Mietrecht
Wie läuft eine Räumungsvollstreckung ab?
Klassische Räumung oder Berliner Räumung — der Unterschied liegt darin, wer die Sachen des Mieters einlagert, und wer das bezahlt.
Kurz gesagt
Nach einem rechtskräftigen Räumungstitel beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher am Ort der Immobilie mit der Räumung. Bei der klassischen Räumung lagert er die Sachen des Mieters kostenpflichtig ein, meist gegen einen vom Gläubiger vorzuschießenden vier- bis fünfstelligen Betrag. Bei der kostengünstigeren Berliner Räumung wird nur das Türschloss ausgetauscht — die Sachen verbleiben zunächst in der Wohnung, und Sie machen dafür Ihr Vermieterpfandrecht geltend (§ 562 Abs. 1 S. 1 BGB).
- Verantwortlich
Gökalp ArtasRechtsanwalt- Fachlich geprüft ·
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Schritt für Schritt
- 01
Räumungstitel
Urteil oder Räumungsvergleich mit Vollstreckungsklausel, dem Mieter zugestellt.
- 02
Räumungsauftrag
An den Gerichtsvollzieher am Ort der Immobilie — mit genauer Bezeichnung von Anschrift, Stockwerk und Lage.
- 03
Ankündigung
Der Gerichtsvollzieher kündigt den Räumungstermin an; der Mieter kann bis dahin Rechtsmittel einlegen, etwa einen Räumungsschutzantrag.
- 04
Durchführung
Klassische oder Berliner Räumung — je nachdem, welche Variante beantragt wurde.
Klassische oder Berliner Räumung?
Klassische Räumung
Teuer, aber abgeschlossen
- Der Gerichtsvollzieher lässt sämtliche Sachen des Mieters durch einen Spediteur abholen und einlagern.
- Der Gläubiger schießt die Kosten vor — üblicherweise ein vierstelliger Betrag aufwärts.
- Nach Ablauf der Fristen verwertet der Gerichtsvollzieher unabgeholte Sachen; nicht Verwertbares wird vernichtet.
Berliner Räumung
Günstiger, aber mit eigenem Aufwand
- Nur das Türschloss wird ausgetauscht — die Sachen des Mieters bleiben zunächst in der Wohnung.
- Sie machen Ihr Vermieterpfandrecht geltend und sortieren die Sachen selbst (§ 562 Abs. 1 S. 1 BGB).
- Unpfändbare und persönliche Sachen müssen Sie dem Mieter auf Verlangen herausgeben.
Ein Räumungstitel verschafft Ihnen das Recht auf die Wohnung, aber noch nicht die leere Wohnung selbst. Dafür braucht es die Räumungsvollstreckung — mit einer wichtigen Wahl, die erhebliche Kosten sparen kann.
Die Voraussetzungen
Wie bei jeder Zwangsvollstreckung müssen Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung vorliegen. Zuständig für den Räumungsauftrag ist der Gerichtsvollzieher am Ort der zu räumenden Immobilie; Titel und Antrag müssen die Wohnung genau bezeichnen — Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk, Lage. Der Titel bindet dabei nur den darin namentlich benannten Schuldner.
Klassische Räumung
Bei der klassischen Räumung lässt der Gerichtsvollzieher die Wohnung vollständig räumen: Sämtliche Sachen des Mieters werden durch einen Spediteur abgeholt und eingelagert. Das verursacht nicht unerhebliche Kosten, die der Gerichtsvollzieher vorab als Vorschuss vom Gläubiger anfordert — in der Praxis üblicherweise ein vierstelliger Betrag aufwärts.
Meldet sich der Mieter innerhalb der gesetzten Fristen nicht, um seine Sachen abzuholen und die Einlagerungskosten zu zahlen, dürfen die eingelagerten Gegenstände im Wege der Verwertung verkauft werden, um die entstandenen Kosten zu decken; nicht verkäufliche Sachen werden vernichtet. Unrat und Müll werden bereits am Räumungstag direkt entsorgt.
Berliner Räumung
Die kostengünstigere Alternative: Ist der Mieter beim Räumungstermin anwesend, zieht der Gerichtsvollzieher lediglich die Wohnungsschlüssel ein und übergibt sie Ihnen — zuvor darf der Mieter im Beisein des Gerichtsvollziehers persönliche und unpfändbare Sachen selbst aus der Wohnung mitnehmen. Ist er nicht anwesend, wird nur das Türschloss ausgetauscht.
Die Sachen des Mieters verbleiben zunächst in der Wohnung. Wichtig: Machen Sie bereits mit dem Räumungsauftrag Ihr Vermieterpfandrecht geltend (§ 562 Abs. 1 S. 1 BGB) — es erfasst Forderungen aus dem Mietverhältnis wie Miete, Nebenkosten oder Schadensersatz, allerdings nur die Sachen, die der Mieter zum regelmäßigen Gebrauch eingebracht hat.
Anschließend sortieren Sie als Gläubiger die Sachen: Müll kann sofort entsorgt werden. Unpfändbare Sachen müssen Sie zunächst verwahren und dem Mieter auf Verlangen herausgeben — kommen Sie dem nicht nach, drohen Schadensersatzansprüche. Für pfändbare Sachen gilt Ihr Vermieterpfandrecht; deren Verwertung darf allerdings nicht eigenmächtig erfolgen, sondern nur durch den Gerichtsvollzieher.
Was das für Sie bedeutet
Die Berliner Räumung spart erhebliche Kosten, verlagert aber den Sortier- und Verwahraufwand auf Sie als Gläubiger. Bei einer überschaubaren Wohnung mit wenig verwertbarem Inventar ist sie meist die wirtschaftlichere Wahl; bei umfangreichem oder streitträchtigem Hausrat kann die klassische Räumung trotz höherer Kosten die planbarere sein. Zur allgemeinen Zwangsvollstreckung bei Geldforderungen siehe Wie komme ich nach dem Urteil an mein Geld?.
Kurz beantwortet
Einen Monat ab Mitteilung über die Einlagerung; für die Zahlung der dadurch entstandenen Kosten hat er zwei Monate Zeit (§ 885 Abs. 4 ZPO). Erst danach dürfen die Sachen im Wege der Verwertung verkauft oder — soweit nicht verwertbar — vernichtet werden.
Der Räumungstitel wirkt grundsätzlich nur gegen den darin benannten Schuldner. Ob und wie Sachen Dritter bei der Räumung zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab — das sollte vorher mit dem Gerichtsvollzieher geklärt werden.
Nur auf Sachen, die der Mieter zum regelmäßigen Gebrauch in die Wohnung eingebracht hat — nur kurz eingelagerte oder untergestellte Gegenstände zählen nicht dazu.
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Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Der Mieter ist beim Räumungstermin nicht anwesend
- Bei der Berliner Räumung wird dann lediglich das Schloss ausgetauscht, alle Sachen verbleiben in der Wohnung. Meldet sich der Mieter binnen der Frist nicht, dürfen nicht verwertbare Sachen anschließend vernichtet werden — persönliche Urkunden und Ausweispapiere müssen jedoch weiter aufbewahrt werden.
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Schlagworte
- Räumungsvollstreckung
- Vermieterpfandrecht
