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VINQO Rechtsanwälte

Unterlagen & Kommunikation

Ich bin mit der Bearbeitung unzufrieden — was kann ich tun?

Eine kurz begründete Beschwerde per E-Mail an die Geschäftsführung genügt. Sie wird nach festen Standards geprüft und ausführlich beantwortet.

Kurz gesagt

Wenden Sie sich mit einer kurz begründeten Beschwerde direkt an die Geschäftsführung — eine E-Mail an gf@legaldata.tech reicht. Sie wird nach vorab festgelegten Standards geprüft und ausführlich beantwortet; ergibt sich Handlungsbedarf, wird er unverzüglich umgesetzt.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Schreiben Sie kurz auf, worum es geht: Aktenzeichen oder Name, was passiert ist, was Sie erwarten.
  2. 2Senden Sie das an gf@legaldata.tech. Eine formlose E-Mail reicht — es gibt kein Formular und keine Frist.
  3. 3Wenn eine Frist läuft, sagen Sie das im ersten Satz. Die Fristsache wird dann unabhängig von der Beschwerde sofort gesichert.
Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Schritt für Schritt

  1. 01

    Sie schildern

    Formlos per E-Mail an die Geschäftsführung, ohne den Umweg über die bearbeitende Person.

  2. 02

    Wir prüfen

    Nach vorab festgelegten Standards, nicht nach Zuständigkeitsgefühl.

  3. 03

    Sie erhalten Antwort

    Ausführlich und begründet — auch dann, wenn wir die Kritik nicht teilen.

  4. 04

    Wir handeln

    Ergibt sich Handlungsbedarf, wird er unverzüglich umgesetzt.

Auch Anwälte sind nicht unfehlbar. Eine offene Fehlerkultur ist uns wichtig genug, um sie zu verbriefen — als Verfahren, nicht als Absichtserklärung.

Der Weg führt an der bearbeitenden Person vorbei

Das ist die eigentliche Zusage. In vielen Kanzleien landet eine Beschwerde bei derselben Person, über die man sich beschwert. Bei uns geht sie direkt an die Geschäftsführung: gf@legaldata.tech. Eine kurz begründete E-Mail genügt, es gibt kein Formular und keine Frist.

Ansprechpartner ist Tim Platner. Wenn Sie lieber sprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei unter 0202 25625 000 und können ausdrücklich um einen Rückruf aus der Geschäftsführung bitten.

Was mit der Beschwerde geschieht

Sie wird nach vorab festgelegten Standards geprüft und ausführlich beantwortet — auch dann, wenn wir die Kritik im Ergebnis nicht teilen. Ergibt sich Handlungsbedarf, wird er unverzüglich umgesetzt. Das kann eine Korrektur in der Sache sein, eine geänderte Kommunikation oder ein Wechsel der bearbeitenden Person.

Weniger als 0,1 Prozent unserer Mandantinnen und Mandanten machen davon Gebrauch. Mit 99,9 Prozent geben wir uns trotzdem nicht zufrieden

Was wir vorher tun, damit es seltener nötig ist

Eine Beschwerde ist die letzte Stufe. Davor stehen Verfahren, die Fehler abfangen sollen, bevor sie beim Mandanten ankommen:

  • Zweimal täglich eine Kurzkonferenz zu laufenden Mandaten mit allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Fachangestellten. Bei dynamischen Verfahren sind damit alle Beteiligten innerhalb eines halben Tages auf demselben Stand.
  • Wöchentlich eine mehrstündige Fallkonferenz, in der laufende Mandate in der Runde aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erörtert werden.
  • Vier-Augen-Prinzip für besonders relevante Schriftsätze: Sie werden abhängig vom Klagegegenstand geprüft und freigegeben, bevor sie das Haus verlassen.
  • Fristen laufen im System, nicht im Kalender einer Person. Jede Frist hat eine Vertretung, jeder Vorgang eine nachvollziehbare Historie.

Die vollständige Darstellung steht unter Qualitätsmanagement.

Beschwerde ist nicht Kündigung

Das eine schließt das andere nicht ein. Sie können sich beschweren und das Mandat fortsetzen. Sie können das Mandat auch jederzeit beenden, ohne sich vorher zu beschweren. Was dabei mit bereits entstandenen Gebühren und mit Ihrer Akte geschieht, steht unter Kann ich das Mandat kündigen?.

Kurz beantwortet

Nein. Genau das ist der Punkt: Der Weg führt direkt zur Geschäftsführung. Wenn Sie es vorher direkt ansprechen wollen, können Sie das — Sie müssen aber nicht.

Nein. Das Mandat wird unabhängig davon weitergeführt, Fristen laufen weiter und werden weiter überwacht. Wenn sich aus der Prüfung ergibt, dass ein Wechsel der bearbeitenden Person sinnvoll ist, schlagen wir das von uns aus vor.

Die Beschwerde geht an die Geschäftsführung und wird dort geprüft, nicht nebenbei beantwortet. Rechnen Sie mit einigen Werktagen. Läuft in Ihrer Sache eine Frist, wird diese sofort und unabhängig von der Beschwerde gesichert.

Möglich, aber wenig sinnvoll: Ohne Zuordnung zur Akte lässt sich weder prüfen noch abhelfen, und Sie bekommen keine Antwort. Wenn Sie Sorge vor Folgen für Ihr Mandat haben — die gibt es nicht.

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Wenn es bei Ihnen anders liegt

Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:

Es geht Ihnen nicht um Kritik, sondern nur um den Stand
Dann ist die Beschwerde der falsche Weg und dauert länger. Rufen Sie das Dezernat an oder sehen Sie in der Onlineakte nach — dort steht der letzte Bearbeitungsschritt mit Datum. Wie erreiche ich das zuständige Dezernat?
Es geht um die Höhe unserer Rechnung
Das ist eine Gebührenfrage und kein Bearbeitungsfehler. Sagen Sie es uns trotzdem zuerst — häufig klärt sich das in einem Gespräch.

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Quellen

Schlagworte

  • Beschwerde
  • Qualitätsmanagement
  • Kommunikation
  • Fehlerkultur

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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  • Prozessführung