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VINQO Rechtsanwälte

Wohnen

Betriebskostenabrechnung mit Nachforderung erhalten

Vom Vermieter, jährlich, mit einem Nachzahlungsbetrag.

Diese Frist läuft

12 Monate für Einwendungen

Zwölf Monate für Einwendungen. Danach sind sie ausgeschlossen. Der Vermieter selbst muss ebenfalls binnen zwölf Monaten abgerechnet haben.

Gerechnet ab Zugang der Abrechnung.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Prüfen, ob die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums kam.
  2. 2Belegeinsicht schriftlich verlangen — bis dahin dürfen Sie die Nachzahlung zurückbehalten.

Jetzt nicht: Eine zweifelhafte Nachforderung nicht vorbehaltlos zahlen.

So sieht das Schreiben aus

MusterAlle Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter.

[Vermieter oder Hausverwaltung]

[Ort]

[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]

[Ort], [Datum]

Betriebskostenabrechnung [Jahr]

Abrechnungszeitraum 01.01.[Jahr] bis 31.12.[Jahr]

KostenartGesamtSchlüsselIhr Anteil
Heizung und Warmwasser[Betrag] €Verbrauch[Betrag] €
Grundsteuer[Betrag] €Wohnfläche[Betrag] €
Wasser und Entwässerung[Betrag] €Wohnfläche[Betrag] €
Hausreinigung, Gartenpflege[Betrag] €Wohnfläche[Betrag] €
Versicherungen[Betrag] €Wohnfläche[Betrag] €
Hausmeister[Betrag] €Wohnfläche[Betrag] €
Summe Ihr Anteil[Betrag] €
Ihr Anteil
[Betrag] €
Geleistete Vorauszahlungen
[Betrag] €
Nachzahlung
[Betrag] €

Zahlungsaufforderung

Wir bitten um Ausgleich des Nachzahlungsbetrages innerhalb von 14 Tagen.

BetragFrist

Woran Sie es sofort erkennen: Prüfen Sie zuerst das Datum: Abgerechnet werden muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Wie möchten Sie weitermachen?

Das Rechtsgebiet dazu: Mietrecht

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Laden Sie das Schreiben hoch. Wir sagen Ihnen kostenfrei, welche Frist läuft und was daraus folgt.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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