Verkehr
Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten
Von der Bußgeldstelle oder Polizei. Die Kopfzeile nennt immer die Rolle — Betroffener oder Zeuge.
Diese Frist läuft
meist 1 Woche
Die im Schreiben genannte Frist. Wer sich äußert, kann sich belasten — wer schweigt, hat keinen Nachteil.
Gerechnet ab Zugang des Schreibens.
Was jetzt zu tun ist
- 1Die Kopfzeile lesen: Dort steht immer, in welcher Rolle Sie angeschrieben werden — „Anhörung des Betroffenen" oder „Zeugenfragebogen".
- 2Als Betroffener: nur die Personalien ausfüllen. Dazu sind Sie verpflichtet, zur Sache müssen Sie nichts sagen.
- 3Als Zeuge: Sie sind gegenüber der Bußgeldstelle nicht zur Aussage verpflichtet, gegenüber der Staatsanwaltschaft schon. Auch hier gilt, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen.
- 4Das Schreiben mit Umschlag in die Onlineakte laden.
Jetzt nicht: Als Betroffener nichts zur Sache eintragen — auch keine Erklärung, warum es dazu kam. Das Formular ist kein Anhörungsgespräch, sondern eine Beweismöglichkeit.
So sieht das Schreiben aus
Stadt [Ort] — Zentrale Bußgeldstelle
Ordnungswidrigkeitenverfahren
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Ort], [Datum]
Az. [Aktenzeichen]
Anhörung des Betroffenen
Alternativ trägt der Bogen die Überschrift „Zeugenfragebogen"
Ihre Rolle in diesem Verfahren
- Sie werden angehört als
- Betroffener
Vorwurf
- Tatzeit
- [Datum], [Uhrzeit]
- Tatort
- [Ort], [Straße]
- Vorwurf
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um [Zahl] km/h
- Beweismittel
- Messfoto, Messprotokoll
Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Angaben zu Ihrer Person sind Sie verpflichtet zu machen.
Abtrennbarer Teil
Ihre Angaben
- Angaben zur Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Ich war Fahrer / Ich war nicht Fahrer / Ich mache keine Angaben zur Sache
- Ort, Datum, Unterschrift
Nur der obere Teil ist auszufüllen. Zur Sache müssen Sie nichts eintragen.
Frist
Wir bitten um Rücksendung innerhalb einer Woche.
Woran Sie es sofort erkennen: Ankreuzvordruck. Die Kopfzeile nennt IMMER die Rolle — „Anhörung des Betroffenen" oder „Zeugenfragebogen".
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