Wir holen nach der kostenfreien Ersteinschätzung und der weitergehenden Prüfung Ihrer Unterlagen eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein, damit sämtliche, kostenauslösende Maßnahmen gedeckt sind. Sie tragen lediglich im Falle der erfolglosen Durchsetzung eine etwaige Selbstbeteiligung.
Sie verfügen über keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem! Bei Schadensfällen – z.B. einem Verkehrsunfall, Fahrradunfall oder Hundebiss – tragen wir das Kostenrisiko für Sie! Wir erhalten lediglich ein Erfolgshonorar des Schmerzensgeldes.
Der Vorteil des Anbieters ist, dass er das Kostenrisiko trägt. Das heißt, wenn Ihr Anspruch nicht berechtigt ist und abgelehnt wird, dann müssten Sie im Falle der Beauftragung eines Anwalts die Anwaltskosten tragen, das ist hier nicht der Fall, der Anbieter übernimmt das Kostenrisiko für Sie.
Eugénie Zobel - Redakteurin bei STIFTUNG WARENTEST
Die Kostenübernahme umfasst die außergerichtliche Vertretung in den Bereichen: Verkehrsunfall, Fahrradunfall, Motorradunfall, Hundebiss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kostenübernahme.
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Bornberg 94
42109 Wuppertal
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