Arbeit
Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten
Vom Arbeitgeber, meist per Boten oder Einschreiben. Enthält ein Beendigungsdatum.
Diese Frist läuft
3 Wochen
Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Danach gilt die Kündigung als wirksam — auch eine offensichtlich fehlerhafte.
Gerechnet ab dem Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten lag.
Was jetzt zu tun ist
- 1Zugangsdatum notieren und den Briefumschlag aufheben.
- 2Unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden — bei kurzer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen.
- 3Prüfen lassen, bevor die drei Wochen ablaufen.
Jetzt nicht: Nichts unterschreiben, was Ihnen jetzt vorgelegt wird — kein Aufhebungsvertrag, keine Ausgleichsquittung.
So sieht das Schreiben aus
Musterfirma GmbH
Personalabteilung · [Ort]
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Frau [Name],
hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Den Resturlaub gewähren wir bis zum Ende der Kündigungsfrist. Wir bitten um Rückgabe der überlassenen Arbeitsmittel bis zum letzten Arbeitstag.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Geschäftsführung]
Woran Sie es sofort erkennen: Original mit eigenhändiger Unterschrift — eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist unwirksam. Meist per Boten übergeben.
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Zur AntwortDas Rechtsgebiet dazu: Arbeitsrecht
