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VINQO Rechtsanwälte

Für Versicherer und Privatpersonen

Anwaltsregress

Wir prüfen seit Jahren zehntausende Akten jährlich im Hinblick auf Regressansprüche gegen Rechtsanwälte und sind damit eine der führenden Anwaltsregress-Kanzleien in Deutschland.

Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH · Rechtsstand: August 2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Jan Schlingmann am

Wenn der Anwalt Fehler macht

Der Anwaltsregress wegen Beratungs- und Prozessführungsfehlern zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt und fordert eine umfassende Erfahrung bei der Bewertung und Durchsetzung solcher Ansprüche.

Anwaltsregress ist unser Tätigkeitsschwerpunkt: Wir führen bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte, vertreten seit Jahren zahlreiche Rechtsschutzversicherungen und kennen die Fallstricke, an denen Ansprüche in der Praxis am häufigsten scheitern.

Wen wir vertreten

  • Rechtsschutzversicherer
  • Regressabteilungen
  • Privatpersonen

Mandate im Anwaltsregress führen wir für Rechtsschutzversicherungen und ihre Regressabteilungen im Bestand — und für Privatpersonen im Einzelfall, wenn ein eigener Beratungs- oder Prozessführungsfehler im Raum steht. Eine kostenfreie Erstberatung bieten wir wegen der Komplexität des Prüfungsaufwands nicht an. Übergegangene Ansprüche von Sozialversicherungsträgern setzen wir im SVT-Regress durch.

Wie es weitergeht

  1. 01

    Kontakt

    Sie schildern uns kurz die Ausgangslage — als Versicherer im Bestand oder als Privatperson im Einzelfall.

  2. 02

    Einordnung

    Wir sagen Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regressprüfung aussichtsreich erscheint.

  3. 03

    Prüfung und Durchsetzung

    Details dazu finden Sie auf der jeweiligen Unterseite — der Ablauf unterscheidet sich zwischen Bestand und Einzelfall deutlich.

Führende Anwaltsregress-Kanzlei
Bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte, seit Jahren Tätigkeitsschwerpunkt.
Eigene Server
Verarbeitung ausschließlich in Deutschland.
Transparente Kosten
Vorherige, klare Vereinbarung — ob mit Versicherer oder Privatperson.

Häufige Fragen

Nein. Erforderlich sind Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität. Über die Kausalität entscheidet der Regressrichter selbst — maßgeblich ist nicht, wie das Gericht des Vorprozesses hypothetisch entschieden hätte, sondern welche Entscheidung richtigerweise hätte ergehen müssen. Der Begründungsaufwand ist deshalb erheblich; genau das prüfen wir vor der Anspruchstellung.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Tim Platner

Ihr Ansprechpartner

Tim Platner

Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

  • Personenschäden
  • Datenschutzrecht
  • Schadensrecht
  • Grundsatz & Strategie
  • Regress
  • Public Relations

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.