Klageverfahren
Welches Gericht ist für meinen Fall zuständig?
Der Streitwert entscheidet über Amts- oder Landgericht, der Wohnsitz des Gegners regelmäßig über den Ort — mit wichtigen Sonderregeln.
Kurz gesagt
Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht; bei Mietsachen über Wohnraum und Arbeitssachen gilt das unabhängig vom Wert. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Gegners, bei unerlaubter Handlung auch das Gericht des Tatorts.
- Stand
- Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Zwei Fragen sind zu trennen: welche Art Gericht (sachlich) und welches Gericht am Ort (örtlich).
Sachliche Zuständigkeit
Der Streitwert entscheidet:
Unabhängig vom Wert gilt: Wohnraummietsachen immer Amtsgericht (§ 23 Nr. 2a GVG), Arbeitssachen immer Arbeitsgericht.
Wichtig ist die Folge: Beim Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Beim Amtsgericht könnten Sie theoretisch selbst auftreten — praktisch selten sinnvoll, weil die Gegenseite es meist nicht tut.
Örtliche Zuständigkeit
Grundregel: das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Gegners (§§ 12, 13, 17 ZPO). Wichtige Zusatzgerichtsstände:
| Fall | Zusätzlich möglich |
|---|---|
| Unerlaubte Handlung (Unfall, Verletzung, Datenschutzverstoß) | Gericht des Tatorts (§ 32 ZPO) |
| Wohnraummiete | Gericht am Ort der Wohnung, ausschließlich (§ 29a ZPO) |
| Klage gegen Versicherer | vielfach eigener Wohnsitz (§ 215 VVG) |
| Verbrauchersachen | besondere Schutzregeln, auch europäisch |
Wo mehrere Gerichte zuständig sind, ist die Wahl Teil der Prozessstrategie — Terminlage und Spruchpraxis unterscheiden sich.
Was das für Sie kostet
Schriftverkehr und Klage laufen elektronisch über das beA, sodass bundesweit an jedem Gericht geklagt werden kann.
Kurz beantwortet
Sie müssen in vielen Verfahren gar nicht persönlich erscheinen. Wo Ihre Anwesenheit nötig ist, kommen Videoverhandlung nach § 128a ZPO oder ein Terminsvertreter in Betracht.
Zwischen Unternehmen ist eine Gerichtsstandsvereinbarung zumeist wirksam. Gegenüber Verbrauchern ist sie stark eingeschränkt — eine Klausel im Kleingedruckten hilft dem Unternehmer dort meist nicht.
Am Sitz der Versicherung, in vielen Fällen aber auch an Ihrem eigenen Wohnsitz (§ 215 VVG). Das ist ein spürbarer praktischer Vorteil.
Weitere Fragen aus Klageverfahren
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