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VINQO Rechtsanwälte

Nachschlagewerk

Juristische Begriffe, in einem Satz erklärt

Diese Wörter stehen in Schriftsätzen, Gutachten und Versicherungsschreiben — auch in solchen, die nicht von uns kommen. Hier steht, was sie bedeuten. 122 Begriffe.

122 Begriffe

A

Abfindungserklärung
Eine Vereinbarung, mit der sämtliche Ansprüche aus dem Ereignis endgültig erledigt werden — auch die, die später erst entstehen. Ausführlich →
Abmahnung
Die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens mit dem Hinweis auf Konsequenzen im Wiederholungsfall.
Aktivlegitimation
Die Frage, ob die klagende Person tatsächlich Inhaberin des geltend gemachten Anspruchs ist.
Anfechtung§ 123 BGB
Die nachträgliche Beseitigung eines Vertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung — er gilt dann als von Anfang an nichtig. Ausführlich →
Annahmeverzug§ 615 BGB
Der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen, wenn er die angebotene Arbeit nicht annimmt — etwa nach einer unwirksamen Kündigung.
Anscheinsbeweis
Ein typischer Geschehensablauf spricht für eine Tatsache — wer auffährt, war typischerweise unaufmerksam.
Anspruchsschreiben
Das erste Schreiben an die Gegenseite, in dem die Forderung beziffert und eine Zahlungsfrist gesetzt wird.
Anwaltsregress§ 280 BGB
Der Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen eines Beratungs- oder Prozessführungsfehlers. Ausführlich →
Anwaltsvertrag§ 675 BGB
Der Vertrag zwischen Mandant und Anwalt über die rechtliche Vertretung — rechtlich eine Geschäftsbesorgung, kein Werkvertrag. Ausführlich →
Arglist
Bewusstes Täuschen oder Verschweigen eines Umstands, über den aufzuklären war — ein Gewährleistungsausschluss hilft dagegen nicht.
Aufhebungsvertrag
Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses — ohne Kündigungsschutz und mit Risiko einer Sperrzeit. Ausführlich →
Aufklärungspflicht
Die Pflicht des Anwalts, den Sachverhalt vollständig zu klären und Sie über die Rechtslage und mögliche Risiken zu informieren. Ausführlich →
Aufwendungen§ 439 Abs. 2, 3 BGB; § 284 BGB
Kosten, die im Zusammenhang mit einem Mangel entstehen und unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden — etwa die Kosten der Nacherfüllung selbst oder vergeblich gemachte Aufwendungen, wenn stattdessen Schadensersatz verlangt wird. Ausführlich →
AuskunftsanspruchArt. 15 DSGVO
Ihr Recht zu erfahren, welche Daten jemand über Sie verarbeitet — samt Kopie, kostenfrei, binnen eines Monats. Ausführlich →
Auskunftsvertrag
Ein eigenständiger Vertrag über eine einzelne Rechtsauskunft, der schon durch eine gezielt erbetene und erteilte telefonische Auskunft zustande kommen kann. Ausführlich →
AuslagenpauschaleNr. 7002 VV RVG
Eine Pauschale für Post und Telefon: 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro.

B

Belehrungspflicht
Ein anderes Wort für die anwaltliche Beratungspflicht, besonders gebräuchlich für den Hinweis auf Risiken und Fristen. Ausführlich →
Beratungspflicht
Die Pflicht des Anwalts, Sie über die Konsequenzen der Rechtslage aufzuklären und Ihnen einen konkreten Weg zur Erreichung Ihres Ziels vorzuschlagen. Ausführlich →
Berufsgenossenschaft
Der gesetzliche Unfallversicherungsträger, der bei Arbeits- und Wegeunfällen die Behandlungskosten trägt. Ausführlich →
Berufshaftpflichtversicherung§ 51 BRAO
Die für jeden zugelassenen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschriebene Versicherung gegen Haftpflichtansprüche aus seiner beruflichen Tätigkeit. Ausführlich →
Beschwer§ 511 ZPO
Der Betrag, um den ein Urteil zu Ihren Lasten geht — unter 600 Euro ist eine Berufung ohne Zulassung nicht möglich. Ausführlich →
Betriebsgefahr§ 7 StVG
Die Gefahr, die schon vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht — sie führt auch ohne Fahrfehler zu einer Mithaftung.
beweisfällig
Der Zustand, dass für eine entscheidende Tatsache kein taugliches Beweismittel angeboten wurde und sie deshalb als unbewiesen gilt. Ausführlich →
Beweislast§ 286 ZPO
Wer eine Tatsache beweisen muss und es nicht kann, verliert insoweit — auch wenn er im Recht ist. Ausführlich →
Beweislastumkehr
Ausnahmsweise muss nicht der Anspruchsteller beweisen, sondern die Gegenseite das Gegenteil. Ausführlich →

