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VINQO Rechtsanwälte

Kanzlei

Kosten

Vertrauen beginnt mit dem guten Gefühl transparenter Kosten. Die Struktur steht vor Mandatsbeginn schriftlich fest — auch die Frage, was wir Ihnen nicht empfehlen.

Drei Stufen, nicht mehr

  1. 01

    Ersteinschätzung

    Wir besprechen Ihr Anliegen, ordnen es ein und geben eine erste, unverbindliche Handlungsempfehlung. Für dieses Gespräch berechnen wir nichts. Ist eine weitergehende Prüfung erforderlich oder gewünscht, vereinbaren wir die Vergütung vorher.

    0,00 €

    ca. 5 bis 15 Minuten

  2. 02

    Erstberatung, Auskunft, Gutachten

    Für eine verbindliche Auskunft oder Prüfung als Verbraucher ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt. Wird anschließend eine Vertretung nach RVG beauftragt, rechnen wir die Beratungskosten vollständig an. Bei umfangreicheren Mandaten vereinbaren wir stattdessen einen Stundensatz.

    bis 226,10 €

    inkl. Umsatzsteuer, § 34 RVG

  3. 03

    Vertretung und Prozessführung

    Welcher Weg passt, hängt vom Fall ab — nicht davon, was für uns günstiger ist. Wir sagen Ihnen vorher, welchen wir empfehlen und warum.

    vier Wege

    vor Mandatsbeginn festgelegt

Vertretung und Prozessführung

Vier Wege der Finanzierung

Sie müssen sich nicht vorab entscheiden. Wir sagen Ihnen nach der Ersteinschätzung, welcher Weg zu Ihrem Fall passt — und welcher nicht.

  • Rechtsschutzversicherung

    • Deckungsanfrage übernehmen wir
    • Im Deckungsumfang kostenfrei
    • Ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung

    Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Dafür berechnen wir nichts.

  • Erfolgshonorar

    • 15–30 % inkl. USt. im Erfolgsfall
    • Unser Honorar nur bei Erfolg
    • Nicht in jedem Fall möglich

    Unser Honorar fällt nur an, wenn wir für Sie erfolgreich sind. Wie Gerichts- und gegnerische Kosten getragen werden, halten wir in derselben Vereinbarung fest — vor der Beauftragung. Ob ein Erfolgshonorar im konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, prüfen wir vorab.

  • Nach RVG

    • Gesetzlich geregelte Gebühren
    • Erstattung durch die Gegenseite möglich
    • Höhe folgt dem Gegenstandswert

    Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist in allen Rechtsgebieten möglich und am besten vergleichbar.

  • Vergütungsvereinbarung

    • Abrechnung auf Stundenbasis
    • Für komplexe oder laufende Mandate
    • Tatsächlicher Aufwand statt Pauschale

    Angesetzt werden die tatsächlich angefallenen Stunden. Das lohnt sich dort, wo eine RVG-Pauschale den Aufwand nicht abbildet — in beide Richtungen.

Häufige Fragen

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei und dauert fünf bis fünfzehn Minuten: Wir ordnen Ihr Anliegen ein und sagen, was wir für sinnvoll halten. Sobald daraus eine Prüfung, Beratung oder Vertretung wird, entstehen Kosten — deren Höhe und Grundlage besprechen wir vorher und halten sie schriftlich fest.

Ja. Beauftragen Sie nach der Beratung eine Vertretung, die nach RVG abgerechnet wird, rechnen wir die Beratungsgebühr vollständig an.

Wir holen die Deckungszusage für Sie ein und berechnen dafür nichts. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, fällt diese an. Erteilt der Versicherer keine Deckung, besprechen wir die Alternativen, bevor irgendetwas beauftragt wird.

Das hängt vom Rechtsgebiet ab. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Vor dem Arbeitsgericht dagegen trägt jede Partei die erste Instanz selbst, auch bei vollem Obsiegen (§ 12a ArbGG). Im übrigen Zivilrecht richtet sich die Erstattung nach dem Ausgang.

Abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen kann ein Anspruch bestehen. Wir stellen selbst keine Beratungshilfe- oder PKH-Anträge. Im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren scheidet diese Kostendeckung aus; möglich wäre allenfalls eine Beiordnung als Pflichtverteidiger — dazu bitten wir um vorherige Rücksprache.

Erst die Einschätzung, dann die Entscheidung.

Schildern Sie uns die Ausgangslage. Sie erfahren, was möglich ist und was es kostet — bevor Sie irgendetwas beauftragen.