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VINQO Rechtsanwälte

Verkehrsunfall

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Ja — bei unverschuldetem Unfall wählen Sie die Werkstatt selbst, auch eine markengebundene Fachwerkstatt.

Kurz gesagt

Ja. Bei unverschuldetem Unfall bestimmen Sie, wo Ihr Fahrzeug repariert wird — auch in einer markengebundenen Fachwerkstatt zu deren Stundenverrechnungssätzen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Partnerwerkstatt vorschreiben; Verweise auf günstigere Betriebe sind nur unter engen Voraussetzungen zumutbar.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Die Werkstattwahl ist der Punkt, an dem die gegnerische Versicherung am häufigsten Einfluss nimmt — durch ein freundliches Angebot, das für Sie teuer ist.

Die Rechtslage

§ 249 Abs. 2 BGB gibt Ihnen den Herstellungsanspruch: Sie dürfen den Zustand wiederherstellen lassen, der ohne den Unfall bestünde, und Sie bestimmen dabei den Weg. Das umfasst die Wahl der Werkstatt und deren Stundenverrechnungssätze.

Warum die Partnerwerkstatt ein Angebot des Schuldners ist

Die gegnerische Versicherung hat teilweise Rahmenverträge mit niedrigeren Sätzen. Ihr Interesse ist die Reduktion des Schadensbetrags. Wer das Angebot annimmt, verzichtet häufig auf die Differenz zwischen Fachwerkstatt- und Partnerwerkstattsätzen und mitunter auf Garantieansprüche.

Wann ein Verweis dennoch greift

Zuerst die Unterscheidung, an der sich alles entscheidet: Der Verweis ist eine Frage der fiktiven Abrechnung.

Sie lassen tatsächlich reparieren. Dann sind die Kosten zu ersetzen, die angefallen sind. Sie durften die Werkstatt aussuchen, und ob deren Sätze über dem Marktdurchschnitt liegen, geht nicht zu Ihren Lasten — das Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Ein Verweis auf eine günstigere Werkstatt kommt hier praktisch nicht mehr in Betracht, erst recht nicht nachträglich, wenn das Fahrzeug längst repariert ist.

Sie rechnen fiktiv auf Gutachtenbasis ab. Nur hier stellt sich die Frage überhaupt. Sie dürfen Ihrer Rechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen (BGH, Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09). Die Gegenseite kann Sie aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht auf eine günstigere Werkstatt verweisen, wenn diese Reparatur

  • technisch gleichwertig ist,
  • für Sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist und
  • zumutbar ist.

Darlegen und beweisen muss das die Gegenseite, nicht Sie. Ein Prüfbericht, der nur einen niedrigeren Stundensatz behauptet, genügt dafür nicht.

Wann der Verweis unzumutbar ist

Zwei Fallgruppen hat die Rechtsprechung herausgearbeitet (BGH, Urteil vom 23.02.2010 – VI ZR 91/09):

  • Fahrzeug bis drei Jahre. Hier ist der Verweis auf eine freie Werkstatt regelmäßig unzumutbar — auch wegen Garantie und Weiterverkaufswert.
  • Älteres Fahrzeug, aber durchgehend in der Fachwerkstatt. Wer Wartung und Reparaturen bislang immer markengebunden hat ausführen lassen und das belegen kann, muss sich ebenfalls nicht verweisen lassen.

Praktisch heißt das: Prüfen Sie Ihr Serviceheft. Eine durchgehende Scheckheftpflege oder ein Fahrzeugalter unter drei Jahren macht die Kürzung der Stundenverrechnungssätze in der Regel unzulässig — das ist der häufigste und am einfachsten zu belegende Einwand gegen einen Prüfbericht.

Fiktiv oder konkret abrechnen?

Konkret (Reparatur) Fiktiv (Gutachtenbasis)
Umsatzsteuer erstattungsfähig nicht erstattungsfähig
Nachweis Rechnung Gutachten
Nutzungsausfall / Mietwagen für die Reparaturdauer begrenzt, streitanfällig
Wertminderung zusätzlich zusätzlich

Was günstiger ist, hängt am Einzelfall — insbesondere daran, ob Sie das Fahrzeug behalten wollen.

Wenn gekürzt wird

Kürzungen bei Stundensätzen, Verbringungskosten oder Ersatzteilzuschlägen sind Standard und regelmäßig angreifbar. Der Ratgeberbeitrag dazu: Versicherung zahlt weniger als das Gutachten.

Kurz beantwortet

Ja, auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Reparatur — dann allerdings ohne Umsatzsteuer. Ob das günstiger ist, hängt an Restwert, Wertminderung und Ihren Plänen mit dem Fahrzeug.

Nur wenn die Reparatur dort gleichwertig, für Sie ohne Weiteres zugänglich und zumutbar ist. Bei Fahrzeugen bis drei Jahren oder durchgehender Scheckheftpflege scheitert das regelmäßig.

Nein. Sie entscheiden, ob und wo. Bei fiktiver Abrechnung ist allerdings auf die Wertminderung und einen späteren Verkauf zu achten.

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Schlagworte

  • Werkstattwahl
  • Reparatur
  • Stundenverrechnungssatz

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