Mandat & Ablauf
Vertreten Sie mich bundesweit?
Ja. Wir führen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeitsgerichten in Deutschland.
Kurz gesagt
Ja. Die Zulassung als Rechtsanwalt gilt in ganz Deutschland; ein Wohnort- oder Gerichtsbezug zur Kanzlei ist nicht erforderlich. Wir führen Verfahren bundesweit — vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten.
- Stand
- Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Die Frage kommt häufig, weil viele Mandanten Anwaltssuche noch räumlich denken. Rechtlich ist sie schnell beantwortet.
Zulassung gilt bundesweit
Eine Zulassung nach § 18 BRAO berechtigt zur Vertretung vor allen deutschen Gerichten — mit einer Ausnahme: der Bundesgerichtshof in Zivilsachen, dort gilt ein gesondertes Zulassungserfordernis.
Wir übernehmen seit Jahren bundesweit die persönliche Vertretung und Beratung von Mandanten und haben unsere Abläufe hierauf zugeschnitten.
Was Entfernung praktisch bedeutet
Für Sie: nichts. Schriftverkehr, Akteneinsicht und Klageeinreichung laufen elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Für Termine: Bei auswärtigen Verhandlungen kommen drei Wege in Betracht — eigene Wahrnehmung des Termins, Videoverhandlung nach § 128a ZPO, oder ein Terminsvertreter vor Ort. Welcher Weg gewählt wird, hängt vom besten Vorgehen für das jeweilige Mandat ab.
Wo wir sitzen
Kanzleisitz ist Bornberg 94, 42109 Wuppertal — siehe Anwalt in Wuppertal.
Kurz beantwortet
Auswärtige Termine können Reisekosten und Abwesenheitsgeld nach dem RVG auslösen. Wir sagen Ihnen vorher, ob und in welcher Höhe — und ob ein Termin per Video oder durch einen Terminsvertreter günstiger ist.
In Zivilsachen besteht beim BGH ein eigener Anwaltszwang durch dort zugelassene Rechtsanwälte. Für Revisionen arbeiten wir mit BGH-Anwälten zusammen; die Vorbereitung bleibt bei uns.
Weitere Fragen aus Mandat & Ablauf
- Wie melde ich einen Fall bei VINQO?
- Was passiert nach meiner Fallmeldung?
- Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
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Schlagworte
- Bundesweit
- Zuständigkeit
- Prozessführung
