Anwaltsregress
Wie beweise ich einen Anwaltsfehler?
Über die Handakte, die Gerichtsakte und die Rekonstruktion des Altverfahrens — Aktenbeschaffung ist der erste Schritt.
Kurz gesagt
Der Beweis läuft über die Handakte des früheren Anwalts, auf deren Herausgabe Sie nach § 50 BRAO einen Anspruch haben, und über die beigezogene Gerichtsakte. Daraus ergibt sich, welche Fristen notiert, welche Hinweise erteilt und welcher Vortrag gehalten wurde — die Grundlage für den hypothetischen Verfahrensausgang.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Ein Anwaltsfehler lässt sich fast nur aus Akten belegen — und die liegen bei der Gegenseite. Deshalb beginnt jedes Regressmandat mit Beschaffung, nicht mit Bewertung.
Die drei Quellen
1. Handakte des früheren Anwalts. Anspruch aus § 50 BRAO. Sie zeigt:
- welche Fristen notiert und wie kontrolliert wurden
- welche Hinweise und Belehrungen erteilt wurden
- welche Korrespondenz mit Ihnen und mit der Rechtsschutzversicherung lief
- welche Beweismittel bekannt waren und ob sie angeboten wurden
2. Gerichtsakte des Altverfahrens. Akteneinsicht nach § 299 ZPO. Sie zeigt den tatsächlichen Vortrag, die gerichtlichen Hinweise und die Urteilsbegründung.
3. Ihre eigenen Unterlagen. Schriftverkehr, E-Mails, Notizen über Gespräche, Anwaltsrechnungen.
Ergänzend kann der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO helfen, wenn die Herausgabe der Handakte verzögert wird.
Die Beweislastverteilung
| Element | Beweislast |
|---|---|
| Pflichtverletzung | bei Ihnen |
| Verschulden | Anwalt muss sich entlasten (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) |
| Beratungsgerechtes Verhalten | Vermutung zu Ihren Gunsten |
| Hypothetischer Verfahrensausgang | bei Ihnen, mit Erleichterungen |
| Schadenshöhe | bei Ihnen, § 287 ZPO erlaubt Schätzung |
Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ist der stärkste Hebel: Wenn eine Pflicht zur Aufklärung bestand und sie nicht erfüllt wurde, wird vermutet, dass Sie dem Rat gefolgt wären — sofern es nur eine vernünftige Reaktion gab.
Was Sie beitragen können
Sammeln Sie, was Sie haben, und rekonstruieren Sie den Zeitverlauf: Wann haben Sie mandatiert? Wann was erfahren? Welche Gespräche gab es, mit welchem Inhalt? Eine schriftliche Chronologie ist im Regressverfahren mehr wert als jede Einzelunterlage — sie ist der Faden, an dem die Akten geprüft werden.
Wenn die Akte nicht kommt
Dann wird der Anspruch aus § 50 BRAO durchgesetzt: über die Rechtsanwaltskammer oder klageweise. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Gebühren besteht nur eingeschränkt und rechtfertigt keine dauerhafte Verweigerung — siehe Akteneinsicht.
Kurz beantwortet
Sie beweisen Pflichtverletzung und Schaden. Für das Verschulden gilt § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB: Der Anwalt muss sich entlasten. Bei der Kausalität greifen Beweiserleichterungen — bei anwaltlicher Beratung wird vermutet, dass Sie sich beratungsgerecht verhalten hätten.
Das kann zulasten des Anwalts wirken. Eine Dokumentationslücke bei einer Pflicht, deren Erfüllung dokumentiert werden müsste, erschwert seine Entlastung — sie ist kein Freibrief für ihn.
Ja, und zwar vollständig mit Begründung. Es zeigt, worauf das Gericht abgestellt hat — und damit, ob ein anderer Vortrag zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.
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