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VINQO Rechtsanwälte

Anwaltsregress

Wie beweise ich einen Anwaltsfehler?

Über die Handakte, die Gerichtsakte und die Rekonstruktion des Altverfahrens — Aktenbeschaffung ist der erste Schritt.

Kurz gesagt

Der Beweis läuft über die Handakte des früheren Anwalts, auf deren Herausgabe Sie nach § 50 BRAO einen Anspruch haben, und über die beigezogene Gerichtsakte. Daraus ergibt sich, welche Fristen notiert, welche Hinweise erteilt und welcher Vortrag gehalten wurde — die Grundlage für den hypothetischen Verfahrensausgang.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ein Anwaltsfehler lässt sich fast nur aus Akten belegen — und die liegen bei der Gegenseite. Deshalb beginnt jedes Regressmandat mit Beschaffung, nicht mit Bewertung.

Die drei Quellen

1. Handakte des früheren Anwalts. Anspruch aus § 50 BRAO. Sie zeigt:

  • welche Fristen notiert und wie kontrolliert wurden
  • welche Hinweise und Belehrungen erteilt wurden
  • welche Korrespondenz mit Ihnen und mit der Rechtsschutzversicherung lief
  • welche Beweismittel bekannt waren und ob sie angeboten wurden

2. Gerichtsakte des Altverfahrens. Akteneinsicht nach § 299 ZPO. Sie zeigt den tatsächlichen Vortrag, die gerichtlichen Hinweise und die Urteilsbegründung.

3. Ihre eigenen Unterlagen. Schriftverkehr, E-Mails, Notizen über Gespräche, Anwaltsrechnungen.

Ergänzend kann der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO helfen, wenn die Herausgabe der Handakte verzögert wird.

Die Beweislastverteilung

Element Beweislast
Pflichtverletzung bei Ihnen
Verschulden Anwalt muss sich entlasten (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
Beratungsgerechtes Verhalten Vermutung zu Ihren Gunsten
Hypothetischer Verfahrensausgang bei Ihnen, mit Erleichterungen
Schadenshöhe bei Ihnen, § 287 ZPO erlaubt Schätzung

Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ist der stärkste Hebel: Wenn eine Pflicht zur Aufklärung bestand und sie nicht erfüllt wurde, wird vermutet, dass Sie dem Rat gefolgt wären — sofern es nur eine vernünftige Reaktion gab.

Was Sie beitragen können

Sammeln Sie, was Sie haben, und rekonstruieren Sie den Zeitverlauf: Wann haben Sie mandatiert? Wann was erfahren? Welche Gespräche gab es, mit welchem Inhalt? Eine schriftliche Chronologie ist im Regressverfahren mehr wert als jede Einzelunterlage — sie ist der Faden, an dem die Akten geprüft werden.

Wenn die Akte nicht kommt

Dann wird der Anspruch aus § 50 BRAO durchgesetzt: über die Rechtsanwaltskammer oder klageweise. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Gebühren besteht nur eingeschränkt und rechtfertigt keine dauerhafte Verweigerung — siehe Akteneinsicht.

Kurz beantwortet

Sie beweisen Pflichtverletzung und Schaden. Für das Verschulden gilt § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB: Der Anwalt muss sich entlasten. Bei der Kausalität greifen Beweiserleichterungen — bei anwaltlicher Beratung wird vermutet, dass Sie sich beratungsgerecht verhalten hätten.

Das kann zulasten des Anwalts wirken. Eine Dokumentationslücke bei einer Pflicht, deren Erfüllung dokumentiert werden müsste, erschwert seine Entlastung — sie ist kein Freibrief für ihn.

Ja, und zwar vollständig mit Begründung. Es zeigt, worauf das Gericht abgestellt hat — und damit, ob ein anderer Vortrag zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

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Schlagworte

  • Beweis
  • Handakte
  • Anwaltshaftung

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Jan Schlingmann

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