Wohnen
Betriebskostenabrechnung mit Nachforderung erhalten
Vom Vermieter, jährlich, mit einem Nachzahlungsbetrag.
Diese Frist läuft
12 Monate für Einwendungen
Zwölf Monate für Einwendungen. Danach sind sie ausgeschlossen. Der Vermieter selbst muss ebenfalls binnen zwölf Monaten abgerechnet haben.
Gerechnet ab Zugang der Abrechnung.
Was jetzt zu tun ist
- 1Prüfen, ob die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums kam.
- 2Belegeinsicht schriftlich verlangen — bis dahin dürfen Sie die Nachzahlung zurückbehalten.
Jetzt nicht: Eine zweifelhafte Nachforderung nicht vorbehaltlos zahlen.
So sieht das Schreiben aus
[Vermieter oder Hausverwaltung]
[Ort]
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betriebskostenabrechnung [Jahr]
Abrechnungszeitraum 01.01.[Jahr] bis 31.12.[Jahr]
| Kostenart | Gesamt | Schlüssel | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Heizung und Warmwasser | [Betrag] € | Verbrauch | [Betrag] € |
| Grundsteuer | [Betrag] € | Wohnfläche | [Betrag] € |
| Wasser und Entwässerung | [Betrag] € | Wohnfläche | [Betrag] € |
| Hausreinigung, Gartenpflege | [Betrag] € | Wohnfläche | [Betrag] € |
| Versicherungen | [Betrag] € | Wohnfläche | [Betrag] € |
| Hausmeister | [Betrag] € | Wohnfläche | [Betrag] € |
| Summe Ihr Anteil | [Betrag] € |
- Ihr Anteil
- [Betrag] €
- Geleistete Vorauszahlungen
- [Betrag] €
- Nachzahlung
- [Betrag] €
Zahlungsaufforderung
Wir bitten um Ausgleich des Nachzahlungsbetrages innerhalb von 14 Tagen.
Woran Sie es sofort erkennen: Prüfen Sie zuerst das Datum: Abgerechnet werden muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.
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Zur AntwortDas Rechtsgebiet dazu: Mietrecht
