Onlineakte
Wie lade ich Unterlagen in die Onlineakte?
Direkt im Browser über die Upload-Funktion — Verträge, Schriftwechsel, Fotos. Was Sie hochladen, liegt sofort bei der bearbeitenden Person.
Kurz gesagt
In der Onlineakte laden Sie Dateien direkt hoch — Verträge, Schriftwechsel, Fotos bei Mängeln oder Unfallschäden. Alles liegt damit sofort bei der bearbeitenden Person, ohne Postweg und ohne E-Mail-Anhang. Fotos vom Smartphone genügen, sofern alles lesbar ist.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Der Upload ist der schnellste Weg, uns etwas zu geben — und der einzige, bei dem Sie im Nachhinein sehen, dass es angekommen ist.
So geht es
In Ihrer Akte die Upload-Funktion wählen, Dateien auswählen oder per Drag-and-drop ablegen. Was hochgeladen ist, erscheint unmittelbar in der Dokumentenliste und liegt damit bei der bearbeitenden Person.
Was gute Unterlagen ausmacht
- Vollständig statt sortiert. Lieber alle Seiten in beliebiger Ordnung als eine Auswahl, die Sie für die wichtige halten.
- Lesbar. Wenn Sie den Text auf dem Foto ohne Zoomen nicht entziffern können, können wir es auch nicht — und ein Gericht ebenso wenig.
- Rückseiten mit. Auf Rückseiten stehen die Bedingungen, um die es später geht.
- Umschläge mit Poststempel. Bei Fristsachen — Kündigung, Mahnbescheid, Klage — beweist der Umschlag den Zugangstag.
Fotos im Schadensfall
Bei Unfall, Mangel oder Verletzung sind Fotos oft das wichtigste Beweismittel. Nehmen Sie mehr auf, als Ihnen nötig erscheint: Gesamtansicht, Detail, Umgebung, und wo möglich mit erkennbarem Datum. Später lassen sich Aufnahmen nicht nachholen.
Kurz beantwortet
PDF ist am besten, weil Seitenreihenfolge und Lesbarkeit erhalten bleiben. Fotos als JPG oder PNG sind in Ordnung, solange der Text darauf ohne Zoomen lesbar ist.
Nur in Ausnahmefällen — etwa bei einem Original mit Beweisfunktion, das im Prozess vorgelegt werden muss. Wenn wir das brauchen, sagen wir es ausdrücklich; ansonsten genügt der Scan.
Ja. Bei großen Beständen ist es hilfreich, sie vorher grob zu benennen — etwa nach Datum oder Absender. Das ersetzt keine Sortierung durch uns, beschleunigt sie aber.
Weitere Fragen aus Onlineakte
- Was ist die Onlineakte?
- Wie bekomme ich Zugang zur Onlineakte?
- Ich habe mein Passwort vergessen — was nun?
- Welche Dokumente sehe ich in der Onlineakte?
- Werde ich benachrichtigt, wenn etwas Neues da ist?
- Ist die Onlineakte sicher?
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