Wohnen
Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten
Vom Vermieter, mit Angabe der Person, die einziehen soll.
Diese Frist läuft
Härteeinwand: 2 Monate vor Ablauf
Der Härteeinwand muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erhoben werden. Diese Frist wird häufig übersehen.
Gerechnet gerechnet ab dem Ende der Kündigungsfrist, rückwärts.
Was jetzt zu tun ist
- 1Das Schreiben auf die Pflichtangaben prüfen: Wer soll einziehen, aus welchem konkreten Grund?
- 2Härtegründe sammeln — Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Verwurzelung, fehlender Ersatzwohnraum.
- 3Den Härteeinwand rechtzeitig schriftlich erheben.
So sieht das Schreiben aus
[Vermieter]
[Ort]
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [Adresse] ordentlich zum [Datum].
Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs. Ich benötige die Wohnung für meine Tochter [Name], die derzeit in [Ort] wohnt und zum [Datum] ihr Studium in [Ort] aufnimmt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei einer Mietdauer von über acht Jahren neun Monate.
Widerspruchsrecht
Sie können der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung für Sie eine besondere Härte bedeuten würde. Der Widerspruch ist spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich zu erklären.
[Ort], [Datum]
[Unterschrift des Vermieters]
Woran Sie es sofort erkennen: Die Begründung muss Person und Grund konkret benennen. Fehlt sie oder bleibt sie pauschal, ist die Kündigung unwirksam.
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Zur AntwortDas Rechtsgebiet dazu: Mietrecht
