Rechtsschutzversicherung
Was ist ein Selbstbehalt?
Der Betrag, den Sie je Rechtsschutzfall selbst tragen — meist 150 bis 500 Euro, unabhängig vom Verfahrensausgang.
Kurz gesagt
Der Selbstbehalt ist der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, den Sie je Rechtsschutzfall selbst tragen — üblich sind 150 bis 500 Euro. Er fällt unabhängig vom Ausgang an. Gewinnen Sie und erstattet die Gegenseite die Kosten, ist der Selbstbehalt jedoch häufig wirtschaftlich ausgeglichen.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
- ARB
Der Selbstbehalt ist der Teil des Kostenrisikos, den die Versicherung Ihnen bewusst überlässt.
Wie er wirkt
Bei einem Selbstbehalt von 250 € und Gesamtkosten von 3.100 € zahlt die Versicherung 2.850 €, Sie 250 €. Er fällt an, egal wie das Verfahren ausgeht — er ist keine Erfolgsbeteiligung, sondern eine Beteiligung am Fall.
Der Ausgleich bei Erfolg
Gewinnen Sie und trägt die Gegenseite die Kosten (§ 91 ZPO), fließt der von Ihnen getragene Anteil im Regelfall über die Kostenfestsetzung zurück. Wirtschaftlich bleibt der Selbstbehalt dann nicht endgültig bei Ihnen.
Was zusätzlich bei Ihnen bleiben kann
| Position | Von der Versicherung gedeckt? |
|---|---|
| Gesetzliche Anwaltsgebühren | ja |
| Gerichtskosten | ja |
| Sachverständige, Zeugen | in der Regel ja |
| Selbstbehalt | nein |
| Honorar über der gesetzlichen Gebühr | nein |
| Kosten der Gegenseite bei Niederlage | ja, im gedeckten Umfang |
Wo wir nach § 3a RVG abrechnen, deckt eine Zusage die gesetzlichen Gebühren, nicht das Honorar. Die Differenz nennen wir Ihnen vorher, nicht in der Schlussrechnung.
Was Sie prüfen sollten
Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen: Höhe des Selbstbehalts, ob er pro Fall oder pro Instanz anfällt, und ob er sich bei mehreren Fällen im Jahr erhöht. Diese drei Punkte entscheiden über Ihre tatsächliche Belastung.
Wie sich der Selbstbehalt zu den Gesamtkosten verhält, zeigt der RVG-Rechner.
Kurz beantwortet
In der Regel einmal pro Rechtsschutzfall, nicht pro Instanz. Manche Bedingungen regeln es anders — das steht in Ihren ARB, nicht im Gesetz.
Wenn die Gegenseite zur Kostentragung verpflichtet ist, erstattet sie die Anwalts- und Gerichtskosten. Wirtschaftlich fließt Ihnen dadurch der Selbstbehalt regelmäßig zurück, weil die Erstattung an Sie geht, soweit Sie selbst getragen haben.
Das ist eine Versicherungsfrage, keine Rechtsfrage. Faustregel: Ein hoher Selbstbehalt senkt die Prämie, aber genau dann, wenn Sie ihn brauchen, zahlen Sie mehr.
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