Kosten & Vergütung
Wie wird der Streitwert berechnet?
Meist die Höhe der Forderung — mit besonderen Regeln bei Kündigung, Mietverhältnis, Feststellung und wiederkehrenden Leistungen.
Kurz gesagt
Der Streitwert entspricht in der Regel dem Geldbetrag, um den gestritten wird. Bei Kündigungsschutzklagen sind es maximal drei Bruttomonatsgehälter, bei Streit über den Bestand eines Mietverhältnisses die Jahresmiete, bei Feststellungsklagen ein Abschlag von etwa zwanzig Prozent auf den Leistungswert.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert
Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.
Rechner
Was kostet es — und was riskiere ich?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.
Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?
Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.
Der Streitwert ist die zentrale Zahl im Kostenrecht: Er bestimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und die Zuständigkeit.
Der Regelfall
Bei Geldforderungen: die Forderung. 8.000 € gefordert → Streitwert 8.000 €. Zinsen und Anwaltskosten als Nebenforderung erhöhen ihn nicht.
Die Sonderregeln, die häufig überraschen
| Streitgegenstand | Streitwert |
|---|---|
| Kündigungsschutzklage | höchstens 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG) |
| Bestand eines Mietverhältnisses | Jahresmiete ohne Nebenkosten (§ 41 Abs. 2 GKG) |
| Mieterhöhung | Jahresbetrag der Erhöhung (§ 41 Abs. 5 GKG) |
| Feststellungsklage | Leistungswert minus ca. 20 % |
| Wiederkehrende Leistungen | 3,5-facher Jahresbetrag (§ 9 ZPO) |
| Auskunft nach Art. 15 DSGVO | häufig 500 – 5.000 €, uneinheitlich |
| Unterlassung | nach Bedeutung, gerichtliche Schätzung (§ 3 ZPO) |
Warum das praktisch wichtig ist
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € liegt der Streitwert einer Kündigungsschutzklage bei 12.000 € — unabhängig davon, ob es um zwei Monate oder um zwanzig Jahre Beschäftigung geht. Das macht das Kostenrisiko planbar, siehe Kosten Arbeitsgericht.
Umgekehrt: Wer beim Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden zusammen einklagt, addiert die Streitwerte — und damit das Risiko. Deshalb wird oft zuerst außergerichtlich verhandelt.
Kurz beantwortet
Nur indem Sie weniger fordern — und das kostet Sie den Rest der Forderung. Eine Teilklage ist manchmal sinnvoll, etwa um eine Grundsatzfrage günstig klären zu lassen, birgt aber eigene Risiken.
Das Gericht, meist mit dem Urteil oder durch eigenen Beschluss. Gegen eine zu hohe Festsetzung ist die Streitwertbeschwerde möglich.
Sie werden grundsätzlich addiert (§ 39 GKG) — mehrere Schadenspositionen aus einem Unfall ergeben also einen Gesamtstreitwert. Hilfsweise geltend gemachte Ansprüche zählen nur unter Voraussetzungen mit.
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