D

Darlegungslast
Die Pflicht, den Sachverhalt so konkret vorzutragen, dass das Gericht darüber Beweis erheben kann.
DatenpanneArt. 33 DSGVO
Jeder Verlust, unbefugte Zugriff oder Fehlversand personenbezogener Daten — meldepflichtig binnen 72 Stunden. Ausführlich →
Deckungsanfrage
Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten übernimmt. Ausführlich →
Deckungszusage
Die Bestätigung Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass sie die gesetzlichen Kosten trägt.
Differenzhypothese
Die Rechenweise für einen Schaden: Ihre heutige Vermögenslage verglichen mit der, die ohne das Ereignis bestünde.
Direktanspruch§ 115 VVG
Der (im Anwaltsregress nur ausnahmsweise bestehende) Anspruch unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung, statt gegen den Schädiger selbst. Ausführlich →

E

Eigenbedarf§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Der Kündigungsgrund, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige braucht. Ausführlich →
EinigungsgebührNr. 1000, 1003 VV RVG
Eine zusätzliche Gebühr dafür, dass der Streit durch Vergleich beendet wird.
Einrede
Ein Einwand, den die Gegenseite ausdrücklich erheben muss, damit er wirkt — die Verjährung ist der wichtigste Fall.
Erfüllungsgehilfe§ 278 BGB
Eine Person, die der Anwalt zur Erfüllung seiner Pflichten einsetzt — für deren Fehler haftet er wie für eigenes Verschulden. Ausführlich →
Erinnerung§ 766 ZPO
Der Rechtsbehelf gegen die Art und Weise einer Zwangsvollstreckung — nicht gegen die zugrunde liegende Forderung selbst. Ausführlich →
Ersatzbeschaffung§§ 280, 281 BGB
Der Kauf einer Ersatzsache, wenn der Verkäufer nicht liefert oder die Sache verloren geht — die Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Preis können Sie als Schadensersatz verlangen. Ausführlich →

F

Fachanwalt§ 43c BRAO
Ein Anwalt mit besonders nachgewiesener Qualifikation in einem Rechtsgebiet, für den in diesem Gebiet ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab gilt. Ausführlich →
Fernabsatzvertrag§ 312c BGB
Ein ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossener Vertrag, der dem Verbraucher besondere Informationspflichten und ein Widerrufsrecht verschafft. Ausführlich →
Feststellungsantrag§ 256 ZPO
Der Antrag, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Gegenseite auch für künftige, heute noch unbekannte Schäden haftet.
fiktive Abrechnung§ 249 Abs. 2 BGB
Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen, statt tatsächlich reparieren zu lassen — dann ohne Umsatzsteuer.
Fremdgeld§ 43a Abs. 5 BRAO
Geld, das für Sie bei der Kanzlei eingeht — es wird getrennt geführt und unverzüglich an Sie weitergeleitet.

G

Garantie§ 443 BGB
Eine freiwillige Zusatzzusage von Verkäufer, Hersteller oder einem Dritten — anders als die gesetzliche Gewährleistung inhaltlich frei gestaltbar und unabhängig neben ihr bestehend. Ausführlich →
Gefahrübergang§ 446 BGB
Der Zeitpunkt, ab dem Sie das Risiko tragen — beim Kauf in der Regel die Übergabe der Sache.
GeschäftsgebührNr. 2300 VV RVG
Die Gebühr für die außergerichtliche Vertretung, Regelsatz 1,3. Ausführlich →
Gewährleistung§ 437 BGB
Die gesetzlichen Rechte des Käufers, wenn die Sache mangelhaft ist — Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz. Ausführlich →
Gütetermin§ 278 ZPO
Ein früher Termin, in dem das Gericht auf eine Einigung hinwirkt, bevor über die Sache verhandelt wird.

