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VINQO Rechtsanwälte

FAQ-Bereich

Vertrag und Unternehmen

Nicht gelieferte Ware, Anfechtung wegen Täuschung, AGB-Prüfung, Forderungen gegen Kunden und die externe Rechtsabteilung als Modell.

Kurz gesagt

Im Vertragsrecht entscheidet meist die Reihenfolge: Erst Frist setzen, dann Rechte ausüben. Wer sofort zurücktritt oder kündigt, ohne die gesetzlich vorgesehene Frist gesetzt zu haben, verliert oft eine Position, die ihm zustand.

Stand
Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt

Vertragsstreitigkeiten sind selten Auslegungsfragen. Meist geht es darum, wer welche Erklärung wann abgegeben hat — und ob die formalen Voraussetzungen für ein Recht erfüllt waren.

Erst Frist, dann Recht

Rücktritt, Minderung und Schadensersatz statt der Leistung setzen im Regelfall eine erfolglose Fristsetzung voraus (§ 323 BGB). Diese Frist ist keine Formalie: Ohne sie fehlt die Anspruchsvoraussetzung, und die Gegenseite kann den Streit allein damit gewinnen.

Für Unternehmen

Wiederkehrende Rechtsfragen im Unternehmen — Verträge, AGB, Forderungen, Datenschutz, Arbeitsverhältnisse — lassen sich als Einzelmandate nur teuer und langsam lösen. Das Modell dafür ist die externe Rechtsabteilung: fester monatlicher Rahmen, feste Ansprechpartner, planbare Kosten.

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Schlagworte

  • Vertragsrecht
  • Anfechtung
  • AGB
  • Forderungen

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Gökalp Artas

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Gökalp Artas

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