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VINQO Rechtsanwälte

Mandat & Ablauf

Vertreten Sie mich bundesweit?

Ja. Wir führen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeitsgerichten in Deutschland.

Kurz gesagt

Ja. Die Zulassung als Rechtsanwalt gilt in ganz Deutschland; ein Wohnort- oder Gerichtsbezug zur Kanzlei ist nicht erforderlich. Wir führen Verfahren bundesweit — vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten.

Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Rechtsgrundlagen

Die Frage kommt häufig, weil viele Mandanten Anwaltssuche noch räumlich denken. Rechtlich ist sie schnell beantwortet.

Zulassung gilt bundesweit

Eine Zulassung nach § 18 BRAO berechtigt zur Vertretung vor allen deutschen Gerichten — mit einer Ausnahme: der Bundesgerichtshof in Zivilsachen, dort gilt ein gesondertes Zulassungserfordernis.

Wir übernehmen seit Jahren bundesweit die persönliche Vertretung und Beratung von Mandanten und haben unsere Abläufe hierauf zugeschnitten.

Was Entfernung praktisch bedeutet

Für Sie: nichts. Schriftverkehr, Akteneinsicht und Klageeinreichung laufen elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Für Termine: Bei auswärtigen Verhandlungen kommen drei Wege in Betracht — eigene Wahrnehmung des Termins, Videoverhandlung nach § 128a ZPO, oder ein Terminsvertreter vor Ort. Welcher Weg gewählt wird, hängt vom besten Vorgehen für das jeweilige Mandat ab.

Wo wir sitzen

Kanzleisitz ist Bornberg 94, 42109 Wuppertal — siehe Anwalt in Wuppertal.

Kurz beantwortet

Auswärtige Termine können Reisekosten und Abwesenheitsgeld nach dem RVG auslösen. Wir sagen Ihnen vorher, ob und in welcher Höhe — und ob ein Termin per Video oder durch einen Terminsvertreter günstiger ist.

In Zivilsachen besteht beim BGH ein eigener Anwaltszwang durch dort zugelassene Rechtsanwälte. Für Revisionen arbeiten wir mit BGH-Anwälten zusammen; die Vorbereitung bleibt bei uns.

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Schlagworte

  • Bundesweit
  • Zuständigkeit
  • Prozessführung

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Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung