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VINQO Rechtsanwälte

Klageverfahren

Wann wird geklagt — und wann nicht?

Geklagt wird, wenn die Gegenseite Ihre Ansprüche außergerichtlich nicht erfüllt, Verjährung droht oder nur ein Urteil die Sache abschließt.

Kurz gesagt

Geklagt wird, wenn die Gegenseite auf ein Anspruchsschreiben nicht oder unzureichend reagiert, wenn eine Verjährung droht oder wenn nur ein vollstreckbarer Titel die Sache endgültig klärt. Gegen eine Klage sprechen fehlende Beweise, gefestigte Rechtsprechung gegen die eigene Position und eine zahlungsunfähige Gegenseite.

Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Rechtsgrundlagen

Stationen eines Klageverfahrens

  1. 1
    Anspruchsschreibenvorher

    Frist zur Zahlung, außergerichtlich

  2. 2
    Klageschrift1. Instanz

    Einreichung, Gerichtskostenvorschuss

  3. 3
    Klageerwiderung1. Instanz

    Gegenseite antwortet, Fristen laufen

  4. 4
    Termin1. Instanz

    Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag

  5. 5
    Beweisaufnahmeoptional

    Zeugen, Sachverständigengutachten

  6. 6
    Urteil1. Instanz

    Entscheidung mit Kostenausspruch

  7. 7
    Berufungoptional

    Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer

  8. 8
    Vollstreckungdanach

    Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird

Eine Klage ist ein Mittel mit Preis und Risiko. Die Entscheidung darüber ist eine Rechnung.

Wann eine Klage der richtige Weg ist

  • Die Gegenseite reagiert nicht oder bietet erkennbar zu wenig. Ein Anspruchsschreiben ohne Konsequenz verliert nach dem zweiten Nachfassen jede Wirkung.
  • Eine Frist droht. Nur die Klage (oder ein Mahnbescheid) hemmt die Verjährung wirksam (§ 204 BGB). Bei einer Kündigung ist die Klage sogar die einzige Möglichkeit, überhaupt etwas zu erreichen — siehe Drei-Wochen-Frist.
  • Nur ein Urteil klärt die Sache. Etwa wenn dauerhaft Ruhe nötig ist oder wenn eine Feststellung für künftige Schäden gebraucht wird.
  • Die Rechtsfrage ist offen und die eigene Position gut vertretbar.

Wann nicht

  • Die Beweislage trägt nicht. Nicht „was war“, sondern „was ist belegbar“ entscheidet den Prozess.
  • Die Rechtsprechung ist gefestigt gegen Ihre Position. Dann hat die Klage keine Chance.
  • Ein Vergleich ist besser. Weniger Geld heute kann mehr wert sein als der volle Betrag in zwei Jahren — siehe Vergleich.

Wie wir es Ihnen vorlegen

Sie erhalten von uns vor Klageerhebung eine ausführliche Einschätzung der Klageaussichten, die Die rechtlichen Erfolgsaussichten Die Beweislage Die Vollstreckungsrisiken und Wirtschaftliche Erwägungen Eingeht, damit Sie auf einer bestmöglichen Aufklärung eine transparente Entscheidung treffen können.

Ob sich der Weg wirtschaftlich lohnt, hängt am Kostenrisiko — der RVG-Rechner beziffert es für Ihren Streitwert.

Kurz beantwortet

Sie. Wir legen die Einschätzung, das Kostenrisiko und die Alternativen offen und empfehlen einen Weg — die Entscheidung über eine Klage trifft die Mandantschaft.

Ja, bis zur Rechtskraft, mit unterschiedlichen Kostenfolgen. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme ohne Zustimmung der Gegenseite möglich; Sie tragen dann die Kosten des Verfahrens.

Nicht zwingend, aber meist sinnvoll — sonst kann die Gegenseite nach sofortiger Zahlung im Prozess mit den Kosten durchdringen. Bei drohender Verjährung geht die Fristsicherung vor.

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Schlagworte

  • Klage
  • Erfolgsaussicht
  • Verjährung

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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  • Prozessführung