Verkehrsunfall
Wie wird der Wert beschädigter Sachen berechnet?
Über den Zeitwert am Gebrauchtmarkt, bei Unikaten über den Neupreis mit Abzug — und bei Kleinbeträgen über eine Schätzung.
Kurz gesagt
Maßgeblich ist der Zeitwert: Anschaffungspreis und Datum ergeben zusammen mit der üblichen Lebensdauer einen kalkulierten Wert, der am tatsächlichen Gebrauchtmarkt überprüft wird. Gibt es keinen Gebrauchtmarkt, wird der Neupreis mit einem Abzug für den Nutzungsvorteil angesetzt. Bei geringwertigen Sachen wird der Schaden geschätzt.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Auf einen Blick
Reparaturkosten
Netto oder brutto, je nachdem ob tatsächlich repariert wird.
Wertminderung
Der Marktwertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt.
Nutzungsausfall
Tagessatz nach Fahrzeuggruppe für die Zeit ohne Fahrzeug — alternativ ein Mietwagen.
Sachverständigenkosten
Trägt die Gegenseite, sobald sie haftet.
Abschleppen und Standkosten
Ersatzfähig, solange sie zur Schadensbehebung nötig waren.
Kostenpauschale
25 €
Für Porto, Telefon und Fahrten, ohne Einzelnachweis.
Beschädigte Kleidung, Brille, Smartphone, Kindersitz, Uhr: Diese Positionen werden am häufigsten übersehen und am schlechtesten belegt. Der Rechenweg ist aber immer derselbe.
Was wir pro beschädigter Sache brauchen
- Foto des Schadens
- Anschaffungsbeleg — und wenn er fehlt: Anschaffungsdatum und -preis
Ohne diese Angaben lässt sich kein Wert bestimmen. Eine Aufzählung ohne Zahlen wird von jeder Versicherung gestrichen.
Der Rechenweg
Es gibt einen Gebrauchtmarkt (Smartphone, Fahrrad, Kleidung, Elektronik):
- Anschaffungspreis, Anschaffungsdatum und übliche Lebensdauer ergeben einen kalkulierten Zeitwert.
- Kontrolle am tatsächlichen Gebrauchtmarkt: Was kostet ein vergleichbares Stück wirklich?
- Der höhere der beiden Werte gilt — denn mit einem zu niedrigen Betrag könnten Sie sich keinen Ersatz beschaffen.
Beispiel: Smartphone, vor zwei Jahren für 400 Euro gekauft, angenommene Lebensdauer vier Jahre → kalkulierter Zeitwert 200 Euro. Kostet ein vergleichbares Gerät gebraucht aber 300 Euro, sind 300 Euro maßgeblich.
Es gibt keinen Gebrauchtmarkt (Unikat, Sonderanfertigung, Sache nicht reparierbar):
Angesetzt wird der Neupreis abzüglich eines „Neu-für-Alt-Abzugs“ für den Nutzungsvorteil der längeren Lebensdauer.
Beispiel: Eine seltene, fünf Jahre alte Uhr im Zeitwert von 10.000 Euro ist zerstört und nicht reparierbar; neu kostet sie 14.000 Euro. Mit dem Zeitwert könnten Sie sich keinen Ersatz beschaffen — deshalb Neupreis minus Abzug für fünf Jahre Nutzung. Die Höhe des Abzugs ist Verhandlungssache.
Geringwertige Sachen (grob bis etwa 150 Euro):
Ein Kostenvoranschlag wäre teurer als der Schaden. Dann wird der Schaden geschätzt — auch ein Gericht darf das (§ 287 ZPO).
Kratzer statt Zerstörung
Ist die Sache noch voll gebrauchsfähig und nur beschädigt, wird ein merkantiler Minderwert beziffert: der Wertverlust trotz Brauchbarkeit. Bei Kleidung mit Loch oder Riss ist dagegen in der Regel ein Totalschaden anzunehmen — eine geflickte Jacke hat keinen Marktwert.
Was regelmäßig fehlt
Kindersitze nach einem Unfall (auszutauschen), Fahrradcomputer und Beleuchtung, Brillen und Hörgeräte, Kleidung, die die Rettungskräfte aufgeschnitten haben, Uhren und Schmuck. Notieren Sie das früh — nach Wochen erinnert sich niemand vollständig.
Kurz beantwortet
Weil Sie sonst besser stünden als ohne das Ereignis — das verbietet das Bereicherungsverbot. Eine zwei Jahre alte Jacke wird durch den Unfall nicht zu einer neuen. Ausnahme: Wo es keinen Gebrauchtmarkt gibt, wird der Neupreis angesetzt und ein Abzug für den Nutzungsvorteil gemacht.
Für Schutzausrüstung wie einen Helm wird nach überwiegender Praxis kein Altersabzug gemacht, weil er nach Belastung ohnehin ausgetauscht werden muss. Für Brillen wird das ebenfalls vertreten, ist aber umstritten.
Dann wird kein Totalschaden gerechnet, sondern ein merkantiler Minderwert — der unfallbedingte Wertverlust trotz weiterer Gebrauchsfähigkeit. Bei Kleidung mit Löchern oder Rissen ist dagegen meist von einem Totalschaden auszugehen.
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Schlagworte
- Sachschaden
- Zeitwert
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