Zum Inhalt springen
VINQO Rechtsanwälte

Für Unternehmen im Konfliktfall

Unternehmensrecht

Ein Gesellschafterstreit, eine ausbleibende Zahlung, eine Abmahnung: Wir übernehmen, wenn ein unternehmerischer Konflikt entschieden werden muss — vom ersten Gespräch bis zum Verfahren.

Jan Schlingmann

Von Jan Schlingmann, Rechtsanwalt & Geschäftsführer · Rechtsstand: August 2026

Wenn ein Konflikt eskaliert

Unternehmen kommen zu uns, wenn sich ein Konflikt anbahnt oder bereits eskaliert ist — ein Gesellschafterstreit, eine ausbleibende Zahlung, eine Abmahnung, ein Verfahren. Es geht um den konkreten Fall, der jetzt entschieden werden muss.

Wer ein Unternehmen führt, hat für jede Rechtsfrage eine andere Kanzlei zur Hand — oder ein Team, das den ganzen Fall kennt. Wird eine Sache streitig, führen wir sie selbst zu Ende, ohne Bruch zwischen Beratung und Prozess.

  1. Akutmandat

    Ein konkreter Konflikt, ein konkretes Ziel — von der ersten Einschätzung bis zur Lösung. Kein laufendes Mandat, keine Grundgebühr.

  2. Übernahme laufender Verfahren

    Zweitmeinung oder vollständige Übernahme eines bereits laufenden Verfahrens von Ihrer bisherigen Kanzlei — mit Zugriff auf den bestehenden Akten- und Verfahrensstand.

  3. Commercial Litigation

    Zeitkritische und eilbedürftige Verfahren mit hohem Einarbeitungs- und Rechercheaufwand — bei Bedarf mit bis zu 25 Rechtsanwälten und Juristen gleichzeitig.

Wen wir vertreten

  • Mittelständische Unternehmen
  • Familienunternehmen
  • Geschäftsführungen
  • Start-ups
  • Konzerngesellschaften
  • Gesellschaften jeder Rechtsform

Regional sitzen wir in Wuppertal — persönlich erreichbar für den Mittelstand im Bergischen Land. Bei überregionalen Konflikten und in der Prozessführung sind wir bundesweit tätig.

Wann Unternehmen uns brauchen

Fünf Konfliktlagen, in denen anwaltliche Vertretung entscheidet — nicht, weil vorher etwas versäumt wurde, sondern weil jetzt eine Position aufgebaut werden muss.

  • Gesellschafterstreit

    Blockierte Beschlüsse, Streit um die Geschäftsführung oder einen Ausschluss, zerrüttetes Vertrauen zwischen Gesellschaftern. Je länger eine Pattsituation andauert, desto teurer wird sie für das Unternehmen selbst.

  • Geschäftsführerhaftung

    § 43 GmbHG

    Von der verspäteten Insolvenzanmeldung bis zur eigenmächtigen Zahlung: Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können persönlich haftbar machen. Wir verteidigen gegen solche Ansprüche und beraten vorab, wie sich das Risiko begrenzen lässt.

  • Forderungsausfall und Vertragsverletzung

    § 280 Abs. 1 BGB

    Der Kunde zahlt nicht, der Lieferant liefert mangelhaft, der Vertriebspartner hält sich nicht an die Vereinbarung. Wir setzen die Forderung durch — außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

  • Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen

    § 8 UWG

    Ob als Abmahnender oder Abgemahnter: wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind zeitkritisch — meist bleiben nur wenige Tage, um eine Unterlassungserklärung zu prüfen oder eine eigene durchzusetzen.

  • Behördliche Verfahren

    Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Arbeitsschutz-, Bau- oder Produktsicherheitsrecht folgen anderen Fristen als ein Zivilprozess. Wegen drohender Untersagungs- oder Beseitigungsanordnungen zählt hier vor allem eines: Geschwindigkeit.

Vom ersten Gespräch zur Lösung

  1. 01

    Lagebeurteilung

    Vertrauliches Erstgespräch: worum es geht, welche Fristen laufen, wie die Beweislage aussieht.

  2. 02

    Strategie

    Ein Handlungsplan für Ihren Fall — vergleichen, verhandeln oder klagen, mit einer realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten.

  3. 03

    Vertretung

    Verhandlung mit der Gegenseite und, wenn nötig, das gerichtliche Verfahren — von uns geführt, nicht an eine fremde Kanzlei abgegeben.

  4. 04

    Lösung

    Vergleich, Urteil oder eine geordnete Trennung — je danach, was Ihrem Unternehmen am Ende am meisten nützt.

Klare Gebühren
Vor Mandatsbeginn vereinbart — auch für ein einzelnes Verfahren, nicht nur im Abonnement.
Interdisziplinär
Rechtsanwälte und eigene Informatiker — bei softwarenahen und datengetriebenen Konflikten entscheidend.
Onlineakte
Stand des Verfahrens jederzeit einsehbar, ohne Rückruf.

Häufige Fragen

Die Externe Rechtsabteilung ist auf laufende, vorbeugende Betreuung ausgelegt — ein Monatsbeitrag, feste Kontingente. Unternehmensrecht ist der Weg, wenn bereits ein konkreter Konflikt vorliegt oder unmittelbar bevorsteht: ein Einzelmandat mit einem Ziel, keine Dauerbetreuung.

Je früher, desto besser die Position — insbesondere wenn Fristen laufen (Anfechtung, Verjährung) oder Beweismittel sich verflüchtigen. Wir sagen in einem ersten Gespräch ehrlich, ob und wie sich ein Vorgehen lohnt.

Ja, auch kurzfristig. Wir sichten den bisherigen Akten- und Verfahrensstand und übernehmen ab dem Punkt, an dem Sie stehen; bei Bedarf auch als Zweitmeinung neben der bisherigen Kanzlei.

Wir. Es gibt keine Übergabe an eine Prozesskanzlei; das Team, das den Sachverhalt kennt, führt ihn auch. Bei zeitkritischen Großverfahren skalieren wir intern auf bis zu 25 Rechtsanwälte und Juristen gleichzeitig.

Nein. Wir beziehen Wirtschaftlichkeit, Reputation und Wettbewerbsfolgen in die Empfehlung ein. Ein BGH-Urteil für die Galerie nützt nach acht Jahren Prozessdauer keinem Unternehmer mehr.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.