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VINQO Rechtsanwälte

Unterlagen & Kommunikation

Wie schnell antworten Sie auf meine Nachricht?

In der Regel innerhalb eines Werktags. Auf inhaltliche Rückfragen kann eine Prüfung ein bis zwei Tage brauchen.

Kurz gesagt

Auf Nachrichten antworten wir in der Regel innerhalb eines Werktags; bei laufenden Fristen sofort. Braucht eine Frage eine rechtliche Prüfung oder Aktenauswertung, dauert die Antwort ein bis zwei Werktage länger.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Antwortzeiten sind der häufigste Reibungspunkt zwischen Kanzlei und Mandantschaft — meist, weil beide Seiten von unausgesprochenen Erwartungen ausgehen. Deshalb hier die unsere, ausgesprochen.

Was Sie erwarten können

Anlass Zeitrahmen
Laufende Frist schnellstmöglich, zumeist am selben Tag
Kurze Rückfrage, Statusfrage in der Regel 1 Werktag
Inhaltliche Frage mit Prüfbedarf 1 – 3 Werktage, mit Zwischenmeldung
Neue Fallmeldung in der Regel nächster Werktag
Umfangreiche Aktenauswertung mit Zeitansage, nicht auf Zuruf

Warum eine Zwischenmeldung besser ist als eine schnelle Antwort

Eine Rechtsfrage, die aus der Hüfte beantwortet wird, ist wertlos oder gefährlich. Wenn eine Antwort Prüfung braucht, sagen wir das — und wann sie kommt. Das ist langsamer als ein sofortiges „ja“ und mehr wert.

Was Ihre Nachricht beschleunigt

  • Aktenzeichen in der ersten Zeile, wenn Sie nicht innerhalb der Onlineakte schreiben.
  • Die Frage konkret statt „bitte um Rückruf“. Dann kann die Antwort schon vorbereitet werden.
  • Frist deutlich benennen, wenn eine läuft — mit Datum.
  • Unterlagen in die Onlineakte, nicht in mehrere E-Mails verteilt.

Wenn es nicht funktioniert

Dann gibt es einen Weg jenseits der bearbeitenden Person: ein verbrieftes Beschwerderecht, dokumentiert unter Qualitätsmanagement. Beschwerden über Erreichbarkeit sind nützlich — sie sind das einzige verlässliche Signal, dass etwas in der Organisation klemmt.

Kurz beantwortet

Meist läuft eine Frist — bei Gericht oder bei der Gegenseite. Prüfen Sie den letzten Eintrag in Ihrer Onlineakte; wenn dort nichts Erklärendes steht, rufen Sie an. Nachfragen ist immer in Ordnung.

Sagen Sie es direkt. Es gibt ein verbrieftes Beschwerderecht mit einem Weg außerhalb der bearbeitenden Person: eine kurze E-Mail an die Geschäftsführung genügt. Wie das abläuft, steht unter „Ich bin mit der Bearbeitung unzufrieden“.

In der Regel nicht. Fristen werden dadurch nicht gefährdet: Anwaltliche Fristenkontrolle rechnet mit Werktagen und plant Puffer ein.

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Schlagworte

  • Kommunikation
  • Antwortzeiten
  • Erreichbarkeit

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Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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