Mandat & Ablauf
Wozu brauchen Sie eine Vollmacht?
Die Vollmacht ist der Nachweis nach außen, dass wir für Sie handeln dürfen — sie ist Voraussetzung für Schriftverkehr, Akteneinsicht und Klage.
Kurz gesagt
Ohne Vollmacht dürfen wir nach außen nicht für Sie auftreten. Eine unterzeichnete Vollmacht ist der Nachweis gegenüber Gegenseite, Versicherungen, Behörden und Gericht, dass wir Ihre Erklärungen abgeben und Akteneinsicht nehmen dürfen. Sie ist jederzeit widerruflich und begründet für sich genommen keine Zahlungspflicht.
- Stand
- Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer- Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt
Die Vollmacht wird oft als Formalie empfunden — ist aber wichtig für die effektive Wahrnehmung Ihrer Interessen
Was sie erlaubt
Mit der Vollmacht dürfen wir
- in Ihrem Namen Erklärungen abgeben und empfangen,
- Akteneinsicht nehmen — bei Gericht, Behörden, Versicherungen und beim früheren Anwalt,
- Klage erheben und Prozesshandlungen vornehmen (§ 80 ZPO),
- Zahlungen auf ein Fremdgeldkonto entgegennehmen.
Ohne sie können wir Ihren Fall bewerten, aber niemanden anschreiben.
Was sie nicht bedeutet
Die Vollmacht ist keine Kosten- oder Mandatsvereinbarung. Was das Mandat kostet, regelt ein eigenes Dokument, das Sie zusammen mit der Vollmacht erhalten und das Sie ebenfalls unterschreiben — nicht nachträglich, sondern vorher. Die Muster stehen unter Formulare zum Nachlesen.
Sie ist auch keine Bindung: Sie können sie jederzeit widerrufen und das Mandat beenden.
Der praktische Effekt
Ab der Vollmacht läuft die Korrespondenz über uns. Die Gegenseite und ihre Versicherung dürfen sich nicht mehr direkt an Sie wenden — für viele Mandanten ist das die spürbarste Veränderung am ganzen Mandat.
Die Vollmacht können Sie sich vorab ansehen: Beide Fassungen stehen als PDF unter Formulare — mit dem Hinweis, welche für welchen Fall die richtige ist.
Kurz beantwortet
Nein. Die Vollmacht regelt die Vertretungsmacht nach außen. Was die Vertretung kostet, steht in der Vergütungsvereinbarung — einem separaten Dokument, das Sie ebenfalls vorher erhalten.
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Der Widerruf beendet die Vertretungsmacht; bereits erbrachte Leistungen sind davon unberührt.
Für den Beginn der Arbeit ja. Manche Gerichte und Behörden verlangen das Original oder eine qualifizierte Form; in diesem Fall bitten wir gezielt darum.
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Schlagworte
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