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FAQ-Bereich

Ablauf eines Klageverfahrens

Vom Anspruchsschreiben über Klage, Klageerwiderung und Termin bis zu Urteil, Berufung und Zwangsvollstreckung — was in jeder Station passiert und wie lange sie dauert.

Kurz gesagt

Ein Zivilprozess läuft in feste Stationen: Klageschrift und Gerichtskostenvorschuss, Klageerwiderung der Gegenseite, mündliche Verhandlung mit Vergleichsvorschlag, gegebenenfalls Beweisaufnahme, dann Urteil mit Kostenausspruch — erst danach kommen Berufung oder Zwangsvollstreckung in Betracht.

Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Stationen eines Klageverfahrens

  1. 1
    Anspruchsschreibenvorher

    Frist zur Zahlung, außergerichtlich

  2. 2
    Klageschrift1. Instanz

    Einreichung, Gerichtskostenvorschuss

  3. 3
    Klageerwiderung1. Instanz

    Gegenseite antwortet, Fristen laufen

  4. 4
    Termin1. Instanz

    Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag

  5. 5
    Beweisaufnahmeoptional

    Zeugen, Sachverständigengutachten

  6. 6
    Urteil1. Instanz

    Entscheidung mit Kostenausspruch

  7. 7
    Berufungoptional

    Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer

  8. 8
    Vollstreckungdanach

    Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird

Ein Klageverfahren wirkt von außen kompliziert, folgt aber einem festen Muster. Wer das Muster kennt, kann einschätzen, wo sein Verfahren steht — und warum zwischen zwei Schreiben acht Wochen liegen können, ohne dass etwas schiefläuft.

Dieser Bereich geht die Stationen einzeln durch: von der Frage, wann überhaupt geklagt wird, bis zur Vollstreckung eines Titels.

Der wichtigste Satz vorweg

Ein großer Teil unserer Verfahren endet ohne Urteil — durch Zahlung nach dem Anspruchsschreiben oder durch einen Vergleich im Termin. Geklagt wird, wenn die Gegenseite nicht zahlt, wenn eine Frist droht oder wenn nur ein Titel die Sache abschließt.

Was Sie davon merken

Meist wenig. Sie erhalten Schriftsätze zur Kenntnis in Ihrer Onlineakte und werden gefragt, wenn eine Entscheidung ansteht — insbesondere bei einem Vergleichsvorschlag. Zur Verhandlung müssen Sie in vielen Verfahren nicht persönlich erscheinen.

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Schlagworte

  • Klage
  • Zivilprozess
  • Gericht
  • Urteil

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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