Für Unternehmen und Privatpersonen
Vertragsrecht
Über 10.000 vertragsrechtliche Mandate jährlich: Wir gestalten Verträge so, dass sie halten — und setzen Ansprüche durch, wenn sie es nicht getan haben.
Von Martin Hermann, Rechtsanwalt · Rechtsstand: August 2026
Vor dem Abschluss und danach
Vertragsstreitigkeiten entstehen selten aus bösem Willen. Sie entstehen aus Regelungen, die unklar oder auslegungsbedürftig sind — oder aus Punkten, die gar nicht geregelt wurden und erst im Konflikt Bedeutung bekommen.
Deshalb formulieren wir Klauseln nicht nur im Interesse unserer Mandanten, sondern vor allem eindeutig. Die juristische Bedeutung mancher Begriffe weicht erheblich vom Alltagsgebrauch ab — das allein produziert Streit.
Kaufrecht
Sachmängel und Nacherfüllung insbesondere bei Kraftfahrzeugen, Photovoltaikanlagen und gewerblichen Anlagen (§§ 434, 437 BGB); Rücktritt und Rückabwicklung; Anfechtung bei arglistiger Täuschung; Mangelfolgeschäden.
Werkvertragsrecht
Mangelhafte Handwerker-, Montage- und Bauleistungen (§§ 633, 634 BGB), Streit über die Berechtigung der Beendigung, über Werklohn und Abschläge sowie über Folgeschäden.
Dienstleistungsverträge
Qualität und Leistungsumfang, Widerruf und Kündigung — insbesondere bei fehlenden Widerrufsbelehrungen, die den Lauf der Widerrufsfrist nach § 355 BGB hinauszögern — sowie Streit über Entgelt und Vertragsdauer.
Wen wir vertreten
- Börsennotierte Unternehmen
- Mittelstand
- Selbstständige
- Privatpersonen
- Käufer und Verkäufer
- Auftraggeber und Auftragnehmer
Für Arbeitsverträge, Mietverträge und IT-Verträge gibt es eigene, spezialisierte Seiten: Arbeitsrecht, Mietrecht und IT-Recht.
In der Praxis
Handel und E-Commerce
Eskalationen mit Kunden und Zulieferern werden im Retail, E-Commerce und Großhandel immer häufiger rechtlich ausgetragen. Immer mehr Händler und Hersteller lagern das Beschwerdemanagement deshalb an eine externe Rechtsabteilung aus — zu unseren Mandanten zählen unter anderem Möbelhäuser und Küchengeschäfte.
- 01
Was es kostet, wenn es intern bleibt
Rücktritt vom Kaufvertrag und Rücknahme gebrauchter Ware, Reputationsschäden durch schlechte Bewertungen, sachfremde Auslastung von Teamleitern in der Korrespondenz mit Kunden und Gegenanwälten, kostenintensive Verfahren aus Fehleinschätzungen.
- 02
Was die Auslagerung bringt
Frühzeitige Abwehr unberechtigter Ansprüche und frühzeitige Verhinderung von Prozessrisiken.
- Entlastung des eigenen Verkaufs- und Fachpersonals
- Zielsichere Filterung berechtigter und unberechtigter Anliegen
- Professioneller Außenauftritt und höhere Kundenzufriedenheit
- Reputationsschutz durch Auslagerung des Konflikts
Ablauf
- 01
Unterlagen einreichen
Vertrag, Schriftwechsel und Belege in die Onlineakte hochladen — die Kanzlei ist von Beginn an digital aufgestellt.
- 02
Ersteinschätzung
Was trägt, was nicht, welche Erfolgsaussichten realistisch bestehen und was wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen ist.
- 03
Durchsetzung oder Abwehr
Aufforderung und Verhandlung, bei Bedarf Klage. Streitige Verfahren übernehmen unsere Anwälte regelmäßig im Team.
- 4.000+ Verfahren
- Klageverfahren jährlich — entsprechend umfangreiche forensische Praxiserfahrung.
- Kostentransparenz
- Nach RVG, als Pauschale oder Stundensatz — vor Mandatsbeginn festgelegt.
- Online-Beratung
- Unterlagen hochladen, Ersteinschätzung erhalten, ohne Kanzleibesuch.
Häufige Fragen
Das sagen wir Ihnen vor der Beauftragung. Wir legen Wert auf eine realistische Darstellung der Erfolgsaussichten statt auf ein Mandat um jeden Preis — wo Aufwand und erzielbares Ergebnis nicht zusammenpassen, raten wir ab.
Ja, in beide Richtungen: die eigenen vor der Verwendung und die der Gegenseite im Konfliktfall. Unvollständige, intransparente, überraschende oder benachteiligende Klauseln sind unwirksam — mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen, von der praktisch unbefristeten Widerrufsmöglichkeit bis zur Haftung.
Ja. Für kleinere vertragsrechtliche Streitigkeiten setzen wir eigene Softwarelösungen ein — dadurch bleibt die Bearbeitung auch dort wirtschaftlich, wo sie es sonst nicht wäre.
Außergerichtlich meist wenige Wochen. Ein Gerichtsverfahren dauert je nach Gericht und Beweisaufnahme mehrere Monate bis über ein Jahr; bei Sachverständigengutachten entsprechend länger.
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