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VINQO Rechtsanwälte

Nachschlagewerk

Juristische Begriffe, in einem Satz erklärt

Diese Wörter stehen in Schriftsätzen, Gutachten und Versicherungsschreiben — auch in solchen, die nicht von uns kommen. Hier steht, was sie bedeuten. 80 Begriffe.

80 Begriffe

A

Abfindungserklärung
Eine Vereinbarung, mit der sämtliche Ansprüche aus dem Ereignis endgültig erledigt werden — auch die, die später erst entstehen. Ausführlich →
Abmahnung
Die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens mit dem Hinweis auf Konsequenzen im Wiederholungsfall.
Anfechtung§ 123 BGB
Die nachträgliche Beseitigung eines Vertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung — er gilt dann als von Anfang an nichtig. Ausführlich →
Annahmeverzug§ 615 BGB
Der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen, wenn er die angebotene Arbeit nicht annimmt — etwa nach einer unwirksamen Kündigung.
Anscheinsbeweis
Ein typischer Geschehensablauf spricht für eine Tatsache — wer auffährt, war typischerweise unaufmerksam.
Anspruchsschreiben
Das erste Schreiben an die Gegenseite, in dem die Forderung beziffert und eine Zahlungsfrist gesetzt wird.
Arglist
Bewusstes Täuschen oder Verschweigen eines Umstands, über den aufzuklären war — ein Gewährleistungsausschluss hilft dagegen nicht.
Aufhebungsvertrag
Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses — ohne Kündigungsschutz und mit Risiko einer Sperrzeit. Ausführlich →
AuskunftsanspruchArt. 15 DSGVO
Ihr Recht zu erfahren, welche Daten jemand über Sie verarbeitet — samt Kopie, kostenfrei, binnen eines Monats. Ausführlich →
AuslagenpauschaleNr. 7002 VV RVG
Eine Pauschale für Post und Telefon: 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro.

B

Berufsgenossenschaft
Der gesetzliche Unfallversicherungsträger, der bei Arbeits- und Wegeunfällen die Behandlungskosten trägt. Ausführlich →
Beschwer§ 511 ZPO
Der Betrag, um den ein Urteil zu Ihren Lasten geht — unter 600 Euro ist eine Berufung ohne Zulassung nicht möglich. Ausführlich →
Betriebsgefahr§ 7 StVG
Die Gefahr, die schon vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht — sie führt auch ohne Fahrfehler zu einer Mithaftung.
Beweislast§ 286 ZPO
Wer eine Tatsache beweisen muss und es nicht kann, verliert insoweit — auch wenn er im Recht ist. Ausführlich →
Beweislastumkehr
Ausnahmsweise muss nicht der Anspruchsteller beweisen, sondern die Gegenseite das Gegenteil. Ausführlich →

D

Darlegungslast
Die Pflicht, den Sachverhalt so konkret vorzutragen, dass das Gericht darüber Beweis erheben kann.
DatenpanneArt. 33 DSGVO
Jeder Verlust, unbefugte Zugriff oder Fehlversand personenbezogener Daten — meldepflichtig binnen 72 Stunden. Ausführlich →
Deckungsanfrage
Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten übernimmt. Ausführlich →
Deckungszusage
Die Bestätigung Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass sie die gesetzlichen Kosten trägt.
Differenzhypothese
Die Rechenweise für einen Schaden: Ihre heutige Vermögenslage verglichen mit der, die ohne das Ereignis bestünde.

E

Eigenbedarf§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Der Kündigungsgrund, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige braucht. Ausführlich →
EinigungsgebührNr. 1000, 1003 VV RVG
Eine zusätzliche Gebühr dafür, dass der Streit durch Vergleich beendet wird.
Einrede
Ein Einwand, den die Gegenseite ausdrücklich erheben muss, damit er wirkt — die Verjährung ist der wichtigste Fall.

F

Feststellungsantrag§ 256 ZPO
Der Antrag, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Gegenseite auch für künftige, heute noch unbekannte Schäden haftet.
fiktive Abrechnung§ 249 Abs. 2 BGB
Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen, statt tatsächlich reparieren zu lassen — dann ohne Umsatzsteuer.
Fremdgeld§ 43a Abs. 5 BRAO
Geld, das für Sie bei der Kanzlei eingeht — es wird getrennt geführt und unverzüglich an Sie weitergeleitet.

