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VINQO Rechtsanwälte

Rechtsschutzversicherung

Was ist ein Selbstbehalt?

Der Betrag, den Sie je Rechtsschutzfall selbst tragen — meist 150 bis 500 Euro, unabhängig vom Verfahrensausgang.

Kurz gesagt

Der Selbstbehalt ist der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, den Sie je Rechtsschutzfall selbst tragen — üblich sind 150 bis 500 Euro. Er fällt unabhängig vom Ausgang an. Gewinnen Sie und erstattet die Gegenseite die Kosten, ist der Selbstbehalt jedoch häufig wirtschaftlich ausgeglichen.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Rechtsgrundlagen

  • ARB

Der Selbstbehalt ist der Teil des Kostenrisikos, den die Versicherung Ihnen bewusst überlässt.

Wie er wirkt

Bei einem Selbstbehalt von 250 € und Gesamtkosten von 3.100 € zahlt die Versicherung 2.850 €, Sie 250 €. Er fällt an, egal wie das Verfahren ausgeht — er ist keine Erfolgsbeteiligung, sondern eine Beteiligung am Fall.

Der Ausgleich bei Erfolg

Gewinnen Sie und trägt die Gegenseite die Kosten (§ 91 ZPO), fließt der von Ihnen getragene Anteil im Regelfall über die Kostenfestsetzung zurück. Wirtschaftlich bleibt der Selbstbehalt dann nicht endgültig bei Ihnen.

Was zusätzlich bei Ihnen bleiben kann

Position Von der Versicherung gedeckt?
Gesetzliche Anwaltsgebühren ja
Gerichtskosten ja
Sachverständige, Zeugen in der Regel ja
Selbstbehalt nein
Honorar über der gesetzlichen Gebühr nein
Kosten der Gegenseite bei Niederlage ja, im gedeckten Umfang

Wo wir nach § 3a RVG abrechnen, deckt eine Zusage die gesetzlichen Gebühren, nicht das Honorar. Die Differenz nennen wir Ihnen vorher, nicht in der Schlussrechnung.

Was Sie prüfen sollten

Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen: Höhe des Selbstbehalts, ob er pro Fall oder pro Instanz anfällt, und ob er sich bei mehreren Fällen im Jahr erhöht. Diese drei Punkte entscheiden über Ihre tatsächliche Belastung.

Wie sich der Selbstbehalt zu den Gesamtkosten verhält, zeigt der RVG-Rechner.

Kurz beantwortet

In der Regel einmal pro Rechtsschutzfall, nicht pro Instanz. Manche Bedingungen regeln es anders — das steht in Ihren ARB, nicht im Gesetz.

Wenn die Gegenseite zur Kostentragung verpflichtet ist, erstattet sie die Anwalts- und Gerichtskosten. Wirtschaftlich fließt Ihnen dadurch der Selbstbehalt regelmäßig zurück, weil die Erstattung an Sie geht, soweit Sie selbst getragen haben.

Das ist eine Versicherungsfrage, keine Rechtsfrage. Faustregel: Ein hoher Selbstbehalt senkt die Prämie, aber genau dann, wenn Sie ihn brauchen, zahlen Sie mehr.

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Schlagworte

  • Selbstbehalt
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kosten

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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