Mandat & Ablauf
Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
Ja — die Prüfung Ihres Anliegens und die erste Einordnung sind kostenfrei. Kosten entstehen erst mit dem Mandat, zu einem vorher festgelegten Preis.
Kurz gesagt
Ja. Die Prüfung Ihres Anliegens und der eingereichten Unterlagen, ob wir den Fall übernehmen können, ist für Sie kostenfrei. Eine Vergütung fällt erst an, wenn ein Mandat zustande kommt — und ihre Höhe steht dann vorher fest.
- Stand
- Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer- Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt
Rechtsgrundlagen
Kostenlose Erstberatung ist häufig ein Werbeversprechen. Deshalb hier präzise, was bei uns kostenfrei ist — und was nicht.
Kostenfrei ist die Prüfung Ihres Anliegens
Sie schildern den Fall, Sie schicken Unterlagen, wir prüfen und antworten ggfs. mit einer ersten Einordnung. Dafür stellen wir nichts in Rechnung — unabhängig davon, ob wir den Fall am Ende übernehmen.
Wir übernehmen Fälle, die tragen und bei der wir Sie effektiv vertreten können. Hierzu prüfen wir Ihr Anliegen in Ruhe im Vorfeld, statt pauschale Versprechungen zu machen.
Nicht kostenfrei ist die verbindliche Beratung und Vertretung
Sobald wir für Sie Unterlagen prüfen, wir Sie Beratung oder nach außen auftreten — Anspruchsschreiben, Verhandlung, Klage —, entsteht die vereinbarte Vergütung. Deren Höhe steht vor der Beauftragung fest, entweder als gesetzliche Gebühr nach dem RVG oder als Pauschale bzw. Honorar.
Eine verbindliche Beratung kostet
Wenn Sie ausdrücklich nur eine Beratung wünschen und kein Mandat — etwa eine Vertragsprüfung, aus der kein Verfahren folgen soll —, ist das eine eigene Leistung. Wir sagen Ihnen dann vorab, was sie kostet, bevor sie erbracht wird.
Kurz beantwortet
Das RVG erlaubt für eine Erstberatung eine Gebühr (§ 34 RVG, bei Verbrauchern bis 190 € netto). Die Prüfung, ob wir Ihren Fall übernehmen, rechnen wir nicht ab. Eine Beratung ist etwas anderes als eine Übernahmeprüfung.
Die Prüfung, ob wir ein Mandat übernehmen, ist auch für Unternehmen kostenfrei. Bei laufender Betreuung ist das Modell dafür die externe Rechtsabteilung mit festem monatlichem Rahmen.
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Schlagworte
- Kosten
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