Für Versicherer und Privatpersonen
Anwaltsregress
Wir prüfen seit Jahren zehntausende Akten jährlich im Hinblick auf Regressansprüche gegen Rechtsanwälte und sind damit eine der führenden Anwaltsregress-Kanzleien in Deutschland.
Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH · Rechtsstand: August 2026
Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Jan Schlingmann am
Wenn der Anwalt Fehler macht
Der Anwaltsregress wegen Beratungs- und Prozessführungsfehlern zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt und fordert eine umfassende Erfahrung bei der Bewertung und Durchsetzung solcher Ansprüche.
Anwaltsregress ist unser Tätigkeitsschwerpunkt: Wir führen bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte, vertreten seit Jahren zahlreiche Rechtsschutzversicherungen und kennen die Fallstricke, an denen Ansprüche in der Praxis am häufigsten scheitern.
Wen wir vertreten
- Rechtsschutzversicherer
- Regressabteilungen
- Privatpersonen
Mandate im Anwaltsregress führen wir für Rechtsschutzversicherungen und ihre Regressabteilungen im Bestand — und für Privatpersonen im Einzelfall, wenn ein eigener Beratungs- oder Prozessführungsfehler im Raum steht. Eine kostenfreie Erstberatung bieten wir wegen der Komplexität des Prüfungsaufwands nicht an. Übergegangene Ansprüche von Sozialversicherungsträgern setzen wir im SVT-Regress durch.
Wie es weitergeht
- 01
Kontakt
Sie schildern uns kurz die Ausgangslage — als Versicherer im Bestand oder als Privatperson im Einzelfall.
- 02
Einordnung
Wir sagen Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regressprüfung aussichtsreich erscheint.
- 03
Prüfung und Durchsetzung
Details dazu finden Sie auf der jeweiligen Unterseite — der Ablauf unterscheidet sich zwischen Bestand und Einzelfall deutlich.
- Führende Anwaltsregress-Kanzlei
- Bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte, seit Jahren Tätigkeitsschwerpunkt.
- Eigene Server
- Verarbeitung ausschließlich in Deutschland.
- Transparente Kosten
- Vorherige, klare Vereinbarung — ob mit Versicherer oder Privatperson.
Häufige Fragen
Nein. Erforderlich sind Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität. Über die Kausalität entscheidet der Regressrichter selbst — maßgeblich ist nicht, wie das Gericht des Vorprozesses hypothetisch entschieden hätte, sondern welche Entscheidung richtigerweise hätte ergehen müssen. Der Begründungsaufwand ist deshalb erheblich; genau das prüfen wir vor der Anspruchstellung.
Zum Weiterlesen
Aus dem Ratgeber zu Anwaltsregress.
Ihren Sachverhalt prüfen lassen
Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