H

Haftungsquote§ 17 StVG, § 254 BGB
Der Anteil des Schadens, den die Gegenseite tragen muss — bei 70 Prozent bekommen Sie von jeder Schadensposition 70 Prozent. Ausführlich →
Handakte§ 50 BRAO
Die Akte, die ein Anwalt zu Ihrem Mandat führt — Sie haben Anspruch auf ihre Herausgabe. Ausführlich →
Haushaltsführungsschaden
Der Ersatz dafür, dass Sie verletzungsbedingt Ihren Haushalt nicht führen konnten — auch ohne eingestellte Hilfe. Ausführlich →
Hemmung§§ 203, 204 BGB
Ein Zeitraum, in dem die Verjährungsfrist stillsteht — etwa während Verhandlungen oder eines Gerichtsverfahrens.
HWS-Distorsion
Die Überdehnung der Halswirbelsäule durch eine ruckartige Kopfbewegung — Beschwerden treten oft erst Stunden später auf. Ausführlich →
hypothetischer Verfahrensausgang
Die Prüfung im Regressprozess, wie Ihr ursprünglicher Fall ausgegangen wäre, wenn der Anwalt keinen Fehler gemacht hätte. Ausführlich →

K

Kappungsgrenze§ 558 Abs. 3 BGB
Die Obergrenze, um die eine Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf — 20 Prozent, in angespannten Märkten 15. Ausführlich →
Klageerwiderung
Die schriftliche Antwort der beklagten Partei auf die Klage.
Kostenfestsetzung§ 104 ZPO
Das Verfahren, in dem beziffert wird, wie viel die unterlegene Seite tatsächlich erstatten muss.

M

Mahnbescheid§ 688 ZPO
Ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren für unstrittige Geldforderungen — schneller und günstiger als eine Klage.
Mandatsniederlegung
Die einseitige Beendigung des Mandats durch den Anwalt, etwa weil der Mandant ihn nachweislich bewusst falsch informiert hat. Ausführlich →
Mietspiegel
Eine örtliche Übersicht der üblichen Mieten, mit der eine Mieterhöhung begründet werden kann.
Minderung§ 441 BGB
Die anteilige Herabsetzung des Preises wegen eines Mangels, statt der vollständigen Rückabwicklung durch Rücktritt. Ausführlich →
Mitverschulden§ 254 BGB
Ihr eigener Beitrag zur Entstehung des Schadens — er kürzt den Anspruch anteilig, hebt ihn aber nicht auf. Ausführlich →

N

Nacherfüllung§ 439 BGB
Der Verkäufer bekommt zuerst die Gelegenheit, den Mangel zu beheben oder neu zu liefern — Sie haben die Wahl. Ausführlich →
normativer Schadensbegriff
Der Grundsatz, dass nur der Verlust einer materiell-rechtlich wirklich bestehenden Position als Schaden ersetzt wird, nicht die bloße Chance auf ein unrichtiges Urteil. Ausführlich →
Nutzungsausfall
Eine Tagespauschale dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten — als Alternative zum Mietwagen. Ausführlich →

O

Obliegenheit
Eine Pflicht gegen sich selbst — wer sie verletzt, wird nicht bestraft, verliert aber Ansprüche.
Organisationsverschulden
Ein Fehler in der Kanzleiorganisation selbst — etwa ein unzuverlässiger Fristenkalender —, unabhängig vom Verschulden eines einzelnen Mitarbeiters. Ausführlich →

P

PartG mbB§ 8 PartGG
Eine Kanzleiform, bei der für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen haftet, nicht das Privatvermögen der einzelnen Sozien. Ausführlich →
Passivlegitimation
Die Frage, ob die verklagte Person tatsächlich die richtige Anspruchsgegnerin ist. Ausführlich →
Pfändungsschutzkonto§ 850k ZPO
Ein Girokonto, auf dem ein monatlicher Grundbetrag automatisch vor Pfändung geschützt ist. Ausführlich →
Präklusion§ 296 ZPO
Der Ausschluss von zu spät vorgebrachten Tatsachen oder Beweismitteln von der weiteren Berücksichtigung im Verfahren. Ausführlich →
Prozesskostenhilfe§ 114 ZPO
Der Staat übernimmt Gerichts- und eigene Anwaltskosten, wenn Sie sie nicht aufbringen können und die Klage Aussicht hat. Ausführlich →
Prüfbericht
Die interne Nachrechnung Ihres Gutachtens durch die gegnerische Versicherung — kein Gutachten und für Sie nicht verbindlich.

