Externe Rechtsabteilung
Was gilt bei Ordnungswidrigkeiten oder einem Strafverfahren?
Nicht enthalten — auch nicht, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit einem der sieben abgedeckten Rechtsgebiete steht.
Kurz gesagt
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind nicht Bestandteil des Pakets. Das gilt auch dann, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit einem der sieben abgedeckten Rechtsgebiete steht, etwa ein Bußgeldbescheid im Datenschutzrecht oder ein Verkehrsverstoß. Solche Verfahren rechnen wir gesondert ab, nach vorheriger Absprache.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind kein Bestandteil des Pakets Externe Rechtsabteilung.
Auch nicht innerhalb der sieben Gebiete
Anders als eine Vertragsprüfung oder ein Inkassofall sind Bußgeld- und Strafverfahren ausdrücklich ausgeschlossen — auch dann, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit einem der sieben abgedeckten Rechtsgebiete steht. Beispiele, die nicht über das Paket laufen:
- ein Bußgeldbescheid nach Art. 83 DSGVO, etwa nach einer Datenpanne,
- ein Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug,
- eine Ordnungswidrigkeit im Arbeitsschutzrecht, etwa nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall.
Warum diese Grenze gezogen ist
Bußgeld- und Strafverfahren binden meist einen individuellen Aufwand, der sich schlecht in ein monatliches Kontingent fassen lässt — vergleichbar mit Gesellschaftsrecht und M&A, die aus demselben Grund außerhalb des Pakets liegen.
Was stattdessen gilt
Taucht ein solches Verfahren auf, sagen wir das offen und schlagen eine gesonderte Abrechnung vor — nach Stundensatz oder als eigene Pauschale, je nach Umfang.
Kurz beantwortet
Nein. Die Abwehr eines Bußgeldbescheids nach Art. 83 DSGVO ist ein eigenständiges Ordnungswidrigkeitenverfahren und läuft nicht über das Datenschutz-Kontingent.
Auch das ist ein Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren und damit nicht im Paket enthalten — unabhängig davon, dass ein Firmenfahrzeug betroffen ist.
Weil solche Verfahren einen individuellen Aufwand binden, der sich nicht sinnvoll in ein monatliches Kontingent fassen lässt — vergleichbar mit Gesellschaftsrecht und M&A, die ebenfalls außerhalb des Pakets liegen.
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Schlagworte
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