Zum Inhalt springen
VINQO Rechtsanwälte

Unterlagen & Kommunikation

Was passiert mit meinen Daten?

Verarbeitung nur zur Mandatsbearbeitung, Speicherung verschlüsselt in Deutschland, Weitergabe nur, soweit das Mandat es erfordert.

Kurz gesagt

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Mandats verarbeitet und liegen verschlüsselt auf eigenen Servern in Deutschland. Weitergegeben wird nur, was das Mandat erfordert — an Gericht, Gegenseite oder Ihre Versicherung. Zusätzlich zur DSGVO gilt die anwaltliche Schweigepflicht, deren Verletzung strafbar ist.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Eine Anwaltsakte enthält, was Sie sonst niemandem erzählen. Für die Verarbeitung gelten daher zwei Regelwerke gleichzeitig.

Zwei Ebenen

DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des Mandatsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für Gesundheitsdaten — bei Personenschäden der Regelfall — kommt Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO hinzu.

Anwaltliche Schweigepflicht. § 43a Abs. 2 BRAO, strafrechtlich bewehrt über § 203 StGB. Das ist der strengere Maßstab: Eine Weitergabe, die datenschutzrechtlich zulässig wäre, kann standesrechtlich verboten sein.

Wohin Daten gehen

Empfänger Wann
Gericht mit Klage und Schriftsätzen
Gegenseite und ihre Versicherung soweit zur Anspruchsdurchsetzung erforderlich
Ihre Rechtsschutzversicherung nur für Deckungsprüfung und Abrechnung
Sachverständige auf gerichtliche Beauftragung
Ärzte nur mit Ihrer Schweigepflichtentbindung

Nicht weitergegeben wird für Werbung, Bewertung, Profilbildung oder an Dritte außerhalb des Mandats.

Wo die Daten liegen

Verschlüsselt auf eigenen Servern in Deutschland. Die Software ist selbst entwickelt — kein zugekauftes Portal, keine Verarbeitung außerhalb der eigenen Infrastruktur. Mehr dazu: Ist die Onlineakte sicher?

Ihre Rechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Der vollständige Text steht in der Datenschutzerklärung — und was diese Rechte gegenüber anderen für Sie leisten können, unter Auskunftsanspruch.

Kurz beantwortet

Nur, was für Deckungsprüfung und Abrechnung erforderlich ist. Eine Versicherung erhält keinen Zugang zu Ihrer Akte und keine Unterlagen, die für die Deckungsfrage nicht gebraucht werden.

Wenn technische Verfahren zur Dokumentanalyse eingesetzt werden, geschieht das innerhalb der eigenen Infrastruktur. Aktendaten werden nicht zum Training fremder Modelle verwendet und verlassen die eigene Umgebung nicht.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ja. Solange diese laufen, geht die Aufbewahrungspflicht dem Löschungsanspruch vor (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).

Weitere Fragen aus Unterlagen & Kommunikation

Alle Fragen zu Unterlagen & Kommunikation

Passend dazu

Schlagworte

  • Datenschutz
  • Schweigepflicht
  • Aufbewahrung

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung