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VINQO Rechtsanwälte

Daten

Meldung über eine Datenpanne erhalten

Von einem Unternehmen, bei dem Sie Kunde sind. Informiert über einen Sicherheitsvorfall.

Diese Frist läuft

3 Jahre bis zur Verjährung

Ansprüche verjähren in drei Jahren zum Jahresende. Die Meldung selbst ist der Beleg, dass ein Verstoß vorlag.

Gerechnet ab Kenntnis vom Vorfall.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Die Meldung aufbewahren.
  2. 2Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen, um zu klären, welche Ihrer Daten betroffen waren.
  3. 3Passwörter ändern und ungewöhnliche Mails, Anrufe und Abbuchungen mit Datum festhalten.

So sieht das Schreiben aus

MusterAlle Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter.

[Unternehmen] GmbH

Datenschutzbeauftragter

[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]

[Ort], [Datum]

Information über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

wir informieren Sie gemäß Art. 34 DSGVO über einen Sicherheitsvorfall in unseren Systemen.

Der Vorfall

Zeitpunkt
[Datum]
Betroffene Daten
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bestellhistorie
Nicht betroffen
Zahlungsdaten nach derzeitigem Kenntnisstand

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zugangsdaten zu ändern und auf ungewöhnliche Nachrichten oder Abbuchungen zu achten.

Worauf es ankommt

Woran Sie es sofort erkennen: Beruft sich ausdrücklich auf Art. 34 DSGVO. Diese Meldung ist zugleich Ihr Beleg dafür, dass ein Verstoß vorlag.

Wie möchten Sie weitermachen?

Das Rechtsgebiet dazu: Datenschutzrecht

Schreiben erkannt — Frist noch offen?

Laden Sie das Schreiben hoch. Wir sagen Ihnen kostenfrei, welche Frist läuft und was daraus folgt.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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  • Prozessführung