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VINQO Rechtsanwälte

Für Sozialversicherungsträger und Krankenversicherer

SVT-Regress

Wir übernehmen Ihren Regress als Ganzes — von der Haftungsprüfung über die Kürzungsabwehr bis zur Durchsetzung.

Von Laura Hover, Rechtsanwältin · Rechtsstand: August 2026

Warum der SVT-Regress teurer geworden ist

Zwei Entwicklungen treffen zusammen. Teilungsabkommen werden zunehmend aufgekündigt — die Haftung muss also wieder dem Grunde nach dargelegt und nachgewiesen werden, Fall für Fall, statt sich auf die pauschale Quote aus dem Abkommen zu stützen. Der Anspruch selbst geht dabei kraft Gesetzes über: Nach § 116 SGB X geht der Schadensersatzanspruch des Versicherten in dem Umfang, in dem der Sozialversicherungsträger Leistungen erbringt, unmittelbar auf diesen über. Und auf Seiten der regresspflichtigen Haftpflichtversicherer bestimmen externe Dienstleister die Kürzungen mit softwaregestützten Prüfberichten.

Das Ergebnis ist Mensch gegen Maschine: individuelle Bearbeitung auf Ihrer Seite, automatisierte Kürzung auf der anderen. Genau diese Asymmetrie drehen wir um.

  1. Kürzungsabwehr

    Kürzungsstrategien werden erkannt und systematisch abgewehrt — mit einer Durchsetzungsstrategie je Anspruchsgegner, die sich mit dessen Verhalten ändert.

  2. Regresse ohne Teilungsabkommen

    Genau die Fälle, für die sich eine eigene Bearbeitung nicht mehr rechnet: Haftung dem Grunde nach, Auskünfte, Quote — teilautomatisiert.

  3. Externe Regressabteilung

    Vollständige Auslagerung, auch für den PKV-Regress. Sie übergeben Fälle, wir liefern Ergebnisse zurück.

Wen wir vertreten

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Krankenversicherer
  • Rentenversicherungsträger
  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen

Ausschließlich institutionelle Mandate. Anfragen von Privatpersonen können wir hier nicht bearbeiten.

Sofort startklar. In drei Schritten.

  1. 01

    Fallübergabe

    Upload im Regress-Cockpit in rund drei Minuten, über eine konfigurierbare API-Schnittstelle für hohe Volumina — oder schlicht als PDF und auf dem Postweg.

  2. 02

    Regressprüfung

    Die Schadenakte wird vollautomatisiert analysiert und in einen strukturierten Datensatz überführt. Auf Wunsch holen wir fehlende Auskünfte, etwa des Versicherten, eigenständig ein.

  3. 03

    Durchsetzung und Kürzungsabwehr

    Konsequente außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsverfolgung, strategisch abgestimmt. Kein Entwicklungs- oder Planungsaufwand auf Ihrer Seite.

Fallpauschalen
Wegen des Technologiegrads signifikant unter den RVG-Gebühren. Keine Softwarelizenz, keine Grundgebühr.
Erfolgshonorar
Bei besonders streitigen Konstellationen möglich: unser Honorar fällt nur im Erfolgsfall an. Gerichts- und gegnerische Kosten bleiben davon unberührt.
Eigene Server
Die Daten verlassen zu keinem Zeitpunkt unsere gesicherte Umgebung in Deutschland.

Kürzungen bündeln, statt sie einzeln zu tragen

Eine einzelne unberechtigte Kürzung lohnt die Klage nie. Genau darauf ist das Vorgehen der Gegenseite ausgelegt: Kürzung im Kleinen, in der Masse.

Unser System erkennt Übereinstimmungen zwischen Fällen und führt sie in ein Verfahren zusammen — alle unberechtigt gekürzten Anspruchsarten gegen denselben Versicherer, gebündelt und gemeinsam verhandelt. Damit wird die systematische Kürzung für die Gegenseite unwirtschaftlich, und genau das ist der Zweck.

3 Min.
für die vollständig digitale Fallübergabe
Muster
statt Einzelfall als Verhandlungsgrundlage

Häufige Fragen

Nein. Die Lösung ist als Plug-and-play konzipiert: Übergabe über eine konfigurierbare API-Schnittstelle, alternativ per Upload im Cockpit, als PDF-Anlage oder postalisch. Softwarelizenzen oder Grundgebühren fallen nicht an.

Wir werten sie systematisch aus. Kürzungsmuster eines Versicherers wiederholen sich — sobald sie erkannt sind, lässt sich die Abwehr standardisieren und über den gesamten Bestand hinweg konsistent führen, statt jede Kürzung einzeln zu bewerten.

Das ist der Regelfall, für den wir gebaut sind. Ohne Teilungsabkommen muss die Haftung dem Grunde nach dargelegt werden — dafür werten wir vorhandene Datenbestände aus, berücksichtigen Angaben des Versicherten automatisiert und holen erforderliche Auskünfte selbst ein.

Über eine kalkulierbare Fallpauschale, die die gesamte außergerichtliche Regresstätigkeit abdeckt — Software, juristische Bearbeitung, Korrespondenz. Bei besonders streitigen Fällen ist zusätzlich ein Erfolgshonorar auf die Regresssumme möglich.

Ja. Die Verarbeitung läuft ausschließlich auf unseren eigenen, besonders gesicherten Servern in Deutschland.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Laura Hover

Ihr Ansprechpartner

Laura Hover

Rechtsanwältin

  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Hundebiss
  • Prozessführung / Litigation
  • Industrie & Handwerk

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