Q

Quotenvorrecht§ 86 Abs. 1 S. 2 VVG
Bei einer Haftungsquote dürfen Sie Ihren Anspruch gegen die Gegenseite zuerst mit den Positionen auffüllen, die Ihre Kasko nicht getragen hat. Ausführlich →

R

rechtmäßiges Alternativverhalten
Der Einwand, derselbe Schaden wäre auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts eingetreten.
Rechtstatsache
Eine scheinbare Tatsachenangabe, die tatsächlich schon eine rechtliche Bewertung enthält — etwa ob eine Zustellung wirksam war — und die der Anwalt deshalb selbst prüfen muss. Ausführlich →
Rechtsverfolgungskosten
Die Kosten, die Ihnen entstehen, um Ihr Recht durchzusetzen — vor allem Anwalts- und Gutachterkosten; sie sind oft selbst Teil des Schadens.
Restwert
Was Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert ist — er wird vom Ersatz abgezogen, weil Sie es behalten oder verkaufen können. Ausführlich →
Rückstufungsschaden
Die höheren Versicherungsbeiträge über die nächsten Jahre, weil Sie Ihre Kasko in Anspruch genommen haben. Ausführlich →
Rücktritt§ 323 BGB
Die Rückabwicklung des Vertrags: Ware zurück, Geld zurück.

S

Sachmängelhaftung§ 434 BGB
Der genaue Fachbegriff für die Gewährleistung bei einem Mangel der Sache selbst — abzugrenzen von der Rechtsmängelhaftung, wenn Dritte Rechte an der Sache haben. Ausführlich →
Schadenminderungspflicht§ 254 Abs. 2 BGB
Sie müssen den Schaden klein halten, soweit Ihnen das zumutbar ist — sonst wird der vermeidbare Teil nicht ersetzt.
Schadensschätzung§ 287 ZPO
Die richterliche Schätzung von Kausalverlauf und Schadenshöhe nach dem erleichterten Beweismaß einer deutlich überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Ausführlich →
Schmerzensgeld§ 253 Abs. 2 BGB
Der Ausgleich für die Verletzung selbst, für Schmerzen und Einschränkungen — anders als der Ersatz von Kosten. Ausführlich →
sekundäre Darlegungslast
Die Pflicht des Anwalts, den genauen Gesprächsverlauf konkret zu schildern, statt eine Pflichtverletzung nur pauschal zu bestreiten. Ausführlich →
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie bei einer Versicherung je Schadenfall selbst tragen. Ausführlich →
sicherster Weg
Der Grundsatz, dass ein Anwalt bei mehreren rechtlich zulässigen Wegen zum Mandatsziel den risikoärmsten wählen muss. Ausführlich →
Sicherungseigentum
Bei einem finanzierten Fahrzeug gehört es bis zur letzten Rate der Bank, auch wenn Sie es fahren und zugelassen haben. Ausführlich →
Sozialauswahl§ 1 Abs. 3 KSchG
Bei betriebsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber nach Dauer, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung auswählen.
Sperrzeit§ 159 SGB III
Ein Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst gelöst haben.
Stichentscheid
Ein unabhängiger Anwalt entscheidet über die Erfolgsaussicht, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt — bindend für sie. Ausführlich →
Streitgegenstand
Der konkrete Lebenssachverhalt, über den in einem Prozess gestritten wird — ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Streitgegenständen ist prozessual nur eingeschränkt möglich. Ausführlich →
Streitverkündung§ 72 ZPO
Die förmliche Einbeziehung eines Dritten in einen laufenden Prozess, um ihn später in einem eigenen Verfahren in Anspruch nehmen zu können. Ausführlich →
Streitwert
Der Wert, um den gestritten wird — er bestimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und die Zuständigkeit. Ausführlich →

T

TerminsgebührNr. 3104 VV RVG
Die Gebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins, Satz 1,2.

Ü

Übernahmeverschulden
Der Vorwurf, ein Mandat übernommen zu haben, obwohl die eigene Erfahrung oder Sachkunde dafür erkennbar nicht ausreichte. Ausführlich →

U

Umlageschlüssel
Der Maßstab, nach dem Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden — Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. Ausführlich →
unsubstantiiert
Ein Tatsachenvortrag, der zu unkonkret ist, um darüber Beweis erheben zu können. Ausführlich →
Urteilsschaden
Der (nicht ersatzfähige) Verlust eines Prozesses, den der Mandant nur durch ein rechtlich unrichtiges Urteil hätte gewinnen können. Ausführlich →

V

Verbrauchsgüterkauf§ 474 BGB
Ein Kauf, bei dem ein Unternehmer an eine Privatperson verkauft — dort gelten besondere Schutzvorschriften.
Verdienstausfall§ 842 BGB
Die Lücke zwischen dem, was Sie ohne die Verletzung verdient hätten, und dem, was Sie tatsächlich bekommen haben. Ausführlich →
VerfahrensgebührNr. 3100 VV RVG
Die Gebühr dafür, dass ein Anwalt ein gerichtliches Verfahren betreibt, Satz 1,3.
Vergleich§ 779 BGB
Ein Vertrag, mit dem beide Seiten den Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden — er wirkt wie ein Urteil. Ausführlich →
Verjährung§§ 195, 199 BGB
Nach Ablauf der Frist kann die Gegenseite die Zahlung dauerhaft verweigern — der Anspruch besteht weiter, ist aber nicht mehr durchsetzbar. Ausführlich →
Vermögensauskunft§ 802c ZPO
Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher sein Vermögen offenlegen; wer sie verweigert, wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
Die zugunsten des Mandanten geltende Annahme, dass er einem klaren anwaltlichen Rat gefolgt wäre, wenn nur eine vernünftige Reaktion in Betracht kam. Ausführlich →
Versäumnisurteil§ 331 ZPO
Ein Urteil, das ergeht, weil eine Seite nicht reagiert oder im Termin fehlt — dagegen hilft der Einspruch binnen zwei Wochen. Ausführlich →
Vertrauensgrundsatz
Der Anwalt darf sich auf die tatsächlichen Angaben seines Mandanten verlassen, sofern nichts auf ihre Unrichtigkeit hindeutet. Ausführlich →
Verzug§ 286 BGB
Der Zustand, in den ein Schuldner gerät, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt — ab dann laufen Zinsen.
Vollmacht
Der Nachweis nach außen, dass die Kanzlei für Sie handeln darf — sie begründet für sich noch keine Zahlungspflicht. Ausführlich →
Vollstreckungsabwehrklage§ 767 ZPO
Die Klage des Schuldners gegen die Vollstreckbarkeit eines Titels, dessen Forderung nachträglich erloschen ist — etwa durch Zahlung. Ausführlich →
Vollstreckungsbescheid
Der auf einen Mahnbescheid folgende Titel, aus dem vollstreckt werden kann, wenn kein Widerspruch kam.
Vollstreckungstitel§ 704 ZPO
Das Schriftstück, mit dem sich eine Forderung zwangsweise durchsetzen lässt — Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlicher Vergleich.
Vorteilsausgleichung
Die Anrechnung von Vermögensvorteilen, die dem Mandanten aus demselben Ereignis entstanden sind, auf seinen Schadensersatzanspruch. Ausführlich →
Vorvertraglichkeit
Der Einwand, der Rechtsschutzfall sei schon vor Vertragsbeginn eingetreten und deshalb nicht versichert. Ausführlich →

W

Wartezeit
Eine Sperrfrist nach Vertragsbeginn, meist drei Monate, in der für bestimmte Bereiche noch kein Schutz besteht. Ausführlich →
Wertminderung
Der Wertverlust, der nach der Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist und beim Verkauf angegeben werden muss. Ausführlich →
Widerrufsrecht§ 312g BGB
Das Recht, einen im Fernabsatz oder an der Haustür geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Grund rückgängig zu machen. Ausführlich →
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungswert abzüglich dessen, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist. Ausführlich →
Wiederbeschaffungswert
Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kosten würde. Ausführlich →
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 233 ZPO
Der Antrag, eine unverschuldet versäumte Frist rückwirkend als eingehalten zu behandeln. Ausführlich →
Wiedervorlage
Ein Termin in der Akte, zu dem der Vorgang wieder geprüft wird — so wird kein Fall vergessen.

Z

Zwangsvollstreckung
Die zwangsweise Durchsetzung eines Titels, etwa durch Konto- oder Lohnpfändung. Ausführlich →

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