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Rechtsschutzversicherung
Deckungsanfrage, Selbstbehalt, Ablehnung und Stichentscheid — wie eine Rechtsschutzversicherung im Mandat funktioniert und was sie nicht zahlt.
Kurz gesagt
Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie: Wir schildern Sachverhalt und Erfolgsaussicht und beantragen Kostenschutz. Bei Zusage rechnen wir die gesetzlichen Gebühren direkt mit der Versicherung ab, Sie zahlen nur einen etwaigen Selbstbehalt — bei Ablehnung prüfen wir die Begründung und widersprechen.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
- ARB
- § 128 VVG
- § 158n VVG a. F.
Weg der Deckungsanfrage
1 · Deckungsanfrage
Wir schildern Sachverhalt und Erfolgsaussicht und beantragen Kostenschutz — Sie müssen nicht selbst schreiben.
2a · Deckungszusage
Wir rechnen die gesetzlichen Gebühren direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nur einen etwaigen Selbstbehalt.
2b · Ablehnung
Wir prüfen die Begründung, widersprechen und leiten — wo vorgesehen — den Stichentscheid ein.
Eine Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen das Kostenrisiko — aber nicht die Entscheidung, ob geklagt wird, und nicht jede Kostenposition.
Was die Versicherung wirklich abdeckt
Gedeckt sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, Gerichtskosten und in der Regel Sachverständigen- und Zeugenkosten. Nicht gedeckt sind: ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehendes Honorar, Fahrt- und Abwesenheitsgelder des Anwalts, der Selbstbehalt und — je nach Bedingungen — ganze Rechtsgebiete.
Wenn wir in einem Mandat nach § 3a RVG abrechnen, kann eine Deckungszusage darauf angerechnet werden; sie deckt das Honorar aber in aller Regel nicht vollständig.
Eine Ablehnung ist keine Entscheidung über Ihren Anspruch
Versicherer lehnen Deckung häufig mit „mangelnder Erfolgsaussicht“ ab. Das ist eine Bewertung des Versicherers, kein Urteil. Gegen sie gibt es Wege — bis zum Stichentscheid und zur Deckungsklage.
Alle Fragen in diesem Bereich
Wer stellt die Deckungsanfrage bei meiner Versicherung?
Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie: Wir schildern den Sachverhalt, begründen die Erfolgsaussicht und beantragen Kostenschutz für den vorgesehenen Schritt. Sie brauchen dafür nur Versicherer, Versicherungsnummer und, falls vorhanden, die Versicherungsbedingungen.
Was ist ein Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, den Sie je Rechtsschutzfall selbst tragen — üblich sind 150 bis 500 Euro. Er fällt unabhängig vom Ausgang an. Gewinnen Sie und erstattet die Gegenseite die Kosten, ist der Selbstbehalt jedoch häufig wirtschaftlich ausgeglichen.
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht?
Nicht gedeckt sind der Selbstbehalt, ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehendes Honorar sowie Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt. Je nach Vertrag fehlen ganze Bausteine — Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht sind häufig einzeln versichert.
Meine Versicherung lehnt die Deckung ab — was tun?
Eine Ablehnung ist eine Bewertung des Versicherers, kein Urteil. Dagegen gibt es drei Wege: eine begründete Gegenvorstellung mit Rechtsprechungsnachweis, den Stichentscheid durch einen unabhängigen Rechtsanwalt und die Deckungsklage gegen den Versicherer. Ablehnungen mit der Begründung „mangelnde Erfolgsaussicht" sind häufig angreifbar.
Was ist ein Stichentscheid?
Der Stichentscheid ist ein in vielen Rechtsschutzbedingungen vorgesehenes Verfahren: Ein unabhängiger Rechtsanwalt beurteilt die Erfolgsaussicht Ihres Falls. Seine Entscheidung bindet den Versicherer, sofern sie nicht offenbar erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht — und die Kosten trägt in der Regel der Versicherer.
Was bedeuten Wartezeit und Vorvertraglichkeit?
Die Wartezeit ist eine Sperrfrist von meist drei Monaten nach Vertragsbeginn, in der für bestimmte Bausteine kein Rechtsschutz besteht. Vorvertraglichkeit meint, dass der Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Pflichtverstoßes — nicht der, an dem Sie den Schaden bemerkt haben.
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Schlagworte
- Rechtsschutzversicherung
- Deckungsanfrage
- Selbstbehalt
- Stichentscheid
