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Vertrag und Unternehmen
Nicht gelieferte Ware, Anfechtung wegen Täuschung, AGB-Prüfung, Forderungen gegen Kunden und die externe Rechtsabteilung als Modell.
Kurz gesagt
Im Vertragsrecht entscheidet meist die Reihenfolge: Erst Frist setzen, dann Rechte ausüben. Wer sofort zurücktritt oder kündigt, ohne die gesetzlich vorgesehene Frist gesetzt zu haben, verliert oft eine Position, die ihm zustand.
- Stand
- Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer- Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt
Rechtsgrundlagen
Vertragsstreitigkeiten sind selten Auslegungsfragen. Meist geht es darum, wer welche Erklärung wann abgegeben hat — und ob die formalen Voraussetzungen für ein Recht erfüllt waren.
Erst Frist, dann Recht
Rücktritt, Minderung und Schadensersatz statt der Leistung setzen im Regelfall eine erfolglose Fristsetzung voraus (§ 323 BGB). Diese Frist ist keine Formalie: Ohne sie fehlt die Anspruchsvoraussetzung, und die Gegenseite kann den Streit allein damit gewinnen.
Für Unternehmen
Wiederkehrende Rechtsfragen im Unternehmen — Verträge, AGB, Forderungen, Datenschutz, Arbeitsverhältnisse — lassen sich als Einzelmandate nur teuer und langsam lösen. Das Modell dafür ist die externe Rechtsabteilung: fester monatlicher Rahmen, feste Ansprechpartner, planbare Kosten.
Alle Fragen in diesem Bereich
Die Ware kommt nicht — welche Rechte habe ich?
Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Lieferfrist, üblich zehn bis vierzehn Tage. Verstreicht sie erfolglos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückverlangen und Schadensersatz fordern. Ohne Fristsetzung fehlt in der Regel die Anspruchsvoraussetzung — deshalb ist die Reihenfolge entscheidend.
Die Ware ist defekt — welche Rechte habe ich?
Bei einem Mangel müssen Sie dem Verkäufer zuerst die Nacherfüllung ermöglichen: Reparatur oder Ersatzlieferung, wobei Sie die Wahl haben. Erst wenn sie fehlgeschlagen, verweigert oder unzumutbar ist, können Sie zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Wer die Reihenfolge überspringt, verliert diese Rechte regelmäßig.
Wer muss beweisen, dass der Mangel schon da war?
Beim Kauf von einem Unternehmer wird im ersten Jahr nach Übergabe vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorlag — der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieses Jahres tragen Sie die Beweislast, und der Nachweis ist dann meist nur über ein Sachverständigengutachten zu führen.
Kann ich den Kauf einfach widerrufen?
Als Verbraucher haben Sie bei Verträgen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt bei Warenkäufen erst mit Erhalt der Ware — und wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist, verlängert sie sich um bis zu zwölf Monate.
Kann ich einen Vertrag wegen Täuschung anfechten?
Bei arglistiger Täuschung können Sie den Vertrag nach § 123 BGB anfechten; er wird dadurch von Anfang an nichtig, und Leistungen sind zurückzugewähren. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung. Erforderlich ist eine bewusste Täuschung über einen offenbarungspflichtigen Umstand — Verschweigen genügt, wenn eine Aufklärungspflicht bestand.
Wann sollte ich meine AGB prüfen lassen?
Prüfen Sie AGB vor dem ersten Einsatz, nach jeder relevanten Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung und sofort nach einer Abmahnung. Eine unwirksame Klausel wird nicht abgemildert, sondern fällt ersatzlos weg — es gilt dann das Gesetz, häufig zu Ihrem Nachteil, und im Verbrauchergeschäft kommt Abmahnrisiko hinzu.
Wie setze ich Forderungen gegen Kunden durch?
Bei unstrittigen Forderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren der schnellste und günstigste Weg zu einem Vollstreckungstitel; bei absehbarem Widerspruch führt die Klage direkter zum Ziel. Vorher lohnt eine Bonitätsprüfung: Ein Titel gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner kostet Geld, ohne etwas einzubringen.
Wie funktioniert eine externe Rechtsabteilung?
Statt jeden Vorgang als Einzelmandat nach RVG abzurechnen, vereinbaren Sie einen festen monatlichen Rahmen mit definiertem Leistungsumfang und festen Ansprechpartnern. Damit werden wiederkehrende Rechtsfragen — Verträge, AGB, Forderungen, Arbeitsverhältnisse, Datenschutz — planbar, und die Kosten sind budgetierbar.
Passend dazu
Schlagworte
- Vertragsrecht
- Anfechtung
- AGB
- Forderungen
