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VINQO Rechtsanwälte

Kosten & Vergütung

Was sind Gerichtskosten und wann fallen sie an?

Gebühren des Gerichts nach dem GKG, gestaffelt nach Streitwert — als Vorschuss vor der Zustellung fällig und beim Vergleich reduziert.

Kurz gesagt

Gerichtskosten sind Gebühren des Gerichts nach dem Gerichtskostengesetz, bemessen am Streitwert. Für die erste Instanz fallen drei Gebühren an, die als Vorschuss zu zahlen sind, bevor die Klage zugestellt wird. Endet das Verfahren durch Vergleich oder Klagerücknahme, reduziert sich die Gebühr — bei einem Vergleich in vielen Fällen auf eine Gebühr.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert

Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.

Rechner

Was kostet es — und was riskiere ich?

Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.

Wie weit ist die Sache?
Einzelheiten

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.

Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?

Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.

Gerichtskosten sind der Teil des Kostenrisikos, der nicht die Anwälte betrifft — und der als erster fällig wird.

Wie sie sich berechnen

Aus dem Streitwert ergibt sich über die Tabelle in § 34 GKG eine Einzelgebühr, die mit dem Gebührensatz des Verfahrens multipliziert wird. Erste Instanz Zivilprozess: drei Gebühren.

Streitwert Volle Gebühr Erste Instanz (3,0)
1.000 € 61,00 € 183,00 €
5.000 € 170,50 € 511,50 €
10.000 € 283,00 € 849,00 €
25.000 € 435,50 € 1.306,50 €
50.000 € 638,00 € 1.914,00 €

Für die Berufung sind es vier Gebühren.

Wann sie fällig werden

Der Vorschuss ist vor der Zustellung der Klage zu zahlen (§ 12 GKG). Praktisch heißt das: Die Klage geht ein, das Gericht fordert den Vorschuss an, und erst nach Eingang läuft das Verfahren an. Bei drohender Verjährung zählt jeder Tag — für die Hemmung genügt zwar der Klageeingang, aber nur bei „demnächst“ erfolgter Zustellung.

Wo Sie sparen können

Vergleich. Endet das Verfahren durch Vergleich, reduziert sich die Gerichtsgebühr in vielen Fällen von drei auf eine.

Klagerücknahme vor der Verhandlung: ebenfalls Reduzierung auf eine Gebühr.

Mahnverfahren. Ein Mahnbescheid kostet nur eine halbe Gebühr und hemmt die Verjährung — bei unstreitigen Forderungen der günstigere Weg, siehe Forderungen durchsetzen.

Arbeitsgericht. Kein Vorschuss, und bei Vergleich fallen keine Gerichtskosten an.

Kurz beantwortet

Wenn Sie gewinnen, ja — über die Kostenfestsetzung von der Gegenseite. Endet das Verfahren durch Vergleich oder Rücknahme, erstattet die Gerichtskasse den nicht verbrauchten Teil.

§ 12 GKG macht die Zustellung von der Einzahlung abhängig. Bei drohender Verjährung ist das ein Zeitfaktor — deshalb muss der Vorschuss dann sehr schnell heraus.

Vor dem Arbeitsgericht wird kein Vorschuss verlangt; die Gebühren werden erst am Ende abgerechnet und entfallen bei einem Vergleich sogar vollständig.

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Schlagworte

  • Gerichtskosten
  • GKG
  • Vorschuss

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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