G

Gefahrübergang§ 446 BGB
Der Zeitpunkt, ab dem Sie das Risiko tragen — beim Kauf in der Regel die Übergabe der Sache.
GeschäftsgebührNr. 2300 VV RVG
Die Gebühr für die außergerichtliche Vertretung, Regelsatz 1,3. Ausführlich →
Gewährleistung§ 437 BGB
Die gesetzlichen Rechte des Käufers, wenn die Sache mangelhaft ist — Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz.
Gütetermin§ 278 ZPO
Ein früher Termin, in dem das Gericht auf eine Einigung hinwirkt, bevor über die Sache verhandelt wird.

H

Haftungsquote§ 17 StVG, § 254 BGB
Der Anteil des Schadens, den die Gegenseite tragen muss — bei 70 Prozent bekommen Sie von jeder Schadensposition 70 Prozent. Ausführlich →
Handakte§ 50 BRAO
Die Akte, die ein Anwalt zu Ihrem Mandat führt — Sie haben Anspruch auf ihre Herausgabe. Ausführlich →
Haushaltsführungsschaden
Der Ersatz dafür, dass Sie verletzungsbedingt Ihren Haushalt nicht führen konnten — auch ohne eingestellte Hilfe. Ausführlich →
Hemmung§§ 203, 204 BGB
Ein Zeitraum, in dem die Verjährungsfrist stillsteht — etwa während Verhandlungen oder eines Gerichtsverfahrens.
HWS-Distorsion
Die Überdehnung der Halswirbelsäule durch eine ruckartige Kopfbewegung — Beschwerden treten oft erst Stunden später auf. Ausführlich →

K

Kappungsgrenze§ 558 Abs. 3 BGB
Die Obergrenze, um die eine Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf — 20 Prozent, in angespannten Märkten 15. Ausführlich →
Klageerwiderung
Die schriftliche Antwort der beklagten Partei auf die Klage.
Kostenfestsetzung§ 104 ZPO
Das Verfahren, in dem beziffert wird, wie viel die unterlegene Seite tatsächlich erstatten muss.

M

Mahnbescheid§ 688 ZPO
Ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren für unstrittige Geldforderungen — schneller und günstiger als eine Klage.
Mietspiegel
Eine örtliche Übersicht der üblichen Mieten, mit der eine Mieterhöhung begründet werden kann.
Mitverschulden§ 254 BGB
Ihr eigener Beitrag zur Entstehung des Schadens — er kürzt den Anspruch anteilig, hebt ihn aber nicht auf. Ausführlich →

N

Nacherfüllung§ 439 BGB
Der Verkäufer bekommt zuerst die Gelegenheit, den Mangel zu beheben oder neu zu liefern — Sie haben die Wahl. Ausführlich →
Nutzungsausfall
Eine Tagespauschale dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten — als Alternative zum Mietwagen. Ausführlich →

O

Obliegenheit
Eine Pflicht gegen sich selbst — wer sie verletzt, wird nicht bestraft, verliert aber Ansprüche.

P

Prozesskostenhilfe§ 114 ZPO
Der Staat übernimmt Gerichts- und eigene Anwaltskosten, wenn Sie sie nicht aufbringen können und die Klage Aussicht hat. Ausführlich →
Prüfbericht
Die interne Nachrechnung Ihres Gutachtens durch die gegnerische Versicherung — kein Gutachten und für Sie nicht verbindlich.

Q

Quotenvorrecht§ 86 Abs. 1 S. 2 VVG
Bei einer Haftungsquote dürfen Sie Ihren Anspruch gegen die Gegenseite zuerst mit den Positionen auffüllen, die Ihre Kasko nicht getragen hat. Ausführlich →

R

Rechtsverfolgungskosten
Die Kosten, die Ihnen entstehen, um Ihr Recht durchzusetzen — vor allem Anwalts- und Gutachterkosten; sie sind oft selbst Teil des Schadens.
Restwert
Was Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert ist — er wird vom Ersatz abgezogen, weil Sie es behalten oder verkaufen können. Ausführlich →
Rückstufungsschaden
Die höheren Versicherungsbeiträge über die nächsten Jahre, weil Sie Ihre Kasko in Anspruch genommen haben. Ausführlich →
Rücktritt§ 323 BGB
Die Rückabwicklung des Vertrags: Ware zurück, Geld zurück.

S

Schadenminderungspflicht§ 254 Abs. 2 BGB
Sie müssen den Schaden klein halten, soweit Ihnen das zumutbar ist — sonst wird der vermeidbare Teil nicht ersetzt.
Schmerzensgeld§ 253 Abs. 2 BGB
Der Ausgleich für die Verletzung selbst, für Schmerzen und Einschränkungen — anders als der Ersatz von Kosten. Ausführlich →
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie bei einer Versicherung je Schadenfall selbst tragen. Ausführlich →
Sicherungseigentum
Bei einem finanzierten Fahrzeug gehört es bis zur letzten Rate der Bank, auch wenn Sie es fahren und zugelassen haben. Ausführlich →
Sozialauswahl§ 1 Abs. 3 KSchG
Bei betriebsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber nach Dauer, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung auswählen.
Sperrzeit§ 159 SGB III
Ein Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst gelöst haben.
Stichentscheid
Ein unabhängiger Anwalt entscheidet über die Erfolgsaussicht, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt — bindend für sie. Ausführlich →
Streitwert
Der Wert, um den gestritten wird — er bestimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und die Zuständigkeit. Ausführlich →

T

TerminsgebührNr. 3104 VV RVG
Die Gebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins, Satz 1,2.

U

Umlageschlüssel
Der Maßstab, nach dem Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden — Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. Ausführlich →

V

Verbrauchsgüterkauf§ 474 BGB
Ein Kauf, bei dem ein Unternehmer an eine Privatperson verkauft — dort gelten besondere Schutzvorschriften.
Verdienstausfall§ 842 BGB
Die Lücke zwischen dem, was Sie ohne die Verletzung verdient hätten, und dem, was Sie tatsächlich bekommen haben. Ausführlich →
VerfahrensgebührNr. 3100 VV RVG
Die Gebühr dafür, dass ein Anwalt ein gerichtliches Verfahren betreibt, Satz 1,3.
Vergleich§ 779 BGB
Ein Vertrag, mit dem beide Seiten den Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden — er wirkt wie ein Urteil. Ausführlich →
Verjährung§§ 195, 199 BGB
Nach Ablauf der Frist kann die Gegenseite die Zahlung dauerhaft verweigern — der Anspruch besteht weiter, ist aber nicht mehr durchsetzbar. Ausführlich →
Vermögensauskunft§ 802c ZPO
Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher sein Vermögen offenlegen; wer sie verweigert, wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Versäumnisurteil§ 331 ZPO
Ein Urteil, das ergeht, weil eine Seite nicht reagiert oder im Termin fehlt — dagegen hilft der Einspruch binnen zwei Wochen. Ausführlich →
Verzug§ 286 BGB
Der Zustand, in den ein Schuldner gerät, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt — ab dann laufen Zinsen.
Vollmacht
Der Nachweis nach außen, dass die Kanzlei für Sie handeln darf — sie begründet für sich noch keine Zahlungspflicht. Ausführlich →
Vollstreckungsbescheid
Der auf einen Mahnbescheid folgende Titel, aus dem vollstreckt werden kann, wenn kein Widerspruch kam.
Vollstreckungstitel§ 704 ZPO
Das Schriftstück, mit dem sich eine Forderung zwangsweise durchsetzen lässt — Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlicher Vergleich.
Vorvertraglichkeit
Der Einwand, der Rechtsschutzfall sei schon vor Vertragsbeginn eingetreten und deshalb nicht versichert. Ausführlich →

W

Wartezeit
Eine Sperrfrist nach Vertragsbeginn, meist drei Monate, in der für bestimmte Bereiche noch kein Schutz besteht. Ausführlich →
Wertminderung
Der Wertverlust, der nach der Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist und beim Verkauf angegeben werden muss. Ausführlich →
Widerrufsrecht§ 312g BGB
Das Recht, einen im Fernabsatz oder an der Haustür geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Grund rückgängig zu machen. Ausführlich →
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungswert abzüglich dessen, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist. Ausführlich →
Wiederbeschaffungswert
Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kosten würde. Ausführlich →
Wiedervorlage
Ein Termin in der Akte, zu dem der Vorgang wieder geprüft wird — so wird kein Fall vergessen.

Z

Zwangsvollstreckung
Die zwangsweise Durchsetzung eines Titels, etwa durch Konto- oder Lohnpfändung. Ausführlich →

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