Anwaltsregress
Kann ich direkt die Haftpflichtversicherung meines Anwalts verklagen?
Anders als im Kfz-Recht besteht grundsätzlich kein Direktanspruch — Sie müssen den Anwalt selbst in Anspruch nehmen. Nur bei dessen Insolvenz oder unbekanntem Aufenthalt liegt es anders.
Kurz gesagt
Grundsätzlich nein. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht besteht kein direkter Anspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung Ihres früheren Anwalts — Sie müssen ihn persönlich (bei Sozietäten: die Sozien als Gesamtschuldner) in Anspruch nehmen. Ein Direktanspruch gegen den Versicherer kommt nur ausnahmsweise in Betracht, insbesondere bei Insolvenz oder unbekanntem Aufenthalt des Anwalts.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Eine naheliegende Überlegung: Wenn ohnehin die Versicherung zahlt, warum nicht gleich sie verklagen? Rechtlich ist das anders geregelt, als viele erwarten.
Kein allgemeiner Direktanspruch
Anders als etwa im Kraftfahrzeug-Haftpflichtrecht, wo Geschädigte den Versicherer des Unfallgegners unmittelbar in Anspruch nehmen können, gibt es für die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten keinen vergleichbaren Direktanspruch. Ihr Anspruch richtet sich gegen Ihren Vertragspartner — den Anwalt, mit dem Sie das Mandat geschlossen hatten.
Die Ausnahme
| Situation | Direktanspruch gegen den Versicherer |
|---|---|
| Regelfall | Nein — Klage gegen den Anwalt selbst |
| Anwalt ist insolvent | Ja, ausnahmsweise möglich |
| Aufenthalt des Anwalts ist unbekannt | Ja, ausnahmsweise möglich |
Warum die Insolvenz-Ausnahme praktisch selten gebraucht wird
Fällt Ihr früherer Anwalt tatsächlich in die Insolvenz, ändert sich Ihre Position im Kern nicht: Sie melden Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an wie jeder andere Gläubiger auch — der Direktanspruch gegen den Versicherer ist hier gerade die Ausnahmeregelung, die verhindert, dass Sie in der Insolvenzmasse mit anderen Gläubigern um eine Quote konkurrieren müssen, während der eigentlich zahlungsfähige Versicherer im Hintergrund unberührt bliebe. Diese Konstellation ist in der Praxis selten, weil eine insolvente Anwaltskanzlei ohnehin meist schon vorher aus der Zulassung ausgeschieden ist.
Bei Sozietäten: wer haftet neben dem handelnden Anwalt
War Ihr Anwalt in einer Sozietät (in der Rechtsform einer GbR, Partnerschaftsgesellschaft oder ähnlich) tätig, haften die Sozien in aller Regel als Gesamtschuldner — Sie können also die Kanzlei bzw. alle Sozien gemeinsam in Anspruch nehmen, nicht nur den einzelnen Anwalt, der Ihr Mandat bearbeitet hat. Wie sich das bei einem Wechsel der Gesellschafter auswirkt, lesen Sie unter Haftet die ganze Kanzlei, wenn nur ein Anwalt den Fehler gemacht hat?
Nicht jeder Anspruch ist von der Berufshaftpflicht gedeckt
Die Berufshaftpflichtversicherung springt nur für Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung ein — nicht für jede Forderung gegen Ihren früheren Anwalt. Zwei praktisch wichtige Ausnahmen:
| Anspruch | Von der Berufshaftpflicht gedeckt? |
|---|---|
| Schadensersatz wegen eines Beratungs- oder Prozessführungsfehlers | Ja |
| Rückforderung überhöht oder zu Unrecht abgerechneter Gebühren | Nein — ein eigener, unmittelbar gegen den Anwalt zu richtender Anspruch |
| Nicht ausgekehrtes Fremdgeld (Geld, das für Sie bei der Kanzlei einging) | In aller Regel ebenfalls nicht — dazu sogleich |
Ein zurückbehaltenes Fremdgeld ist regelmäßig mehr als eine bloß fahrlässige Pflichtverletzung: Es liegt darin häufig eine schwere Berufspflichtverletzung und, wenn die Umstände es tragen, eine vorsätzliche Untreue durch Unterlassen. Gerade weil Vorsatztaten von der Berufshaftpflichtversicherung typischerweise nicht gedeckt sind, hilft Ihnen die Versicherung in einem solchen Fall regelmäßig nicht weiter — Sie sind auf den Anwalt persönlich verwiesen. Steht der Vorsatz fest, kann die Haftung dafür sogar eine an sich bestehende Haftungsbeschränkung durchbrechen, etwa bei einer PartG mbB oder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH — der handelnde Anwalt haftet dann persönlich mit seinem Privatvermögen.
Warum das für den Regelfall trotzdem meist kein Problem ist
Für den weitaus häufigeren Fall — einen fahrlässigen Beratungs- oder Prozessführungsfehler — ist die Berufshaftpflichtversicherung für jeden zugelassenen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Verstoß — bei Rechtsanwaltsgesellschaften liegt sie regelmäßig höher. Ein berechtigter Regressanspruch dieser Art trifft damit meist einen zahlungsfähigen Schuldner. Der formale Umweg über den Anwalt statt direkt über den Versicherer ändert an der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit dann in aller Regel nichts.
Kurz beantwortet
Der Direktanspruch im Straßenverkehrsrecht ist eine bewusste gesetzgeberische Sonderregelung zum Schutz von Unfallopfern. Für die Berufshaftpflichtversicherung von Anwälten gilt sie nicht — hier bleibt es beim allgemeinen Grundsatz, dass Sie sich an Ihren Vertragspartner halten, nicht an dessen Versicherer.
Die Klage muss sich gegen den Anwalt persönlich richten (bzw. gegen alle Sozien, wenn er in einer Sozietät tätig war). Im Hintergrund reguliert in der Regel dessen Berufshaftpflichtversicherer den Anspruch — verhandelt und notfalls verklagt wird aber der Anwalt selbst, nicht der Versicherer.
In den meisten Fällen ja, weil die Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO für jeden zugelassenen Rechtsanwalt Pflicht ist, mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Verstoß. Ein berechtigter Anspruch trifft damit in aller Regel einen leistungsfähigen Schuldner, auch wenn Sie ihn formal gegen den Anwalt selbst richten müssen.
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