Kosten & Vergütung
Was ist Prozesskostenhilfe?
Staatliche Übernahme der Prozesskosten bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht — mit einer wichtigen Einschränkung.
Kurz gesagt
Prozesskostenhilfe ist die staatliche Übernahme von Gerichts- und eigenen Anwaltskosten, wenn Sie diese nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat. Wichtig: Sie deckt nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn Sie den Prozess verlieren.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Prozesskostenhilfe ist der Weg, wenn das Kostenrisiko nicht tragbar ist. Sie hat eine Lücke, die man kennen muss.
Die drei Voraussetzungen
- Bedürftigkeit — Sie können die Kosten nach Einkommen und Vermögen nicht oder nur in Raten aufbringen (§ 115 ZPO). Abgezogen werden Freibeträge, Wohnkosten und Unterhaltspflichten.
- Hinreichende Erfolgsaussicht — die Klage muss vertretbar sein. Der Maßstab ist niedriger als beim Rechtsschutzversicherer, aber nicht null.
- Keine Mutwilligkeit — eine verständige, selbst zahlende Partei würde so klagen.
Was gedeckt ist
- Gerichtskosten
- Ihre Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe
- Sachverständigen- und Zeugenkosten, soweit vom Gericht veranlasst
Die Lücke
Nicht gedeckt sind die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren (§ 123 ZPO). Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird: PKH nimmt das eigene Kostenrisiko, nicht das gesamte. Bei 10.000 € Streitwert bleibt damit ein Risiko von rund 1.500 € bestehen.
Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz besteht dieses Risiko nicht — dort gibt es ohnehin keine Erstattung gegnerischer Anwaltskosten (§ 12a ArbGG).
Wie es abläuft
Der Antrag wird mit oder vor der Klage beim Prozessgericht gestellt. Das Gericht entscheidet vorab; wird PKH bewilligt, läuft das Verfahren ohne Vorschuss von Ihnen an. Wir stellen den Antrag und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor — der häufigste Grund für Ablehnung ist ein unvollständiges Formular, nicht ein zu hohes Einkommen.
Was ohne Prozesskostenhilfe an Gebühren und Kostenrisiko entstünde, zeigt Ihnen der RVG-Rechner für Ihren Streitwert.
Kurz beantwortet
Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung, Prozesskostenhilfe das gerichtliche Verfahren. Beratungshilfe beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, PKH beim Prozessgericht.
Je nach Einkommen entweder nicht oder in Monatsraten. Das Gericht kann die Verhältnisse bis vier Jahre nach Verfahrensende überprüfen und die Entscheidung anpassen (§ 120a ZPO).
Das amtliche Formular, Einkommensnachweise, Nachweise über Miete und Unterhaltspflichten sowie über Vermögen. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
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Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Es geht noch nicht um ein Gerichtsverfahren
- Für die Beratung und die außergerichtliche Vertretung heißt das Gegenstück Beratungshilfe. Den Schein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts; Sie zahlen 15 Euro Eigenanteil, den Rest trägt die Staatskasse.
- Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil die Erfolgsaussicht verneint wurde
- Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich, in der Regel binnen eines Monats. Melden Sie sich mit dem Beschluss, bevor die Frist abläuft.
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