Kosten
Wir wissen, dass viele Rechtssuchende Angst vor hohen Anwalts- bzw. Rechtskosten haben. Deshalb stellen wir von Beginn an mögliche Kosten transparent dar.
Übersicht
Ersteinschätzung
0,00 €
Unsere Ersteinschätzung Ihres Anliegens ist immer kostenfrei. Hierbei besprechen wir Ihr Anliegen, ordnen dieses ein und geben eine erste, unverbindliche Handlungsempfehlung. Ist eine weitergehende Prüfung und Vertretung erforderlich bzw. gewünscht, besprechen wir die nächsten Schritte.
Dauer: ca. 10 bis 15 Minuten.
Erstberatung
Auskunft, Gutachten, Prüfung
bis 226,10 € inkl. MwSt.
Wenn Sie
- eine rechtsverbindliche Auskunft
- eine schriftliche Ausarbeitung oder
- eine Vertragsprüfung
als Verbraucher wünschen, fallen hierfür gem. § 34 RVG Kosten in Höhe von höchstens 226,10 € inkl. MwSt. an. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese ggfs. diese Kosten.
Soweit nach der Beratung eine weitergehende Vertretung gewünscht ist, werden die Beratungskosten zu 100% angerechnet.
Vertretung Zivilrecht
RVG | Erfolgshonorar | Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine rechtliche Vertretung in Ihrem Fall wünschen, bieten wir Ihnen eine individuelle Kostendeckung.
Rechtsschutz-
versicherung
- Kostenfreie Anfrage
- Kein Kostenrisiko
- Ggfs. Selbstbeteiligung
Wenn Sie über eine Rechtsschutz-versicherung verfügen, holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein. Ist in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, fällt diese ggfs. an.
Risikofreies Erfolgshonorar
- 15-30% Erfolgshonorar inkl. Mwst.
- Kein Kostenrisiko
- Nicht in allen Fällen verfügbar
Bei einem Erfolgshonorar tragen wir alle Rechtskosten. Nur wenn wir für Sie erfolgreich sind, erhalten wir einen Anteil der Forderung. Das Angebot ist noch nicht in allen Fällen verfügbar.
Klassisch nach dem RVG
- Gesetzlich geregelte Gebühren
- Für alle Rechtsprobleme
- Erstattung der Gebühren
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht Ihnen in allen Rechtsgebieten offen. Die Kosten richten sich dabei zumeist nach dem Gegenstandswert.
Abhängig von Ihren persönlich-wirtschaftlichen Verhältnissen können Sie ggfs. berechtigt sein, Beratungs– bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden die Kosten abhängig von Ihrer persönlich-wirtschaftlichen Lage durch den Staat übernommen bzw. vorfinanziert. Bitte beachten Sie, das wir keine Beratungshilfe- oder PKH-Anträge stellen.
Unser Erfolgshonorar ordnet die STIFTUNG WARENTEST dabei wie folgt ein:
Der Vorteil des Anbieters ist, dass er das Kostenrisiko trägt. Das heißt, wenn Ihr Anspruch nicht berechtigt ist und abgelehnt wird, dann müssten Sie im Falle der Beauftragung eines Anwalts die Anwaltskosten tragen, das ist hier nicht der Fall, der Anbieter übernimmt das Kostenrisiko für Sie.
Eugénie Zobel - Redakteurin bei STIFTUNG WARENTEST
Sprechen Sie uns gerne im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung hinsichtlich einer vorherigen Kostenkalkulation und Ihrer präferierte Kostendeckung an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Kostendeckung, damit Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten müssen.
Vertretung Ordnungswidrigkeiten
RVG | Rechtsschutzversicherung
Die Vertretung bzw. Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren bieten wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir eine Deckungszusage für Sie ein. Ihre Kostenrisiko begrenzt sich damit auf eine ggfs. vereinbarte Selbstbeteiligung.
Rechtsschutz-
versicherung
- Kostenfreie Anfrage
- Kein Kostenrisiko
- Ggfs. Selbstbeteiligung
Wenn Sie über eine Rechtsschutz-versicherung verfügen, holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein. Ist in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, fällt diese ggfs. an.
Klassisch nach dem RVG
- Gesetzlich geregelte Gebühren
- Für alle Rechtsprobleme
- Erstattung der Gebühren
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht Ihnen in allen Rechtsgebieten offen. Die Kosten richten sich dabei zumeist nach dem Gegenstandswert.
Eine Kostendeckung über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe scheidet im Ordnungswidrigkeitenverfahren aus. Möglich wäre allenfalls eine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Dies ist in nur sehr seltenen Fällen möglich.
Vertretung Strafsachen
RVG | Rechtsschutzversicherung
Die Verteidigung in einem Strafverfahren bieten wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir eine Deckungszusage für Sie ein. Ihre Kostenrisiko begrenzt sich damit auf eine ggfs. vereinbarte Selbstbeteiligung. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat der Versicherungsschutz ggfs. rückwirkend entfällt.
Rechtsschutz-
versicherung
- Kostenfreie Anfrage
- Kein Kostenrisiko
- Ggfs. Selbstbeteiligung & Rückwirkender Entfall
Wenn Sie über eine Rechtsschutz-versicherung verfügen, holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein.
Klassisch nach dem RVG
- Gesetzlich geregelte Gebühren
- Für alle Rechtsprobleme
- Erstattung der Gebühren
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht Ihnen in allen Rechtsgebieten offen.
Eine Kostendeckung über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe scheidet im Ordnungswidrigkeitenverfahren aus. Möglich wäre eine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Hierzu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Soweit Sie uns in Ihrer Strafsache beiordnen lassen wollen, bitten wir um vorherige Rücksprache.