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Pfändungsfreigrenzen-Rechner: Wie viel vom Einkommen ist pfändbar?

Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten eingeben und sehen, welcher Betrag nach der amtlichen Pfändungstabelle pfändbar ist — und was dem Schuldner verbleibt.

Kurz gesagt

Geben Sie das monatliche Nettoeinkommen und die Zahl der Unterhaltspflichtigen ein, und der Rechner zeigt den pfändbaren Betrag sowie den unpfändbaren Freibetrag nach § 850c ZPO. Der Freibetrag liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro ohne Unterhaltspflicht und steigt mit jeder weiteren Person.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich geprüft ·
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Rechtsgrundlagen

Pfändungsfreigrenzen-Rechner: Wie viel vom Einkommen ist pfändbar?

Nettoeinkommen und Zahl der Unterhaltspflichtigen eingeben — der Rechner zeigt nach der amtlichen Pfändungstabelle, welcher Betrag pfändbar ist und was dem Schuldner monatlich verbleibt.

Rechner

Wie viel vom Einkommen ist pfändbar?

Setzen Sie das monatliche Nettoeinkommen und die Zahl der Unterhaltspflichtigen ein. Der Rechner zeigt den pfändbaren Betrag und den unpfändbaren Freibetrag nach der amtlichen Pfändungstabelle.

Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO in der Fassung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80), gültig ab 1.7.2026. Orientierung für die monatliche Auszahlung — keine Rechtsberatung und keine Berücksichtigung von Sonderfällen wie Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen.

Der Freibetrag reicht nicht — was jetzt?

Ob sich eine Lohn- oder Kontopfändung überhaupt lohnt, oder ob dem Schuldner zu wenig zum Leben bleibt, entscheidet sich am Einzelfall. Schildern Sie uns die Lage — die Prüfung ist kostenfrei.

Ob sich eine Lohnpfändung lohnt — oder wie viel einem Schuldner nach einer Pfändung monatlich bleibt —, lässt sich vorab ausrechnen.

Was der Rechner zeigt

Für das eingegebene Nettoeinkommen und die Zahl der Unterhaltspflichtigen den nach § 850c ZPO pfändbaren Betrag, den individuellen unpfändbaren Freibetrag und den Betrag, der dem Schuldner monatlich verbleibt. Die Berechnung folgt derselben Stufenregel, aus der auch die amtliche Pfändungstabelle der jährlichen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung entsteht.

Was er nicht zeigt

Sonderregeln für bestimmte Einkommensbestandteile wie Aufwandsentschädigungen oder gedeckelte Sonderzahlungen (§ 850a ZPO), eine Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen — dort gelten abweichende, niedrigere Freigrenzen — sowie die wöchentliche oder tägliche Auszahlung. Ob eine Pfändung angesichts der konkreten Vermögensverhältnisse überhaupt aussichtsreich ist, kann der Rechner ebenfalls nicht beurteilen.

Kurz beantwortet

Für ein P-Konto gilt derselbe Grundfreibetrag, allerdings ohne die gestufte Berechnung — dort ist der volle Freibetrag automatisch geschützt, unabhängig davon, wie viel Guthaben insgesamt vorhanden ist. Mehr dazu unter Was ist ein P-Konto?

Weil das Gesetz das Einkommen oberhalb des Freibetrags nicht vollständig, sondern nur zu einem festen Anteil pfändet — ohne Unterhaltspflicht 70 Prozent jedes Zehn-Euro-Schritts, mit jeder Unterhaltspflicht weniger. Erst oberhalb von 4.866,30 Euro monatlich ist der gesamte Mehrbetrag pfändbar.

Für bestimmte Bezüge — etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld bis zu bestimmten Grenzen — gelten eigene Unpfändbarkeitsregeln (§ 850a ZPO), die dieser Rechner nicht abbildet. Er geht von einem gewöhnlichen monatlichen Nettoeinkommen aus.

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Schlagworte

  • Pfändungsfreigrenze
  • Zwangsvollstreckung
  • Lohnpfändung
  • Rechner

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