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VINQO Rechtsanwälte

Für Unfallgeschädigte

Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung selten alles, was Ihnen zusteht. Wir setzen jede Position durch — von der Reparatur bis zum Schmerzensgeld.

Von Laura Hover, Rechtsanwältin · Rechtsstand: August 2026

Was Versicherungen gern übersehen

Grundlage Ihres Anspruchs ist § 7 StVG: Wer bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verletzt oder geschädigt wird, hat einen Ersatzanspruch gegen den Halter — unabhängig von einem Verschulden. Zwei Muster wiederholen sich trotzdem. Das erste: die Versicherung zahlt verzögert — aus Personalengpässen oder strategisch. Die Verzögerung selbst hat sie nur in seltenen Fällen zu tragen, das Risiko liegt bei Ihnen.

Das zweite: die Versicherung zahlt, aber nicht alles. Reparatur und Nutzungsausfall rechnet jede Versicherung ab. Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, Wertminderung und Schmerzensgeld werden regelmäßig zu niedrig angesetzt oder gar nicht erst erwähnt — und wer sie nicht anmeldet, bekommt sie nicht.

Wen wir vertreten

  • Autofahrerinnen und Autofahrer
  • Motorradfahrer
  • Radfahrer
  • Fußgänger
  • Beifahrer

Ablauf

  1. 01

    Unfall melden

    Online in wenigen Minuten, mit den Unterlagen, die Sie haben — ohne Papierkram.

  2. 02

    Ansprüche beziffern

    Wir erfassen alle Positionen, auch die, die im Schadenformular der Versicherung nicht vorkommen.

  3. 03

    Durchsetzen

    Gegenüber der gegnerischen Versicherung, bei Kürzung auch vor Gericht — bundesweit und bis zum Bundesgerichtshof.

Kosten bei voller Haftung
Steht die Haftung der Gegenseite zu 100 % fest, sind die Anwaltskosten Teil des ersatzfähigen Schadens und werden erstattet. Bei einer Mithaftungsquote tragen Sie den auf Ihre Quote entfallenden Anteil.
Onlineakte
Alle Schreiben und der Stand Ihres Falls jederzeit einsehbar, ohne Rückruf.
Auch gerichtlich
Kürzt die Versicherung, führen wir das Verfahren — in allen Instanzen.

Häufige Fragen

Nicht nur Autounfälle. Wir übernehmen die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ebenso nach einem Fahrrad- oder Motorradunfall sowie als Fußgänger oder Beifahrer.

Das hängt an der Haftungsquote. Die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden — die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet sie in dem Umfang, in dem sie haftet. Bei voller Haftung der Gegenseite bleibt für Sie nichts übrig; wird Ihnen eine Mithaftung angelastet, tragen Sie den darauf entfallenden Anteil. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage ein. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Ja. Auch wenn wir nicht hoffen, dass in Ihrem Fall geklagt werden muss: wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit und erstreiten Urteile bis hin zum Bundesgerichtshof.

Bei einer Verletzung ja — der Anspruch folgt aus § 253 Abs. 2 BGB. Wir vertreten seit Jahren viele tausend Geschädigte nach Personenschäden und können auf entsprechende Erfahrungswerte bei der Bemessung zurückgreifen. Wichtig: lassen Sie Beschwerden ärztlich dokumentieren, auch wenn sie zunächst leicht erscheinen.

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die Gegenseite.

Dann klären wir sie — über die Ermittlungsakte, Zeugen und bei Bedarf ein Unfallrekonstruktionsgutachten. Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, wird die Haftung nach § 17 StVG anhand der jeweiligen Verursachungsbeiträge verteilt. Die Abwehr einer behaupteten Mithaftungsquote ist einer unserer Schwerpunkte.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Laura Hover

Ihr Ansprechpartner

Laura Hover

Rechtsanwältin

  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Hundebiss
  • Prozessführung / Litigation
  • Industrie & Handwerk

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.