Onlineakte
Ich habe mein Passwort vergessen — was nun?
Über die Funktion „Passwort vergessen" auf app.vinqo.de setzen Sie es selbst zurück — die Kanzlei kann Ihr Passwort weder sehen noch nennen.
Kurz gesagt
Nutzen Sie auf app.vinqo.de die Funktion „Passwort vergessen" und geben Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse ein; Sie erhalten einen Link zum Neusetzen. Die Kanzlei kann Ihr Passwort nicht einsehen und Ihnen deshalb auch nicht nennen — nur den Zurücksetzungsvorgang neu anstoßen.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Ein vergessenes Passwort ist kein Grund für einen Anruf — der Weg führt über die Anmeldeseite selbst.
Zurücksetzen
- app.vinqo.de öffnen.
- „Passwort vergessen“ wählen.
- Die hinterlegte E-Mail-Adresse eingeben — dieselbe, an die die Einladung ging.
- Über den Link in der Mail ein neues Passwort setzen.
Warum wir es nicht nennen können
Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert. Beim Anmelden wird nur geprüft, ob der Hashwert Ihrer Eingabe zum gespeicherten passt. Das ist der Standard, den man von jedem System erwarten sollte, das rechtlich sensible Daten hält — und die Nebenwirkung ist eben, dass niemand in der Kanzlei Ihr Passwort auslesen kann.
Ein Hinweis zur Wahl
Verwenden Sie ein Passwort, das Sie nirgendwo sonst nutzen. Der häufigste Weg, auf dem fremde Zugänge übernommen werden, ist nicht ein Angriff auf den Dienst selbst, sondern ein Passwort, das bei einem anderen Anbieter geleakt wurde. Wie mit einem solchen Leck rechtlich umzugehen ist, steht unter Schadensersatz nach einem Datenleck.
Kurz beantwortet
Weil wir es nicht kennen. Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert, sondern nur als nicht rückrechenbarer Hashwert. Eine Kanzlei, die Ihr Passwort nennen kann, speichert es falsch.
Prüfen Sie den Spam-Ordner und ob Sie genau die hinterlegte Adresse verwendet haben. Wenn beides stimmt, rufen Sie Ihr Dezernat an — wir prüfen die hinterlegte Adresse und stoßen den Vorgang neu an.
Ja, in den Kontoeinstellungen der Onlineakte. Sinnvoll insbesondere, wenn Sie es zwischenzeitlich in einem anderen Dienst wiederverwendet haben.
Weitere Fragen aus Onlineakte
- Was ist die Onlineakte?
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