe, über die eine Kanzlei am wenigsten Kontrolle hat — und die häufigste Enttäuschung im Prozess. Deshalb hier Erfahrungswerte statt Beschwichtigung.
Rahmen nach Gerichtsart
| Verfahren | Realistische Dauer erste Instanz |
|---|---|
| Amtsgericht, einfache Sachlage | 4 – 10 Monate |
| Landgericht, ohne Gutachten | 9 – 18 Monate |
| Landgericht, mit Sachverständigengutachten | 18 – 30 Monate |
| Arbeitsgericht (Kündigungsschutz) | Gütetermin oft in 3 – 6 Wochen |
Das Arbeitsgericht fällt aus dem Rahmen, weil § 61a ArbGG Beschleunigung vorschreibt und der Gütetermin früh liegt. Ein erheblicher Teil der Kündigungsschutzverfahren endet dort bereits mit einem Vergleich.
Was verlängert
Sachverständigengutachten. Der größte Einzelfaktor: Auswahl, Beauftragung, Aktenversand, Begutachtung, Stellungnahmen der Parteien, gegebenenfalls Ergänzungsgutachten.
Fristverlängerungsanträge. Werden regelmäßig gestellt und regelmäßig gewährt.
Zeugenladungen, Terminverlegungen, Richterwechsel, Aussetzung wegen eines Parallelverfahrens.
Der Vergleich als Zeitentscheidung
Ein Vergleich beendet das Verfahren sofort. Der Zeitgewinn ist ein realer Teil seines Werts — genau deshalb erörtert das Gericht ihn in fast jedem Termin. Was dabei abzuwägen ist, steht unter Vergleich.
Was ein Verfahren an Gebühren und Kostenrisiko bedeutet, rechnet der RVG-Rechner für Ihren Streitwert aus.
Kurz beantwortet
Weil zwischen den Schritten Fristen liegen, die das Gesetz einräumt — und weil Kammern und Sachverständige ausgelastet sind. Beides liegt nicht in der Hand der Parteien.
Punktuell: schnelle Rückmeldungen, vollständige Unterlagen, Verzicht auf entbehrliche Beweisanträge. Der größte Zeitfaktor — Terminierung und Sachverständige — bleibt außerhalb Ihres Einflusses.
Bei Geldforderungen laufen Verzugszinsen weiter, das mildert den Zeitverlust wirtschaftlich ab. Beweismittel altern jedoch: Zeugenerinnerungen werden ungenau. Deshalb ist frühe Dokumentation so wichtig.
Weitere Fragen aus Klageverfahren
- Wann wird geklagt — und wann nicht?
- Wie läuft ein Klageverfahren ab?
- Welches Gericht ist für meinen Fall zuständig?
- Muss ich zur Gerichtsverhandlung erscheinen?
- Was ist ein Vergleich — und sollte ich zustimmen?
- Wer muss im Prozess was beweisen?
Passend dazu
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- Verfahren
