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VINQO Rechtsanwälte

Externe Rechtsabteilung

Verfallen nicht genutzte Leistungen?

Ja — die Kontingente gelten für zwölf Monate ab Vertragsschluss und werden nicht übertragen. Deshalb bestimmt der tatsächliche Bedarf das Paket, nicht eine Schätzung.

Kurz gesagt

Ja. Die Kontingente beziehen sich auf einen Zwölfmonatszeitraum ab Vertragsschluss und werden nicht in den nächsten Zeitraum übertragen. Deshalb legen wir das Paket im Vorgespräch anhand Ihres tatsächlichen, bisherigen Bedarfs fest — nicht anhand einer optimistischen Schätzung.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ein Kontingent ist für einen bestimmten Zeitraum kalkuliert — nicht als Guthaben, das sich ansammelt.

Der Grund für diese Regel

Der Monatsbeitrag ergibt sich aus dem Kontingent für zwölf Monate. Würden ungenutzte Leistungen übertragen, würde sich diese Kalkulation Jahr für Jahr verschieben, ohne dass der Beitrag angepasst wird. Die Kontingente wären dann keine verlässliche Grundlage mehr — weder für Sie noch für uns.

Wie sich das im Vorgespräch auswirkt

Genau deshalb bestimmen wir das passende Paket zu Beginn nicht anhand einer Schätzung, sondern anhand dessen, was in Ihrem Unternehmen tatsächlich an rechtlichen Fragen anfällt. Ein zu groß gewähltes Paket verschenkt Kontingent, das ohnehin verfällt; ein zu klein gewähltes führt zu häufigeren Abrechnungen nach Stundensatz. Beides lässt sich vor Vertragsschluss vermeiden — siehe Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?.

Kurz beantwortet

Weil sich Preis und Kontingent gegenseitig bedingen: Ein Paket ist auf einen bestimmten Jahresbedarf kalkuliert. Eine Übertragung würde diese Kalkulation von Jahr zu Jahr verschieben, statt sie an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Dann ist das ein Signal für das nächste Vorgespräch: Entweder war der Bedarf in diesem Jahr untypisch gering, oder das Paket ist größer zugeschnitten, als Sie brauchen. Beides besprechen wir offen, bevor der nächste Zwölfmonatszeitraum beginnt.

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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