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VINQO Rechtsanwälte

Klageverfahren

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?

Erste Instanz meist neun bis achtzehn Monate, mit Sachverständigengutachten länger; Arbeitsgerichte sind durch den Gütetermin deutlich schneller.

Kurz gesagt

Für die erste Instanz sind neun bis achtzehn Monate ein realistischer Rahmen. Beim Amtsgericht geht es oft schneller, beim Arbeitsgericht durch den frühen Gütetermin deutlich schneller. Ein Sachverständigengutachten verlängert das Verfahren typischerweise um sechs bis zwölf Monate, eine Berufung um weitere neun bis vierundzwanzig.

Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Stationen eines Klageverfahrens

  1. 1
    Anspruchsschreibenvorher

    Frist zur Zahlung, außergerichtlich

  2. 2
    Klageschrift1. Instanz

    Einreichung, Gerichtskostenvorschuss

  3. 3
    Klageerwiderung1. Instanz

    Gegenseite antwortet, Fristen laufen

  4. 4
    Termin1. Instanz

    Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag

  5. 5
    Beweisaufnahmeoptional

    Zeugen, Sachverständigengutachten

  6. 6
    Urteil1. Instanz

    Entscheidung mit Kostenausspruch

  7. 7
    Berufungoptional

    Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer

  8. 8
    Vollstreckungdanach

    Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird

Die Verfahrensdauer ist die Größe, über die eine Kanzlei am wenigsten Kontrolle hat — und die häufigste Enttäuschung im Prozess. Deshalb hier Erfahrungswerte statt Beschwichtigung.

Rahmen nach Gerichtsart

Verfahren Realistische Dauer erste Instanz
Amtsgericht, einfache Sachlage 4 – 10 Monate
Landgericht, ohne Gutachten 9 – 18 Monate
Landgericht, mit Sachverständigengutachten 18 – 30 Monate
Arbeitsgericht (Kündigungsschutz) Gütetermin oft in 3 – 6 Wochen

Das Arbeitsgericht fällt aus dem Rahmen, weil § 61a ArbGG Beschleunigung vorschreibt und der Gütetermin früh liegt. Ein erheblicher Teil der Kündigungsschutzverfahren endet dort bereits mit einem Vergleich.

Was verlängert

Sachverständigengutachten. Der größte Einzelfaktor: Auswahl, Beauftragung, Aktenversand, Begutachtung, Stellungnahmen der Parteien, gegebenenfalls Ergänzungsgutachten.

Fristverlängerungsanträge. Werden regelmäßig gestellt und regelmäßig gewährt.

Zeugenladungen, Terminverlegungen, Richterwechsel, Aussetzung wegen eines Parallelverfahrens.

Der Vergleich als Zeitentscheidung

Ein Vergleich beendet das Verfahren sofort. Der Zeitgewinn ist ein realer Teil seines Werts — genau deshalb erörtert das Gericht ihn in fast jedem Termin. Was dabei abzuwägen ist, steht unter Vergleich.

Was ein Verfahren an Gebühren und Kostenrisiko bedeutet, rechnet der RVG-Rechner für Ihren Streitwert aus.

Kurz beantwortet

Weil zwischen den Schritten Fristen liegen, die das Gesetz einräumt — und weil Kammern und Sachverständige ausgelastet sind. Beides liegt nicht in der Hand der Parteien.

Punktuell: schnelle Rückmeldungen, vollständige Unterlagen, Verzicht auf entbehrliche Beweisanträge. Der größte Zeitfaktor — Terminierung und Sachverständige — bleibt außerhalb Ihres Einflusses.

Bei Geldforderungen laufen Verzugszinsen weiter, das mildert den Zeitverlust wirtschaftlich ab. Beweismittel altern jedoch: Zeugenerinnerungen werden ungenau. Deshalb ist frühe Dokumentation so wichtig